Die Sachlage scheint hier etwas kompliziert. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter zur Sorgfalt mit der Mietsache verpflichtet ist und bei grober Fahrlässigkeit den Schaden ersetzen muss. Sollte sich herausstellen, dass das durch den Mieter passiert ist, wäre er in der Regel auch dafür haftbar.
Es könnte allerdings schwierig werden, nachzuweisen, dass der Schaden wirklich durch den Mieter entstanden ist und nicht durch natürlichen Verschleiß, insbesondere da der Kühlschrank bereits über 12 Jahre alt ist.
Letztendlich können Sie versuchen, den Mieter für den Schaden haften zu lassen, wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass der Schaden aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters entstanden ist und nicht durch normale Abnutzung.
In Bezug auf den Kostenausgleich ist es wichtig zu berücksichtigen, dass ein 12 Jahre alter Kühlschrank bereits eine erhebliche Lebensdauer hinter sich hat und daher nicht mehr den vollen Kaufpreis wert ist. Im Falle einer Haftung des Mieters müsste hier eine Wertminderung berücksichtigt werden.
Falls der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, könnte der Schaden dort gemeldet werden, um einen Teil der Kosten zu decken.
Bitte denken Sie daran, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und nicht den Rat eines qualifizierten Rechtsberaters ersetzen. Es wäre in jedem Fall ratsam, sich mit einem Rechtsexperten zu beraten, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.