Mieter Hat Kühlschrank Rückwand beschädigt

MikeMC

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23. März 2015
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Mein Mieter hat die Rückwand des Kühlschranks beschädigt. Sie hat mehrere horizontale Risse. Da auch die gegenüberliegende Schale in der Tür gerissen ist, vermute ich, dass dies durch den Griff eines Topfes entstanden ist, der beim Schließen der Tür gegen die Rückwand gedrückt wurde.


Wie sieht es hier aus? Der Kühlschrank ist über 12 Jahre alt, funktioniert aber sonst einwandfrei?


Wer haftet und wie viel?

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Die Sachlage scheint hier etwas kompliziert. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter zur Sorgfalt mit der Mietsache verpflichtet ist und bei grober Fahrlässigkeit den Schaden ersetzen muss. Sollte sich herausstellen, dass das durch den Mieter passiert ist, wäre er in der Regel auch dafür haftbar.

Es könnte allerdings schwierig werden, nachzuweisen, dass der Schaden wirklich durch den Mieter entstanden ist und nicht durch natürlichen Verschleiß, insbesondere da der Kühlschrank bereits über 12 Jahre alt ist.

Letztendlich können Sie versuchen, den Mieter für den Schaden haften zu lassen, wenn Sie den Nachweis erbringen können, dass der Schaden aufgrund eines Fehlverhaltens des Mieters entstanden ist und nicht durch normale Abnutzung.

In Bezug auf den Kostenausgleich ist es wichtig zu berücksichtigen, dass ein 12 Jahre alter Kühlschrank bereits eine erhebliche Lebensdauer hinter sich hat und daher nicht mehr den vollen Kaufpreis wert ist. Im Falle einer Haftung des Mieters müsste hier eine Wertminderung berücksichtigt werden.

Falls der Mieter eine Haftpflichtversicherung hat, könnte der Schaden dort gemeldet werden, um einen Teil der Kosten zu decken.

Bitte denken Sie daran, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und nicht den Rat eines qualifizierten Rechtsberaters ersetzen. Es wäre in jedem Fall ratsam, sich mit einem Rechtsexperten zu beraten, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
 
Hallo Mike

Gemäss der paritätischen Lebendauertabelle, welche vom schweizerischen Hauseigentümerverband und vom schweizerischen Mieterverband anerkannt wird, liegt die Lebensdauer eines Kühlschranks bei 10 Jahren. Bei einem Mieterwechsel wäre deshalb ein Ersatz angezeigt gewesen, da der Kühlschrank schon länger als diese Zeitdauer im Gebrauch gewesen ist. Der Mieter dürfte eine Haftpflichtversicherung haben, bei welcher er den Schaden anzeigen kann. Je nachdem wie kulant die Versîcherung sich zeigt, bekommt er mit einem Selbstbehalt einen Teil des Neuwertes von dieser erstattet. Der Neuwert eines Kühlschranks liegt gemäss Tabelle von HEV/MV bei CHF 1'800. Bei einem Selbstbehalt von CHF 1'000 und einer Abschreibung von 50% könnte er so vielleicht noch CHF 400 von der Versicherung erhalten.

An das schlechte Gewissen des Mieters kann man aber immer appellieren.

Herzlicher Gruss vom Zürichsee
Urs Tischhauser
 
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Hallo Mike

Gemäss der paritätischen Lebendauertabelle, welche vom schweizerischen Hauseigentümerverband und vom schweizerischen Mieterverband anerkannt wird, liegt die Lebensdauer eines Kühlschranks bei 10 Jahren. Bei einem Mieterwechsel wäre deshalb ein Ersatz angezeigt gewesen, da der Kühlschrank schon länger als diese Zeitdauer im Gebrauch gewesen ist. Der Mieter dürfte eine Haftpflichtversicherung haben, bei welcher er den Schaden anzeigen kann. Je nachdem wie kulant die Versîcherung sich zeigt, bekommt er mit einem Selbstbehalt einen Teil des Neuwertes von dieser erstattet. Der Neuwert eines Kühlschranks liegt gemäss Tabelle von HEV/MV bei CHF 1'800. Bei einem Selbstbehalt von CHF 1'000 und einer Abschreibung von 50% könnte er so vielleicht noch CHF 400 von der Versicherung erhalten.

An das schlechte Gewissen des Mieters kann man aber immer appellieren.

Herzlicher Gruss vom Zürichsee
Urs Tischhauser
Danke Urs

Wie ist eigentlich die LEbensdauertabelle zu verstehen. Wenn ich eine WOhnung mit voll funktionierende Geräre vermiete, die aber ölter sind als in der Tabelle, kann ein Mieter diese in egal was für einen Zustand zurückgeben?
 
Wie ist eigentlich die LEbensdauertabelle zu verstehen. Wenn ich eine WOhnung mit voll funktionierende Geräre vermiete, die aber ölter sind als in der Tabelle, kann ein Mieter diese in egal was für einen Zustand zurückgeben?
Hallo @MikeMC

Es ist natürlich auch im Sinne der Nachhaltigkeit und vor allem des Vermieters, dass Geräte bzw. Installationen länger als gemäss Lebensdauertabelle genutzt werden können. Aber der "Restwert" wäre dann eben null.

Gruss, Urs
 
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