In unserer Siedlung wurde abgestimmt per Mehrheitsbeschluss. 4 Stimmen haben Ja gesagt, steht als Ergebnis im Protokoll. Es geht um eine Zufahrtssanierung mit erneuerung der Parkplätze (Vermehrung) sowie fällen von Bäumen um dies zu verwirklichen. Danach sollten Parkplätze vermietet werden via Parkgebühren. Zur Zeit sind es alle Besucherparkplätze und kein richterliches Verbot.
Nun mein Anliegen ist, kann das einfach so durchgewunken werden per Mehrheitsbeschluss? Gehts da nicht um eine Zwecksänderung des gemeinschaftlichen Teils nach ZGB 648' abs. (2) (Zur Veräusserung oder Belastung der Sache sowie zur Veränderung ihrer Zweckbestimmung bedarf es der Übereinstimmung aller Miteigentümer, soweit diese nicht einstimmig eine andere Ordnung vereinbart haben.)
Kann ich mich auf Nichtigkeit berufen? Müsste ich dies an die Verwaltung eingeschrieben zustellen oder geht das nur ans Gericht? Danke für die Hilfe.
Nun mein Anliegen ist, kann das einfach so durchgewunken werden per Mehrheitsbeschluss? Gehts da nicht um eine Zwecksänderung des gemeinschaftlichen Teils nach ZGB 648' abs. (2) (Zur Veräusserung oder Belastung der Sache sowie zur Veränderung ihrer Zweckbestimmung bedarf es der Übereinstimmung aller Miteigentümer, soweit diese nicht einstimmig eine andere Ordnung vereinbart haben.)
Kann ich mich auf Nichtigkeit berufen? Müsste ich dies an die Verwaltung eingeschrieben zustellen oder geht das nur ans Gericht? Danke für die Hilfe.