Schadenfall durch Wasser im Stockwerkeigentum

Hammerhai24

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08. Juni 2022
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Salü,

Zum Sachverhalt:

Durch Damenhygieneprodukte ist das Ende unserer Steigleitung verstopft gewesen bzw. das Rohr wo in die Kanalisation führt, da der/die Verursacher nicht ermittelt werden konnte wurden die Kosten zur Beseitigung der Verstopfung auf die Allgemeinheit umgewälzt (>1000CHF)

So weit so gut.

Durch die Verstopfung hat sich bei einem Unwetter das Wasser aufgestaut und ist in die Wohnung im EG gelaufen (wohl durch die Dusche).

Da die Eigentümer nicht vor Ort waren ist in der Wohnung ein Schaden am Mobiliar entstanden.

Die Kosten u.a. für die Türen wurden nun der Gesamtheit der Eigentümer in Rechnung gestellt.

Ist dies so richtig ?

Habe damit Mühe, die Kosten in der Wohnung zu übernehmen. Dies sollte Aufgabe der Hausratversicherung und falls nicht vorhanden des Eigentümers sein, oder irre ich mich da komplett?

Ebenfalls bin ich der Auffassung, dass ein Eigentümer die Pflicht hat im Rahmen der Schadensminimierung regelmässig in seiner Wohnung vor Ort nach dem rechten zu sehen, hätte er die Sauerei am nächsten Tag entdeckt, wäre es zu keinem Schaden gekommen.

Die Verwaltung darauf angesprochen meinte diese, wir wären ja auch froh wenn wir im Urlaub wären und so etwas passiert, dass wir nicht alles zahlen müssten.....

Zur Zeit sind noch Abklärungen mit verschiedenen Versicherungen hängig, die Kosten wurden uns bei der Versammlung aber schon mal in Aussicht gestellt.

Für jede Antwort oder persönliche Erfahrung bin ich dankbar.

 
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Falls die Gebäudeversicherung der StWG den Schaden an der Wohnung nicht übernimmt und die StWG keine Haftpflicht hat, wird man das wohl auf alle Stockwerkeigentümer umlegen müssen, da die StWG als Ganzes ja "Verursacher" des Schadens ist, weil eine mangelhafte Infrastruktur im Gesamteigentum ursächlich für den Schaden war.

"Ebenfalls bin ich der Auffassung, dass ein Eigentümer die Pflicht hat im Rahmen der Schadensminimierung regelmässig in seiner Wohnung vor Ort nach dem rechten zu sehen, hätte er die Sauerei am nächsten Tag entdeckt, wäre es zu keinem Schaden gekommen."

Das ist absurd.

Schadensminimierung heisst, man muss als Betroffener alles Zumutbare unternehmen, um einen absehbar eintretenden Schaden zu verhindern, einen bereits eingetretenen Schaden zu mindern oder nicht noch grösser werden zu lassen. Es heisst nicht, dass normales Verhalten wie eben seine Wohnung einige Tage nicht zu benutzen unzulässig ist.

Willst du "Bitten kontrollieren Sie vor jedem Verlassen des Hauses sowie bei Abwesenheit mindestens einmal täglich, dass die Kanalisationsgrundleitung frei ist" ins Reglement schreiben?

Ein Detail: Das Ding heisst nicht Steigleitung, sondern Schmutzwasserfallrohr. Wenn es als Steigleitung funktioniert, passieren solche Dinge wie von Dir erlebt.

 
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Wenn der Eigentümer im EG Schäden an seiner Wohnung (Gebäudeversicherung) oder am Mobiliar (Hausrat) erlitten hat, dann ist dies erst einmal sein Problem. 

Ob ein Dritter (in diesem Fall alle Eigentümer zusammen) behaftet werden kann ist grundsätzlich im Obligationenrecht geregelt. 
 

Ich kann mir schon vorstellen (mindestens beim Hausrat, allenfalls aber auch beim Gebäudeschaden), dass seine Versicherung für den Schaden aufkommt. Aber das müsste er abklären.