Salü,
Zum Sachverhalt:
Durch Damenhygieneprodukte ist das Ende unserer Steigleitung verstopft gewesen bzw. das Rohr wo in die Kanalisation führt, da der/die Verursacher nicht ermittelt werden konnte wurden die Kosten zur Beseitigung der Verstopfung auf die Allgemeinheit umgewälzt (>1000CHF)
So weit so gut.
Durch die Verstopfung hat sich bei einem Unwetter das Wasser aufgestaut und ist in die Wohnung im EG gelaufen (wohl durch die Dusche).
Da die Eigentümer nicht vor Ort waren ist in der Wohnung ein Schaden am Mobiliar entstanden.
Die Kosten u.a. für die Türen wurden nun der Gesamtheit der Eigentümer in Rechnung gestellt.
Ist dies so richtig ?
Habe damit Mühe, die Kosten in der Wohnung zu übernehmen. Dies sollte Aufgabe der Hausratversicherung und falls nicht vorhanden des Eigentümers sein, oder irre ich mich da komplett?
Ebenfalls bin ich der Auffassung, dass ein Eigentümer die Pflicht hat im Rahmen der Schadensminimierung regelmässig in seiner Wohnung vor Ort nach dem rechten zu sehen, hätte er die Sauerei am nächsten Tag entdeckt, wäre es zu keinem Schaden gekommen.
Die Verwaltung darauf angesprochen meinte diese, wir wären ja auch froh wenn wir im Urlaub wären und so etwas passiert, dass wir nicht alles zahlen müssten.....
Zur Zeit sind noch Abklärungen mit verschiedenen Versicherungen hängig, die Kosten wurden uns bei der Versammlung aber schon mal in Aussicht gestellt.
Für jede Antwort oder persönliche Erfahrung bin ich dankbar.
Zum Sachverhalt:
Durch Damenhygieneprodukte ist das Ende unserer Steigleitung verstopft gewesen bzw. das Rohr wo in die Kanalisation führt, da der/die Verursacher nicht ermittelt werden konnte wurden die Kosten zur Beseitigung der Verstopfung auf die Allgemeinheit umgewälzt (>1000CHF)
So weit so gut.
Durch die Verstopfung hat sich bei einem Unwetter das Wasser aufgestaut und ist in die Wohnung im EG gelaufen (wohl durch die Dusche).
Da die Eigentümer nicht vor Ort waren ist in der Wohnung ein Schaden am Mobiliar entstanden.
Die Kosten u.a. für die Türen wurden nun der Gesamtheit der Eigentümer in Rechnung gestellt.
Ist dies so richtig ?
Habe damit Mühe, die Kosten in der Wohnung zu übernehmen. Dies sollte Aufgabe der Hausratversicherung und falls nicht vorhanden des Eigentümers sein, oder irre ich mich da komplett?
Ebenfalls bin ich der Auffassung, dass ein Eigentümer die Pflicht hat im Rahmen der Schadensminimierung regelmässig in seiner Wohnung vor Ort nach dem rechten zu sehen, hätte er die Sauerei am nächsten Tag entdeckt, wäre es zu keinem Schaden gekommen.
Die Verwaltung darauf angesprochen meinte diese, wir wären ja auch froh wenn wir im Urlaub wären und so etwas passiert, dass wir nicht alles zahlen müssten.....
Zur Zeit sind noch Abklärungen mit verschiedenen Versicherungen hängig, die Kosten wurden uns bei der Versammlung aber schon mal in Aussicht gestellt.
Für jede Antwort oder persönliche Erfahrung bin ich dankbar.
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