Stockwerkeigentum Einstimmigkeit

likeroman

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28. Sep. 2021
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In unserer Siedlung wurde abgestimmt per Mehrheitsbeschluss. 4 Stimmen haben Ja gesagt, steht als Ergebnis im Protokoll.  Es geht um eine Zufahrtssanierung mit erneuerung der Parkplätze (Vermehrung) sowie fällen von Bäumen um dies zu verwirklichen. Danach sollten Parkplätze vermietet werden via Parkgebühren. Zur Zeit sind es alle Besucherparkplätze und kein richterliches Verbot.

Nun mein Anliegen ist, kann das einfach so durchgewunken werden per Mehrheitsbeschluss? Gehts da nicht um eine Zwecksänderung des gemeinschaftlichen Teils nach ZGB 648' abs. (2) (Zur Veräusserung oder Belastung der Sache sowie zur Veränderung ihrer Zweckbestimmung bedarf es der Übereinstimmung aller Miteigentümer, soweit diese nicht einstimmig eine andere Ordnung vereinbart haben.)

Kann ich mich auf Nichtigkeit berufen? Müsste ich dies an die Verwaltung eingeschrieben zustellen oder geht das nur ans Gericht? Danke für die Hilfe.

 
Ich kenne die genauen Bestimmungen nicht, dass aber Einstimmigkeitszwang schlecht ist, hat sich ja dieses Jahr bei NATO & EU deutlich gezeigt. Stell Dir vor, Du willst unbedingt etwas verändern und dann sagt einer nein.

Die Verwaltung meiner künftigen Wohnung meine, schriftlich (was auch immer das heisst) gälte das Einstimmigkeitsprinzip, an der EV das Mehrheitsprinzip.

 
soweit diese nicht einstimmig eine andere Ordnung vereinbart haben.)
Gibt es denn eine solche im eine anderen beschlossenen Vertrag/Vereinbarung ( z.B. beim Kauf o.ä.)?. Wenn nein, ist es so wie im Gesetz. Es müssten alle Miteigentümer zustimmen. Das ist aber im Detail immer ein wenig kniffelig. Ihr könnt ja eine Einsprache mit dem Verweis auch die rechtliche Grundlage machen, und schauen was passiert. Die Verwaltung wird es dann schon juristisch begründen müssen.

Gruss Pit

 
schriftlich (was auch immer das heisst)
Wenn ein Beschluss ausserhalb einer EV auf dem Zirkularweg ( schriftlich) Eingeholt wird, muss er einstimmig angenommen werden. Ansonsten muss der Beschluss auf die nächste EV geplant werden wo auch eine entsprechende Debatte stattfinden kann. 
das ist auch bei Kommissionen ein übliches Vorgehen.

 
Und an der EV reicht dann eine einfache Mehrheit. Wurde mir so mitgeteilt.

Wie verteilen sich denn die Anzahl Stimmen? In meiner neuen Überbauung hat es 15 Wohnungen. die Anzahl Eigentümer pro Wohnung und auch die Grösse ist aber unterschiedlich. Nach meiner Logik müsste es heissen, eine Stimme pro Wohnung, d.H. wenn eine Wohnung zwei Personen gehört müssten diese sich einigen und dann bräuchte es 8 Stimmen, damit etwas beschlossen werden kann.

Ist das so richtig?

 
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