Wie genau ist die rechtliche Situation bzgl zahlen an eine neue Strasse?

Hungluff

Mitglied
18. Nov. 2010
6
0
0
Hallo,

Wir wohnen nun schon seit einigen Jahrzehnten in einem Haus an einer Strasse. Nun wird hinter unserem Haus ein Block gebaut. Dazu wird jetzt eine Strasse gebaut werden, welche neben unserem Grundstück vorbei gehen wird, aber nicht direkt an unser Grundstück grenzt (ca 3m Abstand, d.h. ein Streifen von ca 3m zwischen Strasse und unserem Grundstück gehört jemand anderem).

Jetzt kommt der Hammer: Wir sollten nun fast 100'000 CHF an den Bau dieser Strasse zahlen...Ist teuer, weil die Strasse beim Nachbarn durch den Garten geht, welcher zurzeit enorm verbaut ist...

Uns wurde erklärt, dass alle Zahlen müssen, welche innerhalb von 30m an die neue Strasse angrenzen, auch wenn kein direkter "Kontakt"/Zugang zur Strasse gegeben ist.

Und die Kosten werden pro m^2 innerhalb dieses 30m Streifens auf beiden Seiten aufgeteilt. Und da hier die meiste Fläche natürlich bei uns liegt, müssen wir auch viel zahlen obwohl wir nicht einmal einen direkten Zugang zur Strasse haben!

Kennt sich da irgendjemand rechtlich aus? Was gäbe es da eventuell noch für Möglichkeiten da billiger wegzukommen?

Dank für jede Antwort!

 
das hört sich aber recht abenteuerlich aus.

was sagt der grundbucheintrag von deiner parzelle/grundstück aus?

...meines wissens müssten da servituten und entschädigungs-fragen abgehandelt sein (rechte und pflichte).

häufig wird "anteil gemäss nutzen" berechnet.

ansonsten sehe ich (als laie) auch nicht ein, warum solche forderungen gestellt werden können.

wer hat euch denn darüber informiert, und verlangt sowas?

aus welcher rechtlichen begründung?

 
Kommt sicherlich auf Kanton / Gemeinde drauf an.

Ich würde bei solchen Beträgen gleich professionellen Juristischen Rat hohlen...

 
Da würde ich auch nicht lange rummachen und mich juristisch kompetent beraten lassen.

Scheibe dem Absender einen Brief - Du möchtes wissen auf welchen Gesetzten, Verordnungen und Paragraphen das beruht, dann kann man konkret dagegen vorgehen.

 
wer hat euch denn darüber informiert, und verlangt sowas?
Zuerst, derjenige, der den Block baut und danach die Gemeinde, da ja diese neue Strasse eine öffentliche Strasse werden soll.

aus welcher rechtlichen begründung?
Das das halt rechtlich so geregelt sei, mit den 30 Metern. D.h. es zahlt nicht, wer etwas von der Strasse hat, oder überhaupt Zugang dazu hat, sondern einfach wer hat wieviele m^2 innerhalb dieses 30m Streifens.Für einen Nachbarn weiter oben ist die Sache noch unsinniger: Der muss zahlen, obwohl eine komplette Häuserreihe zwischen Ihm und der Strasse ist...aber er ist halt noch innerhalb des 30m Streifens.

Da würde ich auch nicht lange rummachen und mich juristisch kompetent beraten lassen.
Hab ich bis jetzt halt gescheut, da sowas ja auch kostet und noch mehr zahlen...

Hab gedacht, ich frag Mal hier, vielleicht kennt sich jemand damit aus. Wenn sich jemand auskennt und sagt, da ist nichts zu machen, macht es keinen Sinn mehr noch für einen Anwalt zusätzlich zu zahlen.

Uns wurde gesagt, das müsst Ihr zahlen, wenn Ihr es nicht könnt, wird auf euren Namen ein Kredit geholt, und wenn dieser nicht bezahlt werden kann, wird gepfändet, ganz einfach...

Das Problem: Nächstes Jahr geht's zum 60ten und bereits eine 2. Hypothek. Mit Bank gesprochen: Fazit, es gibt generell keine Hypo-Aufstockung mehr für 60+jährige...

Gibt es irgendwo eine möglichst billige Möglichkeit, sich juristisch diesbezüglich beraten zu lassen?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hoffe ihr habt sofort Einsprache erhoben; juristische Beratung bekommst Du z.B. beim Hauseigentümerverband ...

Es geht ja nicht nur um die Beteiligung an sich, sondern auch um den Betrag; wenn ihr statt 100' nur 20' zahlen müsstet, wäre ja auch schon was gewonnen /emoticons/default_wink.png

Ich würde da nicht am falschen Ende sparen...

 
Gibt es irgendwo eine möglichst billige Möglichkeit, sich juristisch diesbezüglich beraten zu lassen?
- HEV- Beobachter

- Kassensturz

Trotz allem, ich würde unbedingt darauf beharren, nach welchem Paragraph dies so sein soll. Nicht sich damit abfinden mit einer Begründung "das sei so", Beweise sollen her.

 
unbedingt schnellstmöglich professionellen rat einholen...

was sind schon 100 bis 200.- (beobachter-abo und HEV-mitgliedschaft) in relation zu 100'000.-

ausserdem neben lokalen notar/juristen (die teilweise für ein erstgespräch gar nicht immer so teuer sind) gibts je nach kanton/bezirk/gemeinde "unentgeltliche rechtsauskünfte 1-4x/monat".

gehe davon aus, dass keine rechtschutzversicherung (manchmal auch in anderen versicherungen integriert "abwehr von ungerechtfertigten forderungen".

schonmal mit nachbarn gesprochen: kennt niemand einen juristen oder sonst geld zusammenlegen.

 
Das Ganze läuft wahrscheinlich bei der Gemeinde unter "Perimeterbeitrag" oder "Anstösserbeitrag" und sollte im Baureglement geregelt sein.

 
schonmal mit nachbarn gesprochen: kennt niemand einen juristen oder sonst geld zusammenlegen.
Finde das einen guten Hinweis. Du hast ja selber geschrieben, dass bei einem Nachbar noch unsinniger ist. Ich würde bei allen betroffenen Nachbarn kurz fragen, ob ihr euch gemeinsam einen Anwalt nehmen wollt.

 
Bei der Baueingabe dieses Mehrfamilienhauses, habt ihr sicher auch ein Schreiben der Gemeinde bekommen. Steht denn da nichts von einer Strasse und dass die Anstösser (auch die entfernten) mitbezahlen müssen?

Ist für mich ein bisschen sehr suspekt. Der Perimeterbeitrag ist meines Wissens für die Anstösser einer Strasse aber nicht für Grundstücke, die nicht direkt betroffen sind. Bin aber kein Jurist.

Ich denke, dass die Gemeinde einfach Oper suchen, die die Strasse finanzieren.

Ich würde mit allen betroffenen Nachbarn das Gespräch suchen. Eventuell kann man ja eine Sammelklage machen, oder sowas in der Ordnung. So muss nicht jeder der Betroffenen einen eigenen Juristen bezahlen.

Ich würde sicher nicht Fr. 100'000.- bezahlen, ohne alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Gruss

Ritchie

 
Sammelklagen per se gibt es nicht in der Schweiz; man kann aber durchaus gemeinsam einen Anwalt nehmen.

 
Hui, also bei einem Betrag von 100'000 Franken würde ich mir ganz schnell juristischen Rat holen. Eine initiale telefonische Auskunft gibt es meist gratis (z.T. beim HEV, oder bei einem beauftragten Anwalt vom Kanton). Sofern sich die Rechtslage als unklar erweist, können sich später vielleicht einige Betroffene zusammentun, um die Anwaltskosten zu teilen.

Nur weil die Gemeinde sagt, dass dies 'rechtlich so geregelt sei', heisst das nicht, dass dem so ist. Was steht denn in deinem Grundbuchauszug?

 
So, weiss mittlerweile wo im Gesetz das drinsteht und hab das Ding Mal ausführlich studiert.

Strassenreglement Artikel 31 (Punkte 1-5).

Da steht tatsächlich drin, dass jeder, egal ob Anstösser oder nicht bis 30m von jeder Strassenseite aus, an die Strasse zahlen muss. Ich habe bis jetzt scheinbar fälschlicherweise immer gedacht, es zahlen nur die Anstösser, und dies per Laufmeter anliegender Strasse.

Interessant ist jedoch, dass da drinsteht, dass nicht Anstösser im Perimeterbereich der Strasse nur 50% pro m^2 zahlen müssen. Das wäre also bei uns der Fall. Lustigerweise sagt aber der Punkt 5 im obigen Gesetzes-Artikel ungefähr soviel wie: "Die Gemeinde kann machen was Sie will und die obigen Punkte alle ignorieren, wenn Sie dies für richtig hält!"

Sie hätte sogar das Recht jemanden zu belasten, der weit weg von der Strasse wohnt. (Steht wirklich so im Gesetz drin!).

Werd also dann wohl Morgen Mal das Gespräch mit der Gemeinde suchen und trotzdem Mal anwältliche Hilfe ersuchen...

Ich hoffe nur dass das noch geht, denn im entsprechenden Gesetz steht, dass man nur 10 Tage Einspruchsfrist hat. Die wären aber schon vorbei...

 
Interessante Situation. Und es zeigt auch mal auf, wie hirnrissig Bestimmungen sein können: es leuchtet keinem normalen Menschen ein, dass er einen Beitrag an eine Strasse zu leisten hat, die er nie und nimmer nutzen kann (bei 30 Metern Abstand). Derjenige, der das entworfen und diejenigen, die dem zu rechtlicher Relevanz verholfen haben, sollte man an den Pranger stellen.

Aber noch ist nicht alles verloren: Es kann durchaus sein, dass übergeordnetes Recht da was anderes vorsieht - oder zumindest solchen Unsinn verbietet. Allenfalls würde ich mal beim Kanton nachfragen - die haben i.d.R. nicht so Freude, wenn die Gemeinden "kreativ" sind. Auf der anderen Seite müssen die meisten solchen Reglemente vom Kanton geprüft werden - ich bezweifle, dass das hier erfolgte. Daher würde ich unbedingt wissen wollen, wer wann dieses Reglement verabschiedet und wer es wann in Kraft gesetzt hat.

Und ich kann dir auch nur raten: hol unbedingt juristischen Rat.

 
ok, bin kein Jurist und von so einem Fall habe ich noch nie gehört.

Aber trotzdem gilt üblicherweise (auch vor Gericht) der gesunde Menschenverstand. Es kann doch niemand von Dir verlangen 100'000.00 auszugeben wovon du praktisch gar nichts hast?

Einsprachefrist 10 Tage? Kam der Brief den eingeschrieben?

Nochmals, hol dir juristische Hilfe - aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du für sowas unnützes, was du nicht brauchst und auch gar nicht willst gezwungen werden kannst, einen solch hohen Betrag zu entrichten!

 
Im Extremfall müsste eine Familie ihr Haus verkaufen, weil sie den Kredit und Amortisation nicht zahlen und das kann es auch nicht sein und im Sinne der Gleichberechtigung kann es auch nciht sein, dass man Zahlen muss, weil man dummerweise das Geld hat und Anstösser B nicht, weil er nicht so Vermögend ist.

 
Es kann doch niemand von Dir verlangen 100'000.00 auszugeben wovon du praktisch gar nichts hast?
Find ich krass! Da kann man aus dem Nichts Familien ruinieren /emoticons/default_sad.png

Würde mich auch mit Hand und Füssen dagegen wehren. Wäre es ein Privatweg dem man selber nutzen kann, ok aber für die Allgemeinheit zahlt man doch Steuern!

 
hallo

und was ist, wenn es nochmals einen weg in der 30m zohne gebaut wird und ein jahr spähter noch einen?

dann könnte das ganze viertel konkurs melden

 
und was ist, wenn es nochmals einen weg in der 30m zohne gebaut wird und ein jahr spähter noch einen?

dann könnte das ganze viertel konkurs melden
Nö, das geht nicht. Es steht im Gesetz, dass man maximal für 2 Strassen belangt werden kann. D.h. Wenn man schon für 2 Strassen gezahlt hat, muss man für weitere nichts mehr zahlen, auch wenn man im Perimeterbereich liegt. Das ist bei uns auch bei einem "Übernachbarn" der Fall, der so nichts zahlen muss.

Im Extremfall müsste eine Familie ihr Haus verkaufen, weil sie den Kredit und Amortisation nicht zahlen
Interessanterweise steht im Gesetz, dass eben bei nicht zahlen können, zwar gepfändet wird, aber dies explizit nicht das Haus/Grundstück sein darf. Ich frag mich dann nur, woher sonst das Geld kommen soll, wenn jemand nicht zahlen könnte?
Egal, haben Heute Mal mit einem Anwalt telefoniert. Der meinte nicht mit der Gemeinde mündlich sprechen, sondern gleich einen eingeschriebenen Brief schicken. OK, dann wird's wohl so laufen.

Bin hier im Forum aber wahrscheinlich an der falschen Stelle, da ich mittlerweile ja weiss, dass diese Strassenreglemente ja Gemeinde-Spezifisch sind. D.h. ist in jeder Gemeinde anders...Wäre aber schon interessant wie andere Gemeinden das so handhaben...