Wie genau ist die rechtliche Situation bzgl zahlen an eine neue Strasse?

Nö, das geht nicht. Es steht im Gesetz, dass man maximal für 2 Strassen belangt werden kann. D.h. Wenn man schon für 2 Strassen gezahlt hat, muss man für weitere nichts mehr zahlen, auch wenn man im Perimeterbereich liegt. Das ist bei uns auch bei einem "Übernachbarn" der Fall, der so nichts zahlen muss.
Auch bei "nur" 2 Strassen, wenn ich mir vorstelle ich müsste auf einmal für zusätzliche 200k aufkommen, na dann prost. Sowas wird ja z. Bsp. bei einer Tragbarkeitsrechnung nicht berücksichtigt.

 
Auch bei "nur" 2 Strassen, wenn ich mir vorstelle ich müsste auf einmal für zusätzliche 200k aufkommen, na dann prost. Sowas wird ja z. Bsp. bei einer Tragbarkeitsrechnung nicht berücksichtigt.
Na gut, im Endeffekt läuft es wohl nur auf eine zusätzliche Strasse aus, da man ja die erste Strasse sicherlich einrechnen muss, um überhaupt einen Zugang zum Haus zu haben. Oder diese Strasse eben beim Hauskauf bereits existiert (wie bei uns der Fall). Uns war beim Kauf auch klar, dass da wohl irgendwann eine Strasse kommen würde, uns wurde aber damals vom Hausverkäufer gesagt, dass uns das ja nicht zu kümmern brauche, da wir ja nicht Anstösser seien...Ha...

Aber vielleicht ist das ja noch für andere interessant: Unbedingt die Strassenreglemente studieren, ob man in Zukunft eventuell noch zusätzlich für eine Strasse belastet werden könnte (auch wenn die Strasse eine Häuserreihe weiter weg ist).

 
Da stellt sich für mich aber gleich eine andere Frage. Wenn so eine Strasse in x Jahren repariert werden muss oder sonst was (Wasser, Strom,...), wird man dann wieder belangt? Würde ja, aus logischer Sicht, Sinn machen.

 
... ja, das kommt durchaus vor - in Zeiten von finanzschwachen Kommunen, mit schöner Regelmässigkeit.

Einerseits verstehe ich die Leute, die solche Beträge nicht einfach zahlen wollen; andererseits sind das die Folgen unserer Zersiedelung und der ausufernden Infrastrukturen.. Bisher wurde die Infrastruktur (Strasse, Wasser, Abwasser, Strom, Telecomleitungen, Gas, öffentl. Verkehr) zu einem guten Teil aus dem Steuersubstrat quersubventioniert. Das entspricht aber nicht der Kostenwahrheit.

In den USA sind sie bereits am verlottern, die vielen schönen Strasse, Brücken, Tunnel, Flughäfen, Leitungen ... weil die Kommunen das Geld für den Unterhalt einfach nicht mehr haben. Und jedes schöne Neubaugebiet verschärft die Situation.

 
Da stellt sich für mich aber gleich eine andere Frage. Wenn so eine Strasse in x Jahren repariert werden muss oder sonst was (Wasser, Strom,...), wird man dann wieder belangt? Würde ja, aus logischer Sicht, Sinn machen.
Da es dann eine öffentliche Strasse ist, ist für die Wartung/Reparaturen nur die Gemeinde zuständig. D.h. man zahlt nur beim Bau direkt mit.

In den USA sind sie bereits am verlottern, die vielen schönen Strasse, Brücken, Tunnel, Flughäfen, Leitungen ... weil die Kommunen das Geld für den Unterhalt einfach nicht mehr haben.
Wobei der Grund dafür aber ganz spezielle Wurzeln hat. Ist ja schon lustig, wenn man die öffentlichen Strassen von Manhatten (der Inbegriff der USA) sieht: Boah sind die kaputt...Da kann ich verstehen, wenn jeder Ami einen Geländewagen fährt.Aber diese Diskussion würde hier zu weit führen.

Wir sind nun zumindest optimistisch, dass wir auf 50% gehen können.

 
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.. bisher zahlt man nur bei Neubau.. in Deutschland kassieren die Kommunen inzwischen auch bei grösseren Renovationsarbeiten ab. Erlebt meine Schwe grade... Die Städte haben die Regeln geändertert, weil sie pleite sind... kann also bei uns auch noch kommen.

 
Meine Meinung dazu ...

Gemäss RPG müssen die Grundeigentümer die Kosten der Erschliessung ihrer Grundstücke bei der Einzonung übernehmen, das gibt dann eine Mischrechnung bei der Erschliessung und danach ist das Grundstück erschlossen. Eine Mehrleistung seitens der Gemeinde gibt es z.B., wenn nachträglich Freileitungen versenkt werden oder wenn TV-Kabel kommen, aber nicht, wenn benachbarte Grundstücke ebenfalls erschlossen werden. Also kann da auch nichts verrrechnet werden. Die Beitragspflicht von Parzellen, die noch nicht bebaut werden, wird damit begründet, dass sie ebenfalls vom Mehrwert durch die Erschliessung profitieren. Also gilt umgekehrt, dass nicht zu einem Beitrag durch Anliegergebühren usw. gezwungen werden kann, wer keinen wenn auch nur planerischen Mehrwert bekommt.

An sich ist diese Regelung ein Blödsinn, denn sie lädt die Gemeinden ein, auf Kosten der Anstösser Strassen zu bauen in der Hoffung, dass da irgendwann einmal Häuser hinkommen. Das ist in Randgebieten mit zu grossen Bauzonen oft nicht der Fall. Wenn da noch ein Tiefbaufirmenchef Leiter der Baukommission ist ...

Besser wäre es, die anteiligen Erschliessungskosten wären erst bei Erteilung der Baubewilligung fällig. Aber das Gesetz ist nun mal so.

Ein Freibrief zum zur-Kasse-bitten von Anstössern sehe ich darin trotzdem nicht:

Erstens gehört unter einen solchen Bescheid einer Gemeinde ein Rechtsmittelbescheid (die zugrundeliegenden Gesetze müssen genannt sein und die First und Adresse eines Einspruchs ebenfalls)

Zweitens sind 10 Tage Unsinn, als Gemeinderat schick ich solche Bescheide dann immer Anfangs Ferien ... Üblich sind 30 Tage

Drittens ist es zwar logisch, dass man an eine Strasse zahlen muss, aber das bedeutet nicht, dass Nachzahlungen fällig werden, wenn sich ein anderer da auch noch dran hängt.

Viertens muss man sich nur einmal erschliessen lassen. Also ist eine 30m-Regel Blödsinn, weil die 30 Meter mit den Bedürftnissen der Anstösser, zu deren Diensten sie ausschliesslich gewidmet sind, nichts zu tun haben können.

Fünftens bauen die entweder auf ihrem Land, das nicht erschlossen war (warum sonst hätte die Gemeinde eine Strasse bauen sollen), dann braucht es vorher einen Beschluss der Gemeindeversammlung, ebendiese Strasse zu bauen (und dann greift die Klausel des RPG, wonach die von der Erschliessung Begünstigten, und nur diese, diese Kosten zu tragen haben), oder es ist eine Zufahrt innerhalb des Baugrundes, und das ist ausschliesslich Sache des Bauherrn.

Aber das weiss Dein Anwalt alles viel besser als ich, wenn er sein Honorar wert ist.

--> Anwalt, Verwaltungsgericht.

Oder, der neue Bauherr soll an Eure Strasse ebenfalls nachzahlen, weil er ja nicht weiter von Dir weg ist als Du von ihm und somit nach dieser Logik ebenfalls von der bereits vorhandenen Strasse profitiert. Muss er das nicht, wäre es Ungleichbehandlung von Anstössern. Sonst bau ich bei Euch, aber als letzter, damit alle anderen schön meinen Zuweg bezahlen.

 
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