Hallo zusammen
Das Architektenhonorar ist hier ein Dauerbrenner im Forum. Selbstverständlich kommt es immer darauf an, wie komplex ein Ein- oder Doppeleinfamilienhaus, wie mühsam die Gemeinde in der man baut und wie kompliziert oder anspruchsvoll die Bauherrschaft ist. Da kann es sein, dass man, wenn alle drei Punkte positiv sind, mit einem Honorar x durchkommt. Wenn alle drei Punkte für den Architekten negativ sind, kommt man mit einem Honorar welches 50% höher ist, nicht durch. Normalerweise hat man als Architekt für ein individuell geplantes Einfamilienhaus einen Aufwand von mindestens 1'000 Std. oder mehr. Jetzt kann man sich noch überlegen, welchen Stundenansatz man für eine doch einigermassen verantwortungsvolle Arbeit als angemessen anschaut. Wenn also ein Architekt in obigem Beispiel von Goldlabel für CHF 25'000 offeriert hat, kannst Du davon ausgehen, dass dieser nicht alle Arbeiten gemacht hat. Im besten Fall würde er dann nämlich CHF 25/h verdienen. Da bezahlst Du Deiner Putzfrau mehr, oder nicht?
Ich gehe einmal davon aus, dass er nicht irgendwo sonst noch Einkünfte generiert hat (Kickback von Unternehmern etc.). Dies wäre nach den Standesregeln der Architekten nämlich verboten.
Habe auch vor einiger Zeit einmal ein Hausbau für einen solchen "Tiefflugspezialisten" in Ordnung und zu Ende bringen müssen.... No comment! Dazu gibt es aber einen interessanten Gerichtsentscheid. Der Bauherr klagte, weil sein Architekt nicht alle notwendigen Leistungen erbracht hat. Das Gericht vertrat beim Urteil die Ansicht, dass ein Bauherr bei offensichtlich zu tiefem Honorar nicht davon ausgehen kann, dass er alle Leistungen erhält. Es muss Dir also auch als bautechnischer Laie klar sein, wenn ein Angebot viel zu tief ist. Und, dass Du damit ein Risiko eingehst.
Das Modell des Prozenthonorars des SIA ist schizophren, dieser Meinung bin ich auch. Je mehr Du wegen optimierter Konstruktionsart und bei geschicktem verhandeln mit den Unternehmern für Deinen Bauherrn herausholst, desto weniger Honorar kriegst Du! Bravo! Das Pauschalhonorar ist insofern schon besser, weil Du als Architekt für den eventuellen Mehraufwand nicht auch noch bestraft wirst. Beim Honorar nach Zeittarif ist der Bauherr im Ungewissen, ob nicht unnötig Zeit auf seine Kosten "verbraten" wird, für Abklärungen und Arbeiten, welche gar nicht unbedingt nötig sind. Alle drei Modelle können ja eigentlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es kommt wie oben beschrieben natürlich auch sehr darauf an, ob der Architekt alle Pflichten nach SIA 102 erfüllt. Oder, ob der Bauherr, wie z.B. Pit beim und für den Architekten mitarbeitet und so Stunden eingespart werden können. PS: Lustig finde ich, dass hier dann plötzlich Kubikmeter oder Flächenmasse okay sein sollten, nachdem diese andernorts schlecht geredet wurden.
Vielleicht noch ein Gedanke zu Pit's Vorschlag mit CHF 240'000 Verhandlungsbasis einzusteigen. Die 10'000 sind für den Architekten 4% seines Honorars. Wenn man von einem realistischen Gewinn von 5% ausgeht, wären das also 80% seines möglichen Gewinns. (Bei eher nicht reellen 10% wären es übrigens immer noch 40%). Auf den Anlagekosten des Bauherrn dürften dies umgekehrt ca. 4%o der Anlagekosten sein. Das spürt der Bauherr eigentlich fast nicht (inkl. Amortisation ca. CHF 600 Mehrbelastung im Jahr). Es sollte jedermann klar sein, dass der richtige Architekt ein Mehrfaches einsparen oder der "falsche Architekt" das x-fache des Betrages "verdummen" kann. Also, wähl in sorgfältig aus, aber würge Deinen Architekten nicht! Logisch: eine Frage ob dieser Betrag nicht möglich sei, ist natürlich erlaubt. Du merkst ja selber, wie Dein Gegenüber reagiert.
Noch etwas Letztes zu den Unternehmern. Es wird mir auch hie und da vorgeworfen, dass ich oft mit den gleichen regionalen Unternehmern zusammenarbeite. Deswegen bin ich aber nicht mit diesen Unternehmen "befreundet", wie dies Pit beschreibt. Ein seriöser Architekt weiss, dass er zuerst immer die Interessen des Bauherrn zu vertreten hat. "Bauherr first...." um zeitgemäss zu sein. Es ist aber durchaus auch im Interesse des Bauherrn, wenn man solche Unternehmer wählt, welche der Architekt oder der Bauleiter kennt. Diese wissen was der Architekt/Bauleiter von ihnen fordert. Umgekehrt weiss der Architekt/Bauleiter, was der Unternehmer kann und was eben nicht. Dan können Leerläufe vermieden werden. Bei Nachbesesserungen und Garantiearbeiten hat der Bauherr mit Bestimmtheit die besseren Karten, als bei einem Unternehmer welcher genau weiss, dass er von diesem bzw. von dessen Architekten keine weiteren Arbeiten mehr erhält. Leuchtet doch ein, oder nicht?
OMG, der Post ist lang geworden. Aber ich hoffe, doch mit etwas Gehalt für Euch!
Schönen Abend und eine gute Woche! Urs
Das Architektenhonorar ist hier ein Dauerbrenner im Forum. Selbstverständlich kommt es immer darauf an, wie komplex ein Ein- oder Doppeleinfamilienhaus, wie mühsam die Gemeinde in der man baut und wie kompliziert oder anspruchsvoll die Bauherrschaft ist. Da kann es sein, dass man, wenn alle drei Punkte positiv sind, mit einem Honorar x durchkommt. Wenn alle drei Punkte für den Architekten negativ sind, kommt man mit einem Honorar welches 50% höher ist, nicht durch. Normalerweise hat man als Architekt für ein individuell geplantes Einfamilienhaus einen Aufwand von mindestens 1'000 Std. oder mehr. Jetzt kann man sich noch überlegen, welchen Stundenansatz man für eine doch einigermassen verantwortungsvolle Arbeit als angemessen anschaut. Wenn also ein Architekt in obigem Beispiel von Goldlabel für CHF 25'000 offeriert hat, kannst Du davon ausgehen, dass dieser nicht alle Arbeiten gemacht hat. Im besten Fall würde er dann nämlich CHF 25/h verdienen. Da bezahlst Du Deiner Putzfrau mehr, oder nicht?
Ich gehe einmal davon aus, dass er nicht irgendwo sonst noch Einkünfte generiert hat (Kickback von Unternehmern etc.). Dies wäre nach den Standesregeln der Architekten nämlich verboten.
Habe auch vor einiger Zeit einmal ein Hausbau für einen solchen "Tiefflugspezialisten" in Ordnung und zu Ende bringen müssen.... No comment! Dazu gibt es aber einen interessanten Gerichtsentscheid. Der Bauherr klagte, weil sein Architekt nicht alle notwendigen Leistungen erbracht hat. Das Gericht vertrat beim Urteil die Ansicht, dass ein Bauherr bei offensichtlich zu tiefem Honorar nicht davon ausgehen kann, dass er alle Leistungen erhält. Es muss Dir also auch als bautechnischer Laie klar sein, wenn ein Angebot viel zu tief ist. Und, dass Du damit ein Risiko eingehst.
Das Modell des Prozenthonorars des SIA ist schizophren, dieser Meinung bin ich auch. Je mehr Du wegen optimierter Konstruktionsart und bei geschicktem verhandeln mit den Unternehmern für Deinen Bauherrn herausholst, desto weniger Honorar kriegst Du! Bravo! Das Pauschalhonorar ist insofern schon besser, weil Du als Architekt für den eventuellen Mehraufwand nicht auch noch bestraft wirst. Beim Honorar nach Zeittarif ist der Bauherr im Ungewissen, ob nicht unnötig Zeit auf seine Kosten "verbraten" wird, für Abklärungen und Arbeiten, welche gar nicht unbedingt nötig sind. Alle drei Modelle können ja eigentlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Es kommt wie oben beschrieben natürlich auch sehr darauf an, ob der Architekt alle Pflichten nach SIA 102 erfüllt. Oder, ob der Bauherr, wie z.B. Pit beim und für den Architekten mitarbeitet und so Stunden eingespart werden können. PS: Lustig finde ich, dass hier dann plötzlich Kubikmeter oder Flächenmasse okay sein sollten, nachdem diese andernorts schlecht geredet wurden.
Vielleicht noch ein Gedanke zu Pit's Vorschlag mit CHF 240'000 Verhandlungsbasis einzusteigen. Die 10'000 sind für den Architekten 4% seines Honorars. Wenn man von einem realistischen Gewinn von 5% ausgeht, wären das also 80% seines möglichen Gewinns. (Bei eher nicht reellen 10% wären es übrigens immer noch 40%). Auf den Anlagekosten des Bauherrn dürften dies umgekehrt ca. 4%o der Anlagekosten sein. Das spürt der Bauherr eigentlich fast nicht (inkl. Amortisation ca. CHF 600 Mehrbelastung im Jahr). Es sollte jedermann klar sein, dass der richtige Architekt ein Mehrfaches einsparen oder der "falsche Architekt" das x-fache des Betrages "verdummen" kann. Also, wähl in sorgfältig aus, aber würge Deinen Architekten nicht! Logisch: eine Frage ob dieser Betrag nicht möglich sei, ist natürlich erlaubt. Du merkst ja selber, wie Dein Gegenüber reagiert.
Noch etwas Letztes zu den Unternehmern. Es wird mir auch hie und da vorgeworfen, dass ich oft mit den gleichen regionalen Unternehmern zusammenarbeite. Deswegen bin ich aber nicht mit diesen Unternehmen "befreundet", wie dies Pit beschreibt. Ein seriöser Architekt weiss, dass er zuerst immer die Interessen des Bauherrn zu vertreten hat. "Bauherr first...." um zeitgemäss zu sein. Es ist aber durchaus auch im Interesse des Bauherrn, wenn man solche Unternehmer wählt, welche der Architekt oder der Bauleiter kennt. Diese wissen was der Architekt/Bauleiter von ihnen fordert. Umgekehrt weiss der Architekt/Bauleiter, was der Unternehmer kann und was eben nicht. Dan können Leerläufe vermieden werden. Bei Nachbesesserungen und Garantiearbeiten hat der Bauherr mit Bestimmtheit die besseren Karten, als bei einem Unternehmer welcher genau weiss, dass er von diesem bzw. von dessen Architekten keine weiteren Arbeiten mehr erhält. Leuchtet doch ein, oder nicht?
OMG, der Post ist lang geworden. Aber ich hoffe, doch mit etwas Gehalt für Euch!
Schönen Abend und eine gute Woche! Urs