Baukosten und Baunebenkosten

B

baeranderli68

Guest
Hallo Zusammen,

wir haben vor ein EFH zu bauen.

Der Architekt hat uns folgende Auskunft über Kosten gegeben:

pro Kubik 650 CHF

Was ist alles in diesen 650 CHF enthalten?

Sind das Kosten für Fussbodenheizung,Sanitär wie Dusche, Badewanne und Lavabo, Bodenbeläge, Fenster, Innentreppen, Kücheneinrichtung und die dazu gehörigen Elektrogeräte, Wasserentkalkungspumpe, Tumbler und Waschmaschine, Fensterstoren, Dachbau ,Arbeitsstunden u.s.w.

Wieviel Prozent der Bausumme sind die Verschreibungskosten für Notar, Handänderung und Grundbucheintragung?

Welche versteckten Kosten kommen noch dazu?

Über die ein oder andere Antwort würde ich mich freuen!

Gruss

baeranderli68

 
Hallo

Bevor hier über Details geschrieben wird was in 650 CHF pro Kubik enthalten ist: Lasse dir bevor du überhaupt etwas unterschreibst Folgendes geben und dies möglichst detailliert: Baukostenplan, Baubeschrieb und Grundrisspläne. Darin findest du prkatisch sämtliche Antworten auf deine Fragen. Änderungswünsche oder Positionen, welche du in Eigenleistung ausführen willst, sind mit dem Architekten abzusprechen. Beachte jedoch die unterschiedliche Handhabung der Eigenleistungen bei den Banken: die einen akzeptieren nur einen Maximalbetrag, andere wiederum alles. Zudem solltest du dich bei Personen erkundigen, die mit diesem Architekten gearbeitet haben (der Architekt sollte dir eine Referenzliste geben), wie die Zusammenarbeit war bzw. ob und wie hoch die Überschreitungen waren. Auch Banken können in der Regel Auskunft geben, sofern sie mit diesem Architekten bereits gearbeitet haben Betreffend den Kosten (Grundbuch, Notar usw.) ist dies kantonal sehr unterschiedlich, da kann dir deine Hausbank sehr gut Auskunft geben. Und zum Schluss: lass dir einen Mustervertrag vom Architekten geben. Darin siehst du, welche Garantien usw. er abtritt, wie der Zahlungsplan geregelt sein wird usw.

Du siehst, bevor du dir Gedanken machst, ob ein Lavabo bei den 650 CHF pro Kubik enthalten ist, solltest du vorgängig wesentlich wichtigere Fragen beantwortet haben.

Ich hoffe, dieser Beitrag hilft dir weiter.

Gruss und viel Erfolg.

 
Hallo Ceo

Weisst du Bescheid, ob im Baubeschrieb eine Garantieleistung aufgeführt sein muss? Ich habe im Forum gelesen, dass nach zwei Jahren nochmals eine Bauabnahm gemacht wird. Muss dies auch im Baubeschrieb sein? Wir sind kurz vor der Eingabe der Baubewilligung und die Kosten und den Baubeschrieb habe ich erhalten. Aber es steht nirgends etwas von einer Garantie. Danke für eine rasche Antwort.

LG Hutter

 
Hallo Hutter

Mit wem...oder wie, baust Du denn? GU/TU oder Architektenplanung mit Einzelvergabe?

Da Baubeschrieb/Offerten und Auf- oder Verträge immer gleichlautend sein müssen, da sie sich ja gegenseitig benennen und Grundlage der Ausführungen sind, müssen auch die Garantiebedingungen enthalten sein. Also gibt es Verträge auf SIA-Basis oder machst Du einen GU-Vertrag nach OR... egal, es muss notiert sein.

 
Hallo Pfälzer

Danke für deine Info. Im Allgmeinen Baubeschrieb steht Umbauter Raum gemäss SIA Norm 116 und dann 1180.3 m3. Beinhaltet diese Norm die Garantie?

LG Hutter

 
Hallo Pfälzer

Habe noch vergessen dir zu sagen, dass ich mit einem GU baue.

LG Hutter

 
Hallo Hutter

Nein...das hat mit der gemeinten Garantie nichts zu tun... die muss dann schon separat irgendwo stehen... wenn nicht, dann solltest Du unbedingt die Unterlagen extern prüfen und passend für Dich abändern lassen.

Zudem..ist das die völlig alte, ungültige SIA-Norm für die Ermittlung des umbuaten Raumes... wobei dies evtl. nicht so entscheidend wäre, wenn Dir der Gesamtpreis, wie immer der nun zu Stande kam, passt.

Allerdings.. wer diese Bezeichnungen heute noch verwendet...der macht vermutlich ...oder die Gefahr liegt sehr nahe...auch andere Dinge noch nach dem alten Muster... das wäre dann allerdings nicht zeitgemäss und entspräche nicht dem Stand der heutigen Bautechnik.

 
Guten Morgen Pfälzer

Welche Norm müsste denn in dem Vertrag stehen? Hast du ev. eine Vorlage wie das mit der Garantie und der nochmaligen Bauabnahme aussehen sollte? Danke für deine Hilfe.

LG Hutter

 
Hallo Hutter

Ich komme leider erst nun dazu, Dir eine Antwort einzustellen...

Also... welche... das gäbe ja eben die 2 Varianten... OR oder SIA.

Die Frage wäre also, was sieht Dein GU denn letztlich vor? Dies sollte man natürlich, wie so vieles andere auch, vorgängig prüfen und genau festelgen.

Die für Dich bessere....einfachere...wäre die Auslegung nach SIA 118. Hier beginnt diese mit einer passenden Abnahme nach SIA 118.. Nicht alle GU´s haben dies aber so vorgesehen...oder mischen gerne Unterlagen..

Da sollte man dann einfach Klarheit darüber erlangen, damit man weiss, wie zu verfahren wäre...was zu beachten wäre.

Eine Vorlage als solche gibt es nicht...die Verträge sind grundsätzlich Individualverträge.. die jeder GU einmal vorrangig nach seinen persönlichen Interessen ausrichtet. Das muss dann nicht zu Deinem Besten sein...versteht sich.

Man kann das natürlich verstehen...ist ja sein Vertrag. Was da nicht passt...was Dir Nachteile und späteren Ärger verursachen wird/kann, musst Du eben erkennen und entsprechend abändern lassen. So lange, bis es passt.

Über das Forum kann man grundsätzlich auch neutral solche Unterlagen überprüfen lassen....Anfrage H-F-K .. da hat dann keiner ein anderes Interesse, als dass Dein Vertrag so ausgestaltet würde, dass er fair beide Seiten berücksichtigt, und somit das gesamte Projekt letztlich reibungslos ablaufen könnte. Diesen Service haben ja auch schon viele User genutzt und sind, was zum Teil ja auch im Forum geschrieben wurde, damit bestens gefahren.

Dies nur als kleiner Hinweis...falls Du solches überlegen solltest.

Ansonsten, viel Spass bei der Realisierung.

 
Hallo Pfälzer

Vielen Dank für dein feedback. Habe morgen einen Termin mit dem GU und werde versuchen, den Vertrag gemäss SIA Norm 118 zu erhalten.

Schöne Obed

Hutter

 
Hallo Pfälzer

Habe heute meinem GU gesagt, dass er die SIA Norm 118 im Vertrag eintragen soll. Er meinte, dies müsste er mit seinem Rechtsberater besprechen. Ich gebe dir dann wieder Bescheid, wenn ich etwas genaueres weiss. Könnte jedoch bis zu zwei Wochen dauern.

Schöne Tag

Hutter

 
Guten Morgen Pfälzer

Leider konnte ich nicht erreichen, dass der GU die SIA Norm 118 in den Vertrag aufnimmt. Er meinte, dass bei Problemen automatisch das OR zur Anwendung kommt. Da eine ehemalige Arbeitskollegin mit diesem GU bereits gebaut hat und nur Positives berichten konnte, werde ich jetzt den Bau durchziehen. Mein Sohn (er ist Sanitärinstallateur und versteht ein bisschen etwas vom Bau) wird jeden 2. Tag auf der Baustelle nach dem Rechten sehen. Da die Baustelle nur 17 km entfernt ist, kann er dies auch ohne grossen Aufwand machen. Natürlich kann immer etwas schief gehen. Aber ich hoffe, dass der Hausbau ohne grosse Komplikationen verläuft.

Nochmals besten Dank für deine Informationen.

Schöne Tag

Hutter

 
Hallo Hutter

Nun ja, eine Rechtsform muss er ja ausführen.. Dann musst Du halt nur schauen, was so alles bei der Planung/Feinplanung und Ausführung passiert.

Dannn wünschen wir Dir eine grosse Portion Glück.

 
Hallo Pfälzer

Danke für die guten Wünsche. Kann diese sicher gut gebrauchen.

Schöne Obed

Hutter

 

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