Bundesrat spricht sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts aus

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Bundesrat spricht sich gegen die Besteuerung des Eigenmietwerts aus


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Wie sehen eure Meinungen dazu aus ?

Gruss Weelefranco

Bern, 17.05.2010 - Der Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und damit das Steuersystem vereinfachen. Im Gegenzug soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen und Unterhaltskosten wegfallen. Nach Kenntnisnahme des Ergebnisses der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag, den er der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes (HEV) gegenüberstellt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom letzten Mittwoch das EFD beauftragt, die entsprechende Botschaft dem Parlament vorzulegen.

Der Bundesrat lehnt die HEV-Volksinitiative ab, weil sie den Eigenmietwert nur für bestimmte Steuerzahlende abschaffen will. Er schlägt daher vor, den Eigenmietwert für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abzuschaffen. Die Vernehmlassung über den indirekten Gegenvorschlag ist kontrovers ausgefallen. Trotzdem will der Bundesrat an seinem Ziel festhalten, das Steuersystem zu vereinfachen.

Er hat das EFD beauftragt, den indirekten Gegenvorschlag gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Bereichen anzupassen. Erstens sollen die privaten Schuldzinsen generell nicht mehr zum Abzug berechtigen. Eine Ausnahme soll jedoch für Ersterwerber gelten: Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, können begrenzt Hypothekarzinsen abziehen. Dieser Ersterwerberabzug erstreckt sich auf 10 Jahre und beträgt maximal 10 000 Franken für Verheiratete bzw. 5000 Franken für übrige Steuerpflichtige. Er nimmt jährlich linear um 10 Prozent ab. Dadurch wird der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung berücksichtigt.

Zweitens wird die Sondersteuer für Zweitliegenschaften wegen fehlender Verfassungskonformität (wie dies in einem Rechtsgutachten über die Zweitliegenschaftssteuer ausgewiesen wurde) nicht weiterverfolgt. Die Kantone sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine Kostenanlastungssteuer einzuführen, um zumindest einen Teil der wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften zu kompensieren.

Die übrigen Eckwerte entsprechen jenen der Vernehmlassungsvorlage: Da der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert wird, entfällt im Gegenzug der Abzug für Unterhaltskosten. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können abgezogen werden, wenn sie konkrete energetische Anforderungen einhalten. Bei denkmalpflegerischen Arbeiten wird keine Änderung gegenüber dem geltenden Recht ins Auge gefasst.

Die Botschaft des Bundesrates soll vor den Sommerferien verabschiedet werden.

 
Ich finde die Frist für den Abzug ist mit 10 Jahren zu kurz und mit Fr. 10'000 (jeweils 10% sinkend) zu tief angesetzt. Kaum jemand schafft es die Hypothek in 10 Jahren so stark zu amortisieren, dass der Hypozins tiefer als der Eigenmietwert ist. Wir haben in 5 Jahren 140K für die Amortisation gespart (28K / Jahr, in meinen Augen ein hoher Betrag).

Gehen wir von folgenden Faktoren aus:

Hypozins: 25K/Jahr

Eigenmietwert 15K/Jahr

Unterhaltsabzug (10-20% vom Eigenmietwert) 1500 resp. 3000.- /Jahr

Beim heutigen System macht das ein Minus von 11500.- resp. 13000.- beim Einkommen.

Beim neuen System ein Plus von 1500.- resp 3000.- im ersten Jahr. Im zweiten Jahr kommen noch Fr.- 1000 dazu usw. usw. Um nur dieses Plus von Fr. 1000.- zu neutralisieren müsste man bei 3.5% Hypozinsen mehr als 28K/Jahr amortisieren.

Für eine Familie mit einem Einkommen von 100K fast unmöglich und das fiese daran ist, je tiefer die Zinsen sind desto mehr müsste man amortisieren um die Fr. 1000.- einzusparen.

Bei 30% Steuersatz werden durch den Wegfallenden Pauschalabzug für den Unterhalt Fr. 500-1000 / Jahr mehr Steuern fällig. Und wenn aufwändige Reparaturen (das Dach muss neu gedeckt werden oder die Fassade braucht einen neuen Anstrich) fällig sind wird es noch mehr.

 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es ist an der Zeit, dass da eine Aenderung stattfindet.

Dass der Staat Anreize schafft sich privat zu verschulden finde ich jenseits.

Dass Wohneigentum welches im Besitz der Bewohner ist besteuert wird ist ohne hin falsch. Da ja das Kapital für die Beschaffung schon besteuert wurde.

Dieses Wohneigentum als Vermögen zu besteuern ist sicher okay. Aber ein künstliches Einkommen zu erzeugen, finde ich falsch.

Es sollte doch eher aus der heutigen Optik gewünscht sein, dass Anreiz geschaffen wird, Wohneigentum nicht zu verschulden.

Gruss

 
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Nun ja die Banken wird's nicht wirklich freuen - die Eigentümer umso mehr!

Ich versuche dem ganzen auch eine andere, positive Seite abzugewinnen: Gehen die Hypothekarvolumen der Banken zurück, müssen sie sich ein wenig mehr anstrengen um Kunden zu gewinnen. Vermutlich dürften sie attraktive Angebote für junge Leute, welche zum ersten Mal Wohneigentum erwerben wollen bereitstellen.

Bin jedenfalls für diesen Systemwechsel. Es kann ja nicht sein, dass Menschen, welche für ihren Traum sparen (und somit auf sonstigen Konsum verzichten) dann auch noch steuerlich bestraft werden!

 
nun ja, nach unserem heutigen steuersystem soll(te) die besteuerung nach der wirtschaftlichen leistungsfähigkeit erfolgen. von da her ist es vom system her sicherlich nicht falsch, wenn man einerseits den eigenmietwert als einkommen und andererseits die schuldzinsen als aufwand betrachtet. dies wird umso deutlicher anhand des folgenden kleinen beispiels:

mieter: vermögen 500'000.-- zins 2 %; miete pro jahr 10'000.--

da der mieter die miete nicht abziehen kann, muss er also das einkommen aus den wertschriften versteuern, obwohl er ende jahr damit seine miete bezahlt hat.

anders würde es sich beim hauseigentümer verhalten, wenn der eigenmietwert abgeschafft wäre. würde er also die 500'000.-- in ein haus investieren, so würde lediglich noch das vermögen besteuert, nicht aber das einkommen. somit müsste er die 10'000.-- "einkommen" nicht versteuern.

ende jahr hätten aber beide genau 0.-- mehr auf dem konto. bzw. der mieter natürlich etwas weniger, da er ja auf die 10'000.-- die steuern zahlen musste...

fazit: von der abschaffung des eigenmietwertes profitieren einmal mehr vorallem diejenigen (reichen), die ihr haus vollständig abbezahlen konnten.

 
fazit: von der abschaffung des eigenmietwertes profitieren einmal mehr vorallem diejenigen (reichen), die ihr haus vollständig abbezahlen konnten.
Naja vielleicht nicht nur die reichen sondern auch die sparsamen, aber in jedem Fall sind es in der Regel die älteren Semster und nicht junge Familien.

 
Ich finde die Idee gut.

Man sollte allerdings das langfristige politische Ziel für die Entscheidung gut/nicht gut ins Auge fassen und nicht kurzfristig eine Rechnung machen ? la "ich bezahle neu mehr, also ist es schlecht".

Denn, warum soll der Steuerzahler die Hypothekarzinseinnahmen der Banken steuerlich subventionieren, und warum sollen Leute steuerlich begünstigt werden, die sich eine Hütte bauen, die so teuer ist, dass sie es sich nur wegen der Steuerermässigung überhaupt leisten können.

Die Rechnung mit dem Steuerabzug auf Hypozinsen lohnt sich sowieso nur für Leute mit hohem Steuersatz, die das auf dem Haus aufgenommene Kapital "für sich arbeiten lassen", d.h. die genaugenommen andere Leute für sich arbeiten lassen (nicht das Geld arbeitet, es arbeiten die Leute, die die Zinsen mit real erzeugten Gütern und Dienstleistungen bezahlen).

An sich ist es nicht Sache des Staates, zu entscheiden, was die Leute mit ihrem Geld machen. Wohneigentumsförderung hat andere Gründe, nämlich z.B. dass Eigentümer nicht so der Willkür von Immobilienspekulanten ausgeliefert sind wie Mieter.

Man sollte sich allerdings keine Illusionen machen: Um den Betrieb am Laufen zu erhalten, braucht der Staat Geld, und das holt er dort, wo etwas zu holen ist. Nicht bei den Reichen - die gehen, wenns zu teuer wird, nicht bei den Armen, da hats nix, bleibt also der Mittelstand.

Mit Steuergeschenken kann man nur die begünstigen, die viel Steuern bezahlen, und das sind die mit dem grossen Einkommen, also eigentlich nicht das Zielpublikum.

Man kann das selbstverständlich als politisches Ziel verfolgen, sollte dann aber so ehrlich sein, es auch als das zu benennen, und nicht z.B. Steuersenkungen als Familienförderung verkaufen.

Um Leute mit geringem Einkommen und ohne Vermögen zu fördern, wären hohe direkte und geringe indirekte Steuern sowie gezielte Subventionierung dessen, was man fördern will (Kinderkrippen, billige Grundnahrungsmittel, SBB, Landwirtschaft im Berggebiet, was weiss ich) viel geeigneter. Insofern ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitliegenschaften schon mal ein Fortschritt.

 
Denn, warum soll der Steuerzahler die Hypothekarzinseinnahmen der Banken steuerlich subventionieren, und warum sollen Leute steuerlich begünstigt werden, die sich eine Hütte bauen, die so teuer ist, dass sie es sich nur wegen der Steuerermässigung überhaupt leisten können.
Das wäre die typische SP-Parole, keinen Schimmer aber sofort laut schreien... Levrat lässt grüssen.Keine Bank finanziert ein Haus das sich nur über die Steuerermässigung halten lässt, genau darum wird die Tragbarkeitsrechnung mit 5% Hypozins gemacht.

Die Idee den EMW azuschaffen ist an und für sich gut, unsere Nachbarländer kennen diesen Unsinn auch nicht und trotzdem ist die Eigentümerquote einiges höher. Nur man darf sich nicht vom momentan extrem tiefen Hypozins blenden lassen, wenn dieser wieder auf > 4% ansteigt sieht die Rechnung für die meisten ziemlich schlecht aus.

Daneben sollte man auch noch die anderen Nebenfolgen bedenken, momentan wird viel Geld in den 3. Säulen parkiert, was passiert wohl damit, klar Hypo abzahlen, d.h. es werden schlagartig eine Menge Anlagen frei so dass deren Wert sinkt, was schlussendlich auch wieder einen Einfluss auf den Deckungsrad der Pensionskassen hat.

Ich finde es im Allgemeinen begrüssenswert den EMW abzuschaffen, denn die Bevölkerung kann sich entschulden, aber was mir noch zuwenig zusagt sind die Bedingungen, speziell auch die Übergangsregelungen und die Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten.

Desweiteren wie wird dies bei Mietobjekten gehandhabt, wenn das nicht sauber geregelt ist vermietet sich in Zukunft der Hausbesitzer sein Haus sich selber.

 
Das wäre die typische SP-Parole, keinen Schimmer aber sofort laut schreien... Levrat lässt grüssen.
Ob Du SP wählst oder nicht, tut hier wenig zur Sache, aber rechne:

Der vermögliche A hat eine Grenzsteuersatz von 30%, hat also seine Hypothek zu real 70% vom Nominalzins, wenn er die Zinsen vom Einkommen abziehen kann, d.h. 2.1% (wenn die Hypozinsen 3% sind). Damit lassen sich, wenn man genug Flüssiges hat, um die Hypothek zu bedienen, schon Geschäfte machen.

Der nicht vermögliche B hat statt Geld Kinder und einen Steuersatz von 5%, d.h. die Hypothek zu real 95%, sind 2.85%. Da er mit seinem Lohn gerade so durchkommt, kann er es sich auch nicht leisten, langfristige Anlagen zu machen.

Wer wird also mehr gefördert, wenn man Hypotheken vom Einkommen abziehen kann?

Keine Bank finanziert ein Haus das sich nur über die Steuerermässigung halten lässt, genau darum wird die Tragbarkeitsrechnung mit 5% Hypozins gemacht.
Wäre schön wenn Du Recht hättest, nur leider ist die Wirklichkeit anders.

Wie war das mit der Immobilienkrise in den USA vor knapp 2 Jahren genau? Die Banken wissen doch überhaupt nicht, was sie mit ihren Hypotheken genau finanzieren. Warum wohl durften Merz&Co 60 Mia. an Sicherheiten für die UBS leisten. Bei den Kleinen stellt man solche Regeln auf, ob sich die Familie das Eigenheim auch leisten kann, sobald aber die Anlagesummen grösser werden, gelten solche Grenzen nicht mehr und das Geld wird mit vollen Händen hinausgeschmissen - Papa Staat leistet ja Garantie.

Und da wir Kleinen das ja aus der Froschperspektive sehen, sprich nicht drauskommen, haben wir auch nicht mitzureden. Meinst Du das mit "keinen Schimmer"?

 
Ich meinte mit keinem Schimmer dass du anscheinend keine Ahnung über die Bonitätsprüfungen hast, was in USA ablief kann man nicht im Geringsten mit den hiesigen Umständen vergleichen (verbriefte Hypotheken gab es schon Jahre zuvor in England).

Wie mir scheint bist auch du auf die reisserischen Parolen der SP hereingefallen (ich arbeite nicht bei der UBS).

Die Rettungsaktion hat den Staat CH nicht gekostet sondern im Gegenteil 700Mio Zinsen beschert (12% auf 6Mia ist ja wie ein Kleinkredit), der Fonds bei der Nationalbank war max. 40 mia nicht 60, von diesen wurde schon einiges von der UBS zurückgenommen.

Einfach mal Tatsachen eruieren und nicht alles glauben was Politiker (jedwelcher Couleur) von sich geben.

Momentan wird einfach die unsägliche Bonus-Politik des obersten Management mit dem Staatsvertrag und der Rettungsaktion verknüpft.

Deine Vergleichsrechnung berücksichtigt ausserdem nicht dass der Eigenmietwert schon 80% deiner Rechnung aufhebt. Ob man in den letzten Jahren mit dem Geld das man anstatt ins Haus in Anlagen steckte mehr verdient hat ist reine Spekulation. In Aktien jedenfalls nicht und die Oblis sind nicht besser als Staatsanleihen.

Desweiteren ist es so dass die Banken bei einem 2Mio Haus in keinem Fall so hoch finanzieren wie bei einem 500k Projekt, bei der Migros-Bank z.B. sind bei einem 2 Mio Haus rund 50% EK gefordert.

 
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Denn, warum soll der Steuerzahler die Hypothekarzinseinnahmen der Banken steuerlich subventionieren, und warum sollen Leute steuerlich begünstigt werden, die sich eine Hütte bauen, die so teuer ist, dass sie es sich nur wegen der Steuerermässigung überhaupt leisten können.
OK, aber die Zinsen für Kleinkredite dürfen weiterhin abgezogen werden und es gibt Leute die haben sehr hohe private Schulden und der Zinssatz dafür ist um ein vielfaches höher als der Hypozins.

Warum soll der Konsum von Dingen, die in der ersten Minute des Gebrauchs an Wert verlieren, auf Pump subventioniert werden, der Kauf einer Immobilie aber nicht?

Die Leute zur Amortisation zu "zwingen" ist OK, aber der Druck muss so gestaltet sein, dass eine Amortisation bis zum Rentenalter erfolgt und nicht innerhalb von 10 Jahren.

So haben junge Familien eine Möglichkeit ihr Eigenheim zu realisieren wann es sinnvoll ist, nämlich wenn die Kinder noch jünger sind.

 
Wäre schön wenn Du Recht hättest, nur leider ist die Wirklichkeit anders.

Wie war das mit der Immobilienkrise in den USA vor knapp 2 Jahren genau? Die Banken wissen doch überhaupt nicht, was sie mit ihren Hypotheken genau finanzieren. Warum wohl durften Merz&Co 60 Mia. an Sicherheiten für die UBS leisten. Bei den Kleinen stellt man solche Regeln auf, ob sich die Familie das Eigenheim auch leisten kann, sobald aber die Anlagesummen grösser werden, gelten solche Grenzen nicht mehr und das Geld wird mit vollen Händen hinausgeschmissen - Papa Staat leistet ja Garantie.
Wir sind hier nicht in den USA sondern in der Schweiz. Hier muss mann nicht nur die Hosen runter lassen wenn man eine Hypothek möchte, sondern ohne Tragbarleit bei 5% Zins bekommt man nur schwer eine Hypothek.

Da Du in diesem Thread geschrieben hast müsstest Du es eigentlich besser wissen.

http://www.haus-forum.ch/finanzierung-rechtliches-und-amtliches/9753-keine-bank-will-unser-geld.html

 
Um Leute mit geringem Einkommen und ohne Vermögen zu fördern, wären hohe direkte und geringe indirekte Steuern sowie gezielte Subventionierung dessen, was man fördern will (Kinderkrippen, billige Grundnahrungsmittel, SBB, Landwirtschaft im Berggebiet, was weiss ich) viel geeigneter. Insofern ist die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitliegenschaften schon mal ein Fortschritt.
Leute mit Geringem Einkommen und ohne Vermögen werden es sich bei unseren Preisen nie leisten können ein Haus zu kaufen.

Die Idee bei den "Reichen" (für die SP sind das Menschen mit 100K Einkommen) Geld zu holen um es den Armen zu geben ist nicht neu (Reichtumssteuer), aber nach wie vor kommunistisches Gedankengut.

Der Dumme ist wie immer Derjenige der es geschafft hat, dank guter Aus- und Weiterbildung, aus seinem Leben etwas zu machen und einen anständigen aber nicht übertriebenen Lohn verdient.

Es kommt eben bei Allem im Leben auf den Standpunkt an.

Der Hausbesitzer mit hohem Eigenmietwert oder grossem Sparbuch ist für die Abschaffung. Der Häuslebauer der sich mit viel Verzicht das EK erspart hat und sich nun einen Traum erfüllt nicht.

Eltern die beide Arbeiten wollen nichts für die Kinderbetreuung bezahlen, ich als kinderlose Arbeitende sehe nicht ein warum ich (noch) mehr Steuern bezahlen soll wegen der Kinder anderer Leute. Kinder zu haben ist eine ebenso private Entscheidung wie der Entscheid ein Haus zu bauen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Desweiteren wie wird dies bei Mietobjekten gehandhabt, wenn das nicht sauber geregelt ist vermietet sich in Zukunft der Hausbesitzer sein Haus sich selber.
Kannst Du das etwas genauer ausführen? Wäre ev. noch interessant.

 
Mietobjekte werden anders gehandhabt als selbstbewohntes Eigentum, je nachdem wie es mit den Abzügen (hypozins, unterhalt und verwaltung) gehandhabt wird könnte es demnach interessant sein sich das Haus selber zu vermieten.

 
Mietobjekte werden anders gehandhabt als selbstbewohntes Eigentum, je nachdem wie es mit den Abzügen (hypozins, unterhalt und verwaltung) gehandhabt wird könnte es demnach interessant sein sich das Haus selber zu vermieten.
Wie stellst Du Dir das vor, wenn Du im Grundbuch als Besitzer eingetragen bist?

Ausserdem, :confused:Du bist doch eigendlich für die Abschaffung und sucht bereits jetzt ein Schlupfloch?

 
@ raycecile

Ich finde es im Allgemeinen begrüssenswert den EMW abzuschaffen, denn die Bevölkerung kann sich entschulden, aber was mir noch zuwenig zusagt sind die Bedingungen, speziell auch die Übergangsregelungen und die Abzugsfähigkeit der Unterhaltskosten.
In diesem Punkt stimme ich dir gerne zu.

Als Bündner - Ferienecke der Schweiz, dadurch viele Zweitwohnungen - sträuben sich mir aber die Nackenhaare. Die Steuerausfälle für "unseren" Kanton werden auf rund 57 Mio CHF beziffert. Dieser Ausfall muss entweder eingespart werden oder aber in anderen Bereichen müssen die Steuern erhöht werden. Dieser Umstand mag ich nun nicht wirklich.

Möglicherweise wirst du mir entgegnen, dass auch Graubünden , wie bsp. Zürch, die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer abschaffen kann und dadurch die 57 Mio. CHF bis zu einem gewissen Niveau wieder hereinkommen. Da werde ich dir gerne auch wieder Recht geben, jedoch setze ich ein grosses Fragezeichen zur politischen Akzeptanz über ein solches Ansinnen.

Daher gilt für mich: Ja, aber zwingend Anpassungen für die steuerliche Behandlung von Zweitwohnungen.

Grüsse

Pedro

 
Wie stellst Du Dir das vor, wenn Du im Grundbuch als Besitzer eingetragen bist?

Ausserdem, :confused:Du bist doch eigendlich für die Abschaffung und sucht bereits jetzt ein Schlupfloch?
ich gründe ne AG und gebe die liegenschaft als sacheinlage

 

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