Drohende Einsprache wegen L/W Wärmepumpe?

VanTor

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28. Feb. 2009
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Hallo Leute

Wir haben für unser Bauvorhaben die Baubewilligung bereits erhalten. In ein paar Tagen läuft die Einsprachefrist ab. Nun hatte ich gestern ein Telefongespräch mit unserer zukünftigen Nachbarin, die bereits bei der Projektvorstellung Bedenken geäussert hat wegen unserer geplanten Luft/Wasser Wärmepumpe oder zumindest wegen deren Standort auf der ihrem Haus zugewandten Seite (Abstand ca. 10m).

Die Pumpe wird in einem Kabäuschen neben dem Haus auf der unteriridschen Garage untergebracht. Da das Nebengebäude im Hang steht, ist es oben, hinten und seitlich im Erdreich, auf der anderen Seite an unserer Hausfassade.

Wir haben den Nachbarn versichert, dass wir alles Erdenkliche dazuplanen, um die Emissionen möglichst klein zu halten, schliesslich liegt der Luftauslass auch unter unserem Schlafzimmerfenster.

-das Nebengebäude wird innen isoliert

-doppelt schwingungsfreie Lagerung des Gerätes

-Schalldämpfer schon im Voraus geplant

-Schächte für Zu- und Abluft werden isoliert

-möglichst leise Pumpe wird gewählt

Trotzdem ist die Nachbarin nicht zufrieden und meinem Gefühl nach wird eine Einsprache erfolgen (Baurechtsentscheid vorhanden).

Gibt es Präzedenzfälle über solche Einsprachen?

Was können wir sonst noch tun, um die Nachbarn zu beruhigen? Das Vorhaben ist ja bereits bewilligt und jede Änderung muss ja neu bewilligt werden.

Danke für eure Ratschläge

Gruss von VanTor

Situation.pdf

 

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Ich denke nicht dass eine Einsprache ein Chance hat, eine Umwälzpumpe eines Swimming oder Whirl-Pools macht übrigens genau so laut.

 
Hallo VanTor

Bei gewissen Nachbarn nützen alle Bemühungen nichts.

Je mehr Ihr euch bemüht, desto mehr fühlen sie sich bestätigt.

Würde es auf eine Einsprache ankommen lassen.

Erkunde dich vorgängig beim zuständigen Sachbearbeiter der Bewilligungsbehörde.

Erkläre alle Massnahmen die du im Beitrag beschrieben hast.

Er wird dir bestätigen, dass eine solche Einsprache keine Change hat.

Deiner Nachbarin kannst du die selben Worte erklären.

In unserem Kanton werden unbegründete Einsprachen mit einem Strafgeld belegt.

Andy

 
bei solchen nachbarn gilt: 21.55 uhr rasen mähen!!!

die wärmepumpe wird die nachbarn nie und nimmer stören, unsere nachbarn haben eine ölheizung, die emissionen (kamin) sind zigfach lauter als der luftauslass unserer wärmepumpe.

gruss

tosci

 
Hallo zusammen

Danke für die ermutigenden Worte.

Es ist nun so, dass die Nachbarn (/emoticons/default_cool.png auf der anderen Seite unserer zukünftigen Nachbarn (A) auch eine L/W WP haben und aufgrund der Reklamationen nachträglich Schalldämpfer und sonstiges installiert haben, aber die WP offenbar nachts vom Nachbar A immernoch gehört wird (durchs geschlossene Fenster /emoticons/default_eek.png). Nun hat Nachbar A natürlich Panik, dass er dann von 2 Seiten beschallt wird.

Komisch finde ich die Aussage, dass er den Luftauslass bei geschlossenem Fenster hört, denn wir müssen laut Vorschrift Lärmschutzfenster einbauen lassen aufgrund von Fluglärm. Hört Nachbar A seine eigene Erdsondenpumpe? Stimmt mit den Fenstern oder der KWL was nicht?

Ich möchte ja nicht vor Baubeginn schon Krieg haben, aber wir können ja nicht aufgrund von Angst und Vermutungen neue Pläne machen...

bei solchen nachbarn gilt: 21.55 uhr rasen mähen!!!
/emoticons/default_biggrin.png:D:D
Gruss von VanTor

 
Hallo VanTor

So Wärmepumpen sind schon ganz schön laut, das darf man nicht unterschätzen. Wir haben unsere Lüftungsaustritte auch gleich vor den Fenstern der Schlafzimmer und deswegen nachträglich nochmals Zimmer gewechselt. Und wenn ich draussen auf dem Balkon stehe staune ich schon wie laut es nachts sein kann wenn unsere und Nachbars WP laufen.

Und eben auch durchs geschlossene Fenster, sicherlich kommt es drauf an wo man wohnt - bei uns ist es halt sehr ruhig sonst.

 
so Wärmepumpen laufen logischerweise nur in der kalten Jahreszeit (Winter) - zu der Zeit sind die Fenster auch geschlossen und damit hört man eine moderne Wärmepumpe praktisch gar nicht.

Aber natürlich kann man alles hören und sich daran stören, Kindergeschrei, Wind, das Geplätschere eines Baches, Kuhglocken, dass Summen der Bienen,...

also lass dich nicht verrückt machen /emoticons/default_smile.png

 
Hallo VanTor

Du schreibst:

Wir haben für unser Bauvorhaben die Baubewilligung bereits erhalten. In ein paar Tagen läuft die Einsprachefrist ab.
Erhält man die Baubewilligung nicht erst, wenn die Einsprachefrist abgelaufen ist und keine Einsprachen eingegangen sind? Z.B. in unserem Kanton (BL) steht im Raumplanungs- und Baugesetz (RBG):
§ 129 Erteilung der Baubewilligung

1 Die Baubewilligung wird unter Vorbehalt der privaten Rechte erteilt, wenn das Bauvorhaben den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und über die Einsprachen öffentlich-rechtlicher Natur rechtskräftig entschieden worden ist.
Wie auch immer, ich würde es darauf ankommen lassen. Ihr habt ja alles getan, um die Geräuschemissionen zu dämmen und bewegt Euch innerhalb des Gesetzes. Wenn Du jetzt schon Pläne änderst, sind die Nachbarn vielleicht auch gegen die neuen Pläne.

Wir hatten Einsprachen wegen der Höhe des Hauses. Es gab dann eine Schlichtungsverhandlung und dort hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt und das Haus etwas tiefer gemacht. So muss man die Pläne nur einmal neu machen.

Gruss, Barney

 
Liebe Leute

Vielen Dank für die tröstenden Worte und an Bauratgeber danke für die Links, welche ich natürlich bereits im Vorfeld gründlich studiert habe.

Die Auflagen (Einhaltung der Planungswerte) werden bei unserem Projekt problemlos eingehalten (Nachweise Heizungsplaner vorhanden).

@barney

Soviel ich weiss, kann gegen die Baubewilligung, welche erteilt wurde, Rekurs bzw. Einsprache eingelegt werden.

Wie auch immer, es ist so, wie du sagst. Wir werden es darauf ankommen lassen.

So wie es aussieht, wird es zu der Einsprache kommen. Die Nachbarn teilten uns mit, dass sie eine reelle Chance sehen, damit durchzukommen.

Allerdings sehen wir das nicht so ganz, denn wenn die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind, müsste die Einsprache als unbegründet abgewiesen werden.

Ich finde es einfach unendlich schade, dass man schon vor Baubeginn mit den Nachbarn ein solches Verhältnis eingehen muss. Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir dem Frieden zuliebe nachgeben sollen und halt doch die 15k mehr für die Erdsondenbohrung investieren.

Ich hab echt keine Lust, während dem Bau 1000 Reklamationen zu erhalten oder nach dem Einzug beim kleinsten Gartenfest womöglich die Polizei am Hals haben.../emoticons/default_additional/73.gif

Ich werde hier vom weiteren Verlauf berichten.

Gruss von VanTor

 
Hallo

Wenn die ERdsondenbohrung wirklich nur 15K mehr kostet wäre dies ja eine durchwegs gute Alternative, zumal sich ja wiederum einiges an Energie sparen liesse.

Allerdings denke ich auch nicht, dass der Nachbar mit einer Einsprache wegen der WP durchkommt.

Aber Du hast recht - es ist schon himmeltraurig schon vor Einzug solche Probleme mit so pingeligen Nachbarn zu haben. Aus einer Mietwohnung geht man wieder raus wenn es einem zu bunt wird, aber im Haus bleibt man ja meist für längere Zeit.

 
Ich finde es einfach unendlich schade, dass man schon vor Baubeginn mit den Nachbarn ein solches Verhältnis eingehen muss.
Ein kleiner Trost vielleicht: Ihr seid nicht allein, es geht vielen anderen auch so. Unser Verhältnis mit den Nachbarn ist im Moment auch nicht gut. Wir hoffen einfach, dass sich, wenn die ganze Bauerei vorbei ist und sich alles etwas beruhigt hat, das Verhältnis normalisiert. Dort wo wir jetzt noch wohnen haben wir mit allen Nachbarn ein gutes Verhältnis, also gibt sich das vielleicht auch irgendwann am neuen Ort.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob wir dem Frieden zuliebe nachgeben sollen und halt doch die 15k mehr für die Erdsondenbohrung investieren.
Dieser Schuss könnte auch nach hinten los gehen. Es kann durchaus sein, dass die Nachbarn merken, dass ihr leicht nachgebt und dann kommen sie noch mit weiteren Forderungen.
denn wenn die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind, müsste die Einsprache als unbegründet abgewiesen werden.
Das ist zu hoffen, aber 100% sicher kann man nicht sein. Die Gemeinde hat nämlich ziemlich viel Spielraum und sie sind auch auf einvernehmliche Lösungen aus ("der Nachbar muss auch das Gefühl haben, dass er etwas bekommen hat"). Deshalb würde ich, wenn die Einsprache denn eingegangen ist und ihr sie schriftlich vor Euch habt, vor dem Termin der Schlichtungsverhandlung mit der zuständigen Person der Gemeinde sprechen. Wichtig ist einfach, dass ihr die Gemeinde hinter Euch habt. Wenn die mit Eurer Lösung einverstanden sind, werden sie das auch so vor dem Gemeinderat vertreten und dieser wird die Bewilligung durchwinken. Dann müssten die Nachbarn, wenn sie die Baubewilligung nicht akzeptieren, das Verfahren weiterziehen (mit Anwalt und Kosten). Davor schrecken dann viele zurück (man stellt sich dann gegen die Gemeinde). So war es jedenfalls bei uns.
Bist Du überhaupt sicher, dass die Nachbarn nichts gegen eine Erdsonde hätten?

Gruss, Barney

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...Wichtig ist einfach, dass ihr die Gemeinde hinter Euch habt. Wenn die mit Eurer Lösung einverstanden sind, werden sie das auch so vor dem Gemeinderat vertreten und dieser wird die Bewilligung durchwinken. Dann müssten die Nachbarn, wenn sie die Baubewilligung nicht akzeptieren, das Verfahren weiterziehen (mit Anwalt und Kosten). Davor schrecken dann viele zurück (man stellt sich dann gegen die Gemeinde). So war es jedenfalls bei uns.
Dann bleibt nur zu hoffen, dass der "liebe" Nachbar nicht ein Grosssteuerzahler ist, welcher seit 50 Jahren in dieser Gemeinde wohnt und im Gemeinderat sitzt.../emoticons/default_wink.png
Ich würde - wenn es das Budget zulässt - die Erdsonde bohren. Damit seid Ihr aus dem Schneider und wenn der Herr Nachbar später wegen irgendetwas motzt - dann leihe ich Dir gerne P.A.-Boxen aus für das Gartenfest! /emoticons/default_biggrin.png

Man könnte natürlich auch versuchen, dass sich der Nachbar an der Bohrung beteiligt (sofern man sonst durchkäme). Dann hätte er keinen Grund mehr sich über die LWP aufzuregen, denn wenn es ihm tatsächlich soviel wert ist so hätte er sich ja an den zusätzlichen Kosten beteiligen können.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
@barney

Die Gemeinde hat die Baubewilligung bereits erteilt. Also muss der Nachbar Einsprache gegen die Gemeindeentscheidung einlegen. Das Einspracheverfahren wird dann nicht mehr von der Gemeinde behandelt, ist also bereits eine Instanz höher. Mit dem Verantwortlichen der Gemeinde haben wir bereits gesprochen. Auch er ist der Meinung, dass die Einsprache wenig Erfolg verspricht, wenn wir die Nachweise zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vorweisen.

@Arcuos

Auf das Angebot für die Boxen komme ich bei Bedarf gerne zurück /emoticons/default_biggrin.png

Gruss von VanTor

 
Die Gemeinde hat die Baubewilligung bereits erteilt. Also muss der Nachbar Einsprache gegen die Gemeindeentscheidung einlegen.
Ach so, dann ist das schon ein Schritt später. Eigentlich erstaunlich, für den Nachbarn wäre es viel einfacher gewesen, zunächst Einsprache zu erheben während den 10 Tagen, wo die Pläne bei der Gemeinde aufliegen. Nun muss er gegen die Gemeinde angehen, denn er zweifelt deren Entscheid an. Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

  • Er tut dies, weil er wirklich daran glaubt, dass er im Recht ist
  • Er tut dies, um Euren Bau einfach zu verzögern (für Leute mit genug Geld ist das ein beliebter Sport). Da er bis vor Bundesgericht gehen kann, kann er Deinen Bau um ein bis zwei Jahre verzögern
Nun würde ich aber einfach mal abwarten und die genaue Einsprachebegründung genau studieren, wenn sie denn überhaupt kommt.

Gruss, Barney

 
Liebe Leute

Vielen Dank für die tröstenden Worte und an Bauratgeber danke für die Links, welche ich natürlich bereits im Vorfeld gründlich studiert habe.

Die Auflagen (Einhaltung der Planungswerte) werden bei unserem Projekt problemlos eingehalten (Nachweise Heizungsplaner vorhanden).
Die Heizungsplaner verstehen leider nicht immer allzu viel vom Lärm, darum ist Vorsicht geboten:

Ich gehe mal davon aus, dass ihr in einer reinen Wohnzone wohnt, und damit der Zone die Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet ist. Die Planungswerte betragen dann 45 dB(A) in der Nacht und 55 dB(A) am Tag. Massgebend ist die Nacht, wegen dem K1 (siehe Lärmschutzverordnung Anhang 6). Am Immissionsort (also bei euren Nachbarn in 10 m Entfernung) sind dann während der Nacht 30 dB(A) einzuhalten, und nicht die 45, von denen der Heizungsplaner sehr wahrscheinlich ausgegangen ist. Die Rechnung sieht wie folgt aus: 45 dB(A)- 10 dB(A) - 2 - 0 - 0 - 3=30 dB(A)=Gesamtmittelungspegel Leq.

Bezweifle dass du diesen Wert in 10 m Entfernung einhalten kannst. 45 ist Planungswert, 10 ist Nacht, 2 ist für Tongehalt, 0 für Impulsgehalt, 0 für Dauer, 3 sind nach dem Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz.

Bist du lauter als die 30 dB(A) kommt dein Nachbar mit der Klage durch (wohl nicht auf Gemeindestufe weil meistens das fachwissen fehlt, aber später dann beim Kanton).

 
Die Heizungsplaner verstehen leider nicht immer allzu viel vom Lärm, darum ist Vorsicht geboten:

Ich gehe mal davon aus, dass ihr in einer reinen Wohnzone wohnt, und damit der Zone die Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet ist. Die Planungswerte betragen dann 45 dB(A) in der Nacht und 55 dB(A) am Tag. Massgebend ist die Nacht, wegen dem K1 (siehe Lärmschutzverordnung Anhang 6). Am Immissionsort (also bei euren Nachbarn in 10 m Entfernung) sind dann während der Nacht 30 dB(A) einzuhalten, und nicht die 45, von denen der Heizungsplaner sehr wahrscheinlich ausgegangen ist. Die Rechnung sieht wie folgt aus: 45 dB(A)- 10 dB(A) - 2 - 0 - 0 - 3=30 dB(A)=Gesamtmittelungspegel Leq.

Bezweifle dass du diesen Wert in 10 m Entfernung einhalten kannst. 45 ist Planungswert, 10 ist Nacht, 2 ist für Tongehalt, 0 für Impulsgehalt, 0 für Dauer, 3 sind nach dem Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz.

Bist du lauter als die 30 dB(A) kommt dein Nachbar mit der Klage durch (wohl nicht auf Gemeindestufe weil meistens das fachwissen fehlt, aber später dann beim Kanton).
Hallo

Durch meine Erfahrung mit Lärmempfindlichkeitstufen (wir wohnen direkt an der Autobahn) möchte ich noch folgende Erkenntnis nachreichen.

Bei Lärmmessungen (die vom Kläger verlangt und bezahlt werden müssen) gelten die ermittelten Durchschnittswerte als gemessener Wert.

Bei einer WP-Luft verursacht meines Wissens nur das "Ausblasen" einen hörbaren Geräuschpegel. Diese sog. Lärmspitze ist bei weitem nicht der Durchschnittswert. Das Grundgeräusch einer WP-Luft (der Ventilator, die ganze Mechanik in der WP) wird durch einen Standort im Keller auf einen Wert unter den Umgebungsgeräuschen (diese liegen bei etwa 25dB) gedämmt.

Somit gilt bei allen Lärmmessungen - kurzzeitig auftretende Lärmspitzen geben keinen Grund für eine Klage.

Uns ist es jedenfalls so ergangen.

Die dB-Werte in den jeweiligen Lärmempfindlichkeitsstufen gibt der Bund vor !!

Es geht hier um Klagen von Betroffenen und der einzige Anhaltspunkt sind die entsprechenden dB-Werte.

Durch grössere "Bandbreiten" kann hier der "Verursacher" möglichen Klagen vorbeugen.

Würde die Erfolgschangen für den streitbaren Nachbarn als gering einstufen !

Bei der Aufstellung der WP bitte die genannten Schalldämmassnahmen berücksichtigen.

Andy

 
Messungen sind in der Regel nicht nötig. Meistens ist der Schalleistungspegel der Wärmepumpe bekannt (kann zwischen 55 - 75 dB variieren). Dann einfach mit minus 5 dB pro Abstandsverdoppelung rechnen und schon ist der Pegel am Immissionsort bekannt. Und hier sieht man bereits, dass bei 10 m und 55 dB Ausgangswert die 30 dB(A) üerschritten bleiben...

 
Hallo

Wärmepumpen können ganz schön Krach machen.

Habe bei mittlerweile 5 jähriger Wärmepumpen Sperrzeiten über Mittag programmiert, weil sich die Bewohner (STWEG) am Lärm gestört haben.

Dieses Problem hat sich mittlerweile automatisch gelöst, da die WP nach zwei teuren Reparaturen nur noch Wegwerfqualität hat. (Heizungsunterstützungs WP welche jetzt ausser Betrieb ist)

Ich würde mit dem Nachbarn das Gespräch wegen der Erdsonde und den Fr. 15 000.- Mehrkosten suchen. Wobei aber auch unmissverständlich klar zu machen ist, das es reiner Goodwill ist, das ihr euch Gedanken macht diese Mehrkosten auszugeben.

Wenn der Nachbar damit glücklich ist, habt ihr viel gewonnen.

Es kann wie von Arcuros angetönt wirklich vorkommen das der Nachbar die Mehrkosten bezahlt.

Ein mir bekannter Fall:

(Da wollte der Nachbar keine normalen Falzziegel anschauen und hat die Mehrkosten für Biberschwanz doppelt gedeckt übernommen)

Turbo

 

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