Hallo Leute
Wir haben für unser Bauvorhaben die Baubewilligung bereits erhalten...
...Die Pumpe wird in einem Kabäuschen neben dem Haus auf der unteriridschen Garage untergebracht. Da das Nebengebäude im Hang steht, ist es oben, hinten und seitlich im Erdreich, auf der anderen Seite an unserer Hausfassade....
-das Nebengebäude wird innen isoliert
-doppelt schwingungsfreie Lagerung des Gerätes
-Schalldämpfer schon im Voraus geplant
-Schächte für Zu- und Abluft werden isoliert
-möglichst leise Pumpe wird gewählt
Was können wir sonst noch tun, um die Nachbarn zu beruhigen? Das Vorhaben ist ja bereits bewilligt und jede Änderung muss ja neu bewilligt werden.
Hallo VanTor,
ich habe den ganzen Thread nochmals durchgelesen und zitiere die wichtigsten Punkte der Ausgangslage hier nochmals...
Wenn die WP so wie oben beschrieben installiert wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass beim Nachbar die Pumpe in 10m Entfernung noch über dem Grenzwert liegt. Was sagt den dazu Dein Lieferant/Installateur..? Gibt er Dir nicht zumindest eine Garantie (es wäre doch schliesslich seine Sache, diese "Lärmabklärungen" zu machen, damit er sein Produkt auch liefern kann!/emoticons/default_wink.png) innerhalb der Emmissionsgrenze für solche Anlagen zu liegen..?
So gesehen muss es Dich eigentlich nicht interessieren, sofern Du eine solche Garantie in Händen hast. Es wäre dann sein Problem die Anlage nachzubessern - sofern dann überhaupt nötig.
Dein "lieber" Nachbar hat wohl einfach mit dem anderen Nachbarn schon sein Erfahrungen gemacht und da musste nachgebessert werden (Schalldämpfer, wie Du geschrieben hast). Nun hört er zwar immer noch diese WP aber er kann nix machen, da diese nun vermutlich innerhalb der erlaubten Parameter läuft! Er motzt jetzt nun vorsorglich, da er befürchtet nochmals eine WP hören zu müssen, welche dann innerhalb der Grenzwerte betrieben wird, da Du ja schon von anfang an möglichst geräuscharm geplant hast... Dieser Nachbar will einfach, dass Du KEINE LWP einbaust - Punkt.
Wenn Dein Lieferant Dir eine schriftliche Garantie geben kann, dann würde ich nichts weiter unternehmen. Arbeitet die Pumpe dann lauter als gesetzlich erlaubt, dann ist es seine Aufgabe dieses Problem zu lösen.
Dem Nachbarn würde ich dann auch mitteilen, dass Du eine Garantie hast, welche den Betrieb der WP innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzwerte gewähleistet. Will er dies nicht, dann soll er Dir den Aufpreis für eine Wasser-WP bezahlen...
Alles Gute!/emoticons/default_smile.png
Eine Messung vor Ort bedingt, dass die WP bereits gebaut und in Betrieb ist.
Ja natürlich - davon wird ausgegangen...
Zuerst sollte jedoch rechnerisch ermittelt werden, welcher Pegel am massgebenden Immissionsort zu erwarten ist. Sieht man bereits da, dass die 30 dB(A) massiv überschritten sein werden, wird keine Baubewilligung erteilt (die Berechnungen sind genügend genau um dies abschätzen zu können).
So wie ich VanTor verstanden habe (siehe obiges Zitat), ist die Baubewilligung ja erteilt worden! Hier geht es nur um den Nachbarn, welcher sich durch Geräuschemissionen von WPs gestört "fühlt".../emoticons/default_wink.png
Grüssle
Arcuos