Eigenmietwert in Kauf nehmen und trotzdem abbezahlen?

Die elektronischen Steuererklärungen haben doch die Möglichkeit, den Steuerbetrag recht genau vorauszuberechnen. Da kann man dann einfach mehrere Varianten schnell durchrechnen.

Ich bin aber der Meinung, dass Schulden, die ich nicht habe, bares Geld wert sind, egal wieviel sie zur Zeit kosten.

 
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Hallo Chris 65,

Die Überlegung ist richtig. Nachzulesen bei amazon.com:  "Keine Angst vor dem Eigenmietwert! - Was Ihnen Ihre Bank vermutlich nicht sagt...". Da wird einem auch klar, dass Banken andere Interessen haben als Kreditnehmer.

Gruss,

MZ3205

 
Wenn der Eigenmietwert (welch schönes Wort...) dann doch abgeschafft wird, profitieren jene dann doppelt, die Ihre Hypothek abbezahlt haben – die Hoffnung
Da du nun in beiden Eigenmietwert Threads Werbung für diese Buch gemacht hast, nehme ich an, dass du der Verfasser bist? Dann kannst du uns ja hier vielleicht grad die wichtigsten Punkte auflisten, damit wir das Buch nicht kaufen müssen?

Liebe Grüsse

 
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Hallo Chris 65

Grundsätzlich bin auch ich der Meinung, es lohnt sich eine Hypothek zu amortisieren. Was allerdings in der Diskussion zu kurz kommt ist die Frage wie oft die 3. Säule "geplündert" werden soll.

Ich halte alle 5 Jahre, also in dem Beispiel Fr. 30'000.-, für zu oft.

Weshalb?

Der prozentuale Steuersatz für Kapitalbezüge aus der Säule 3a ist in meinem Kanton für verheiratete bis Fr. 150'000.- derselbe. Ob ich also 30'000.- oder 150'000.- beziehe ist steuerlich gesehen egal. Bis mit der 3. Säule 150'000.- zusammenkommen braucht es über 12 Jahre selbst bei hohen Zinsen oder Wertschriftenerträgen. Bei einem so langen Anlagehorizont würde ich nicht auf das klassische Säule 3a Konto setzten sondern in strukturierte Anlagen wie ETF's investieren. Da hat man Erträge die wesentlich besser sind als  die Zinsen auf dem auf dem Säule 3a Konto und mit grosser Wahrscheinlichkeit die jetzigen tiefen Hypozinsen übertreffen. Läuft die Börse so wie in den vergangenen 20 Jahren hast du viel schneller amortisiert.

Allerdings, das sei nicht verschwiegen, braucht es für eine solche Strategie eine gewisse Risikofähigkeit. Steigen die Hypozinsen bevor man die Wertpapiere gewinnbringend verkaufen kann, musst man das finanziell verkraften und warten können. 

Gruss Fipsli

 
Wie kommst du auf 100% Verlust? Wir reden hier nicht von irgendwelchen dubiosen Anlagen sondern von der 3. Säule. Für die gelten dieselben Restriktionen wie für Pensionskassen. Ich kenne keine Pensionskasse die über die letzten 10 Jahre gesehen nicht mehr Rendite auf ihren Anlagen erzielt hätte als es  Zinsen auf dem Säule 3a Konto gegeben hat.

Natürlich gab es einzelne Jahre in denen es schlechter lief, und Verluste weggesteckt werden mussten. Aber das meinte ich ja mit Risikofähigkeit. 

 
Der Eigenmietwert ist eine Krücke, die notwendig ist, um zu verhindern, dass die steuerliches Abzugsfähgikeit von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten zu einer Ungleichbehandlung der Mieter führen. Konsequent und logisch wäre es, alles abzuschaffen. Das geschieht zu Zeiten tiefer Zinsen nicht, weil dann Steuerausfälle die Folgen wären. Und zu Zeiten hoher Zinsen geschieht es nicht, weil es zu einer höheren Steuerbelastung der Hypothekarzinsschuldner führen würde.

Gegen eine Abschaffung des Eigenmietwerts und er Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und Unterhaltskosten würden zudem diverse Interessengruppen opponieren:

Die Banken (FDP): Die Amortisation von Hypotheken würde ihre Gewinne schmälern.

Der Gewerbeverband (SVP): Könnte ja sein, dass weniger in den Unterhalt der Gebäude gesteckt würde und das lokale Gewerbe weniger verdienen würde.

Die Familienpolitiker (CVP): Der Wegfall der Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen würde es jungen Familien erschweren, ein Eigenheim zu erwerben.

Die bisherigen Immobilieneigentümer: Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen würde tendentiell zu einem Sinken der Immobilienpreise führen.

Die Linken (SP): Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts würde jenen ein Geschenk gemacht welche ohenhin schon zu viel haben.

Die Opposition gegen eine Abschaffung von Eigenmietwert und Schuldzinsabzugsfähigkeit dürfte also noch viel lauter sein als der Ruf nach einer Abschaffung derselben, obwohl dies vernünftig wäre und zu einer Reduktion der Verschuldung beitragen würde.

Welche Kleinparte sollte sich also für eine Flurbereinigung stark machen, um dann in einem Abstimmungskampf von den finanzstarken Grossen aufgerieben zu weren? Die glp?

brico

 
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Hallo zusammen

Gegen das Abbezahlen spricht bei der uns vorliegenden Situation nur eins..."das Leben". Wenn ich unsere Hütte abbezahle, freut es später meine Erben und ich habe jetzt weniger zum Leben.....nein, nein nicht mit mir. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ein normales EFH sehe ich aber auch nicht als Investition, sondern als Nutzungseinheit. Kommt eben auf die Sichtweise an...

Grüsse aus dem Schnee

Moudi

 
Der Eigenmietwert ist eine Krücke, die notwendig ist, um zu verhindern, dass die steuerliches Abzugsfähgikeit von Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten zu einer Ungleichbehandlung der Mieter führen. Konsequent und logisch wäre es, alles abzuschaffen. Das geschieht zu Zeiten tiefer Zinsen nicht, weil dann Steuerausfälle die Folgen wären. Und zu Zeiten hoher Zinsen geschieht es nicht, weil es zu einer höheren Steuerbelastung der Hypothekarzinsschuldner führen würde.


Nicht einverstanden! Das geschieht nicht, weil der Stimmbürger:

1) An der Urne falsch entschieden hat (freie Wahl, ob er die Hypothekarzinsen abziehen will und dafür den Eigenmietwert bezahlen muss, oder ob er auf beides verzichten will).

2) Nicht-Wohneigentumbesitzer sowieso immer meinen, dass es uns zu gut geht.

3) Zu viele Leute leider das glauben was diverse Lobbies uns eintrichtern.

4) Es kann ja nicht sein, dass alle Staaten der Welt ohne "Eigenmietwert" auskommen und nur die Schweiz das braucht...

 
Das was brico mit seinem Post sagen wollte ist, dass der Eigenmietwert aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden muss. So oder so, mit dem Eigenmietwert steht und fällt auch der Unterhaltskostenabzug und der Schuldzinsenabzug. Würde der EMW abgeschafft und die Unterhaltskosten und/oder die Schuldzinsen trotzdem zum Abzug zugelassen, würden ja die Mieter massiv benachteilgt.

Diese Abhängigkeit gibt vielen Gruppierungen den Grund, gegen die Abschaffung zu kämpfen. Die meisten haben sogar recht mit der Argumentation. Nun ist es aber so, dass gewisse Kompromisse eingegangen werden müssten, um den EMW endgültig abzuschaffen. Klar ist auch, zumindest aus meiner Sicht, dass eine Einigung nur sehr sehr schwierig erzielt werden kann. Wenn überhaupt eine Einigung erzielt wird...

Zu deinen Punkten:

1) eine freie Wahl wäre wohl die beste Alternative. Ob dieses "Figgi und Mühli" aber für die Mieter witzig ist, weiss ich nicht...

2) Nicht-Wohneigentum bezahlen, je nach Betrachtungsweise, nun mal mehr für die gleiche Wohnsituation. Sie haben dafür den Vorteil unabhängig zu sein.

3) Wie bereits oben erwähnt, stimmen viele Argumente der Lobbies. Bloss erzählt keine Lobby die ganze Wahrheit. Nämlich, dass eine Abschaffung auf Vorteile haben kann. Das ist einzig eine Frage, was für jemanden wichtiger ist.

4) Wie es andere Staaten lösen, ist mir nicht bekannt. Eventuell wird dort mangels direkter Demokratie einfach eine Mehrbesteuerung der Mieter festgesetzt und durchgezogen. Ich werde mich aber hüten, das CH-Steuersystem gegenüber demjenigen des Auslands zu vergleichen...

Grüsse

Tom

 
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In anderen Staaten, welche keinen Eigenmietwert kennen, ist es auch nicht möglich, Unterhaltskosten für die eigenen, selbst bewohnten Liegenschaften abzuziehen und auch die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für die Finanzierung dieser selbst bewohnten Immobiilie ist nicht möglich. Beides ist konsequent und zeigt auf, dass der Eigenmietwert eben doch nur ein Mittel ist, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern. Denn wie würde es sich sonst rechtfertigen lassen, Finanzierungs- und Betriebskosten steuerlich als Unkosten geltend zu machen? Der eine muss Kapital verzinsen und Unterhalt tragen, um eine notwendige Konsumausgabe zu decken, der andere zahlt dafür eine Miete. Besonders zu beachten ist in dieser Diskussion aber, dass Grundeigentum in vielen Staaten ganz erheblich besteuert wird.

Vollkommen richtig liegt tommuller, wenn er findet, keine Lobby würde die ganze Wahrheit erzählen. Ds ist richtig und bei fast allen politischen Fragen zu beobachten: Man schweigt tot oder spielt herunter, was einem nicht passt. Politisch zahlt sich das offenbar aus.

 
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In anderen Staaten, welche keinen Eigenmietwert kennen, ist es auch nicht möglich, Unterhaltskosten für die eigenen, selbst bewohnten Liegenschaften abzuziehen und auch die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für die Finanzierung dieser selbst bewohnten Immobiilie ist nicht möglich. Beides ist konsequent und zeigt auf, dass der Eigenmietwert eben doch nur ein Mittel ist, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern. Denn wie würde es sich sonst rechtfertigen lassen, Finanzierungs- und Betriebskosten steuerlich als Unkosten geltend zu machen? Der eine muss Kapital verzinsen und Unterhalt tragen, um eine notwendige Konsumausgabe zu decken, der andere zahlt dafür eine Miete. Besonders zu beachten ist in dieser Diskussion aber, dass Grundeigentum in vielen Staaten ganz erheblich besteuert wird.

Vollkommen richtig liegt tommuller, wenn er findet, keine Lobby würde die ganze Wahrheit erzählen. Ds ist richtig und bei fast allen politischen Fragen zu beobachten: Man schweigt tot oder spielt herunter, was einem nicht passt. Politisch zahlt sich das offenbar aus.


Das Dumme ist nur, dass meine Steuerabzüge den Eigenmietwert bei weitem nicht "auffressen" – und ich bin da wohl nicht der Einzige. Deshalb nochmals: Jeder soll auf seine Situation abgestimmt wählen dürfen, welche Variante er wählen möchte. Da ich nicht zu den Gutverdienenden gehöre, muss ich meine Schulden so gut als möglich abbezahlen.

 
Genau. Und am besten noch jährlich wechselbar, je nach dem ob man gerade renoviert oder nicht.

Ernsthaft: Entweder gibt es System A (sprich, Eigenmietwert und Abzüge (gibt ja nicht nur Hypo) oder B (gar nichts). Aber frei wählbar was gerade am besten passt, finde ich nun wirklich zu viel Wunschkonzert. Das wäre dann eine arge Benachteilung gegenüber den Mietern.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau. Und am besten noch jährlich wechselbar, je nach dem ob man gerade renoviert oder nicht.

Ernsthaft: Entweder System A (sprich, Eigenmietwert und Abzüge (gibt ja nicht nur Hypo) oder B (gar nichts). Aber frei wählbar was gerade am besten passt, finde ich nun wirklich zu viel Wunschkonzert. Das wäre dann eine arge Benachteilung gegenüber den Mietern.


Nein, nicht jährlich wechselbar, einmal entscheiden und gut ist.

Nun Matia, wahrscheinlich sieht die Rechnung mit den Steuerabzügen bei Dir besser aus als bei mir – dann fällt es doch leicht die Anderen zu bevormunden...

 
Naja, mein Eigenmietwert ist auch höher als die Hypoabzüge. Wie bei diesen Zinsen wohl bei den meisten.

Es geht ja nicht um Bevormundung, sondern um ein Steuersystem. Und das soll gerecht für alle und nicht nur für eine bestimmte Gruppe (in diesem Fall Eigentümer) sein. Natürlich bin ich mir bewusst, dass dies auch sonst nicht immer gegeben ist, aber deswegen braucht man ja nicht noch mehr Ungerechtigkeiten einführen. Für eine Abschaffung aller komischer Werte und Abzüge bin ich aber jederzeit zu haben, das wäre meiner Meinung nach nämlich am fairsten.

 
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Das Steuersystem ist nun mal nicht in jedem Fall fair...

Nur so eine Frage: Wenn die Variante B von Matia eingeführt würde. Also keine Abzüge (sprich Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen) mehr. Welche Zinsen wären dann genau nicht mehr abzugsfähig? Vermögende Personen könnten ja in Betracht ziehen die Hypotheken durch Lombardkredite abzulösen. Bei entsprechender Belehnung vielleicht sogar mit ähnlich tiefen Zinsen. Könnten die dann abgezogen werden? Das wäre ja richtig ungerecht...

Klar ist der EMW für viele eine enorme Strafe. Wenn er abgeschafft würde, gäbe es nicht weniger Ungerechtigkeiten, sie sind einfach anders verteilt... 

 
Welche Zinsen wären dann genau nicht mehr abzugsfähig? Vermögende Personen könnten ja in Betracht ziehen die Hypotheken durch Lombardkredite abzulösen. Bei entsprechender Belehnung vielleicht sogar mit ähnlich tiefen Zinsen. Könnten die dann abgezogen werden? Das wäre ja richtig ungerecht...


Das ist meines Erachtens das einzig taugliche Argument für die Beibehaltung des Eigenmietwerts: Die Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen Schuldzinsen für Immobilienfinanzierungen und Schuldzinsen für andere Spielsachen. Lösen könnte man das z.B., wenn man nur darauf abstellen würde, ob der Kredit grundpfandgesichert wäre. Und auch da gäbe es Ungerechtigkeiten. Eine einmalige, für die nächsten 50 Jahre gültige Wahlmöglichkeit - na ja, machbar, die Konstruktion von kreativen Umgehungsmöglichkeiten wäre bestimmt interessant und möglich. Ob das fairer wäre? Ich finde, es besteht kein öffentliches Interessse an einer hohen Verschuldugng und bin deshalb der Ansicht, man sollte nicht durch steuerliche Regelungen dafür sorgen, dass es attraktiv ist, sich mehr als notwendig zu verschulden und mit dem aufgenommenen Geld zu spekulieren.

 
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Das Schuldzinsen abgezogen werden können, ist generell ein Unding. Fördert das Schulden machen und lässt sich nicht wirklich begründen.

 
Es wird begründet mit dem Grundsatz, dass die Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen hat. Und effektiv geschuldete und bezahlte Zinsen gehen vom Einkommen ab und mindern damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Wenn aber die Verzinsung einer Hypothekarschuld quasi das Surrogat zu periodisch anfallenden Lebenshaltungskosten (Miete) ist, dann wird das etwas verfälscht. Denn hier führen die Schuldzinsen nicht zu einer Schwächung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sondern treten an die Stelle von anderen Kosten, die dafür wegfallen.

Ein möglicher Ausweg wäre die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mieten. Das wüde natürlich dazu führen, dass sehr gut verdienende Personen stärker entlastet werden als ärmere.

brico

 
Ich staune was für Argumente hier gepostet werden für die Beibehaltung der Eigenmietwertsteuer – und dies von Hausbesitzer, welche durch die tiefen Zinsen den Eigenmietwert nicht einmal neutralisieren können und so steuerlich gegenüber Mietern benachteiligt werden!

Uhh! Ja nichts verändern, sonst könnten wir Steuerzahler am Ende noch profitieren! Ein schweizerisches Phänomen über das das Ausland lacht! Wahrscheinlich bin ich der Einzige hier, der auf das Geld schauen muss...

 

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