Hallo Moudi,
Die Ware muss bei einer MwSt. pflichtigem Lieferanten gekauft werden. Ein Privatperson, wenn er die Ware selber über die Grenze bringt, dann muss er diese bei der Deutsche Zollbehörden ausführen resp. die Rechnungen abstempeln, dann bei den Schweizer Zollbehörden anmelden und MwSt. evnt. auch Zoll bezahlen.
Für Privat Personen die Zollgrenze bzw. die Uhrsprungserklärung ist etwa CHF 2'000.00 Waren wert (ich bin jedoch nicht sicher, könnte auch 2'500 sein) Hier geht es um ein Text, in dem der Lieferant zusichert, dass die Ware in Deutschland hergestellt wurde und Uhrsprungsland Deutschland ist. So bezahlt man als Privatperson den Zoll nicht. Das ist ein Abkommen, wer mehr darüber wissen will soll sich an Zoll erkundigen.
Wenn einer diese Erklärung nicht dabei hat, dann muss er mit Zoll rechnen. Es kann auch sein, dass der CH- Zoll diesen text auf den Rechnung haben will oder von der Lieferant abgestempelt.
Wenn das gemacht ist, man sendet man die abgestempelte Rechnungen (Original) nach Lieferant und fördert den MwSt. zurück.
Wenn man Ware aus Deutschland nach Schweiz senden lässt, dann der Lieferant sollte die Deutsche MwSt. gleich von der Rechnung abziehen. Also es ist hier unwahrscheinlich, dass die Ware mit Spedition Zoll vorbei in die Schweiz gebracht wird. So muss ein Lieferant den Rechnung für den Export erstellen.
Bei Selbstabholung muss ein deutscher Lieferant die MwSt. nicht gleich abziehen (das ist kein Pflicht) aber wenn er an seine Kunde vertraut dann kann er es tun. Aber er braucht wie oben erwähnt die abgestempelten Rechnungen, sonst kann er es von seiner Steuer nicht abziehen. Im übrigens das ist in der Schweiz nicht anders allerdings es gibt ein untere Grenze wo man die CH MwSt. zurück verlangen darf.
Die nicht Verzollung LOHNT sich mit Sicherheit nicht, das ist Strafbar. Es gilt generell selbst Deklarationspflicht, da kennt kein Zoll pardon.
LG Ibo