Einkauf in D verzollen ???

Und zudem den deutschen Zollzettel ausfüllen, damit du die deutsch MWST zurückbekommst.... Diese Zollformulare haben die in den gängigen Baumarkten in Süddeutschland immer, einfach nach dem Zahlen beim Kundendienst vorbeigehen.

 
Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (z. B. am eigenen Fahrzeug) Fr. 300.–, so sind alle Waren und Kosten abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.

Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von Fr. 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.

(von der Zoll-Homepage kopiert.)

Zweimal fahren oder 7.6% CH-Mwst. bezahlen. Nicht vergessen, die 19% D-Mwst. zurückholen.

Gruss Walter

 
Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von Fr. 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.

(von der Zoll-Homepage kopiert.)

Zweimal fahren oder 7.6% CH-Mwst. bezahlen. Nicht vergessen, die 19% D-Mwst. zurückholen.

Gruss Walter
hallo,

da Steinwolle für 360 Euro mehr als ein Paket sein wird, ist es keine ganze Einheit, sondern kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden.

Voraussetzung: Auf der rechnung stehen z.B. 36 Pakete Steinwolle zu je 10 Euro.

kauft man dagegen 1 Palette Steinwolle für 360 euro wäre es "eine ganze Einheit".

Zumindest war das bei meinem laminat so.

Evtl hat da der Zöllner auch wieder einen Bewertungsspielraum, denn Parkett ist ausdrücklich wieder bei den "nicht aufzuteilenden"?

Gruss

 
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Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (z. B. am eigenen Fahrzeug) Fr. 300.–, so sind alle Waren und Kosten abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
360 Euro sind Mwst.-pflichtig. Auch wenn im Auto 5 Personen und die Ware im Anhänger ist.

Gruss Walter

Nachtrag: Man kann natürlich im deutschen Zollbüro die Ausfuhrbescheinigung abstempeln lassen und ohne schweizer Mwst. nachzahlen einreisen. In das schweizer Zollbüro muss ich nur zum Nachzahlen. Nur, lass dich nicht erwischen!

 
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Hoi,

aufpassen mit dem Abstempeln bei den Deutschen und Nichtdeklarieren bei den Schweizern! Die gleichen untereinander die Belege ab und dann gibt es eine dicke Rechnung Wochen später von den Schweizern.

Liebe Grüsse,

maxi

 
Manchmal gibt es bei grösseren Beträgen auch direkt ein Telefon über die Grenze... Ich würde mir den Ärger sparen.

 
Hallo

Abgabenfrei sind Waren bis zum Gegenwert von 300 CHF. Die von Dir gekaufte Ware übersteigt diesen Wert, also musst Du auf jeden Fall verzollen.

Du kriegst 19% vom Europreis retour, bezahlst die CH MWST plus den Zoll. Beim Zoll wird es sich vermutlich lediglich um wenige Dutzend CHF handeln schätze ich.

 
360 Euro sind Mwst.-pflichtig. Auch wenn im Auto 5 Personen und die Ware im Anhänger ist.

Gruss Walter
Hallo,

das stimmt so nicht

hast du für 360 Euro verschiedene Dinge gekauft, von denen kein einzelnes den wert von 300 Franken übersteigt (z.B. diverse Lebensmittel, ein Topf, Bekleidung usw), dann kann das auf die verschiedenen Personen aufgeteilt werden, und es wird keine Schweizer MWST fällig.

Sehr praktisch, wenn ich mit meinen Kindern einkaufen fahre.

...... Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Dieser Satz heisst, dass für mehrere Personen der Freibetrag nicht zusammengerechnet werden kann, 5 Pers haben also nicht zusammen 1500 Freibetrag. Es hat aber weiter jeder einzelne 300 Franken Freibetrag. Falls man es nun schafft, die Waren auf die einzelnen Personen aufzuteilen, sodass jeder unter 300 Franken bleibt, ist die gesamte Menge frei.

Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
Die Frage ist eben, ob X Pakete Isolierug, die man ja einzeln kaufen kann, nun als Einheit betrachtet werden oder als einzelne Dinge. Wenn man den Text oben liest scheint es so zu sein, dass die Isolierung (analog zu den Fliesen) in diesem Fall als Einheit gilt, d.h. die Schweizer MWSt wird fällig.

Ist aber sowieso eher theoretisch, 7.6% von 300 Euro ist ja nicht allzuviel und sicher weniger als die 19% zurückerstattete deutsche MWST.

Gruss

 
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Mit 2 Personen nach D fahren, 2 Rechnungen erstellen lassen und du solltest kein Problem haben, wobei ich der Meinung bin, dass es auch mit einer Rechnung und 2 Personen geht. Denn eine Einheit bildet das Paket und nicht 10 Pakete miteinander.

 
Die wollen nur die Mwst von 7.6%, musste meine 2 Tonnen Gabbro sonst nicht weiter verzollen, fragte nur ob es für mich privat ist.

Auch schauten die nicht mal in den Lieferwagen rein, hätte das ganze auch ohne Hänger machen können. die kontrollieren sowas gar nicht

 

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