hallo,Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Solche Warenposten sind, wenn sie die Wertfreigrenze von Fr. 300.- übersteigen, als Ganzes abgabenpflichtig.
(von der Zoll-Homepage kopiert.)
Zweimal fahren oder 7.6% CH-Mwst. bezahlen. Nicht vergessen, die 19% D-Mwst. zurückholen.
Gruss Walter
360 Euro sind Mwst.-pflichtig. Auch wenn im Auto 5 Personen und die Ware im Anhänger ist.Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren oder der im Ausland ausgeführten Reparatur- und Unterhaltsarbeiten (z. B. am eigenen Fahrzeug) Fr. 300.–, so sind alle Waren und Kosten abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Hallo,360 Euro sind Mwst.-pflichtig. Auch wenn im Auto 5 Personen und die Ware im Anhänger ist.
Gruss Walter
Dieser Satz heisst, dass für mehrere Personen der Freibetrag nicht zusammengerechnet werden kann, 5 Pers haben also nicht zusammen 1500 Freibetrag. Es hat aber weiter jeder einzelne 300 Franken Freibetrag. Falls man es nun schafft, die Waren auf die einzelnen Personen aufzuteilen, sodass jeder unter 300 Franken bleibt, ist die gesamte Menge frei....... Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen.
Die Frage ist eben, ob X Pakete Isolierug, die man ja einzeln kaufen kann, nun als Einheit betrachtet werden oder als einzelne Dinge. Wenn man den Text oben liest scheint es so zu sein, dass die Isolierung (analog zu den Fliesen) in diesem Fall als Einheit gilt, d.h. die Schweizer MWSt wird fällig.Einzelne Waren, die für sich eine ganze Einheit bilden, (sog. Warenposten wie z. B. Modelleisenbahn-Startset, Besteckkoffer, Satz Sommerreifen, zerlegtes Bett, Parkett und Fliesen) können wertmässig nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden.