Einkauf in D verzollen ???

In der Regel die Firmen, die von Export bescheid wissen machen es Fehlerfrei.

Für den versand auf dem Zoll gilt andere Regeln. Auch hier sollte man einwenig wach bleiben, dass was so nach berechnett wird.

Ich habe mal aus China Stoffmuster bekommen. Das waren ? ca. 1 Meter schnitte. mit der Nachrechnung hätte ich in China X-Fache Rollen davon kaufen können. Ich muss ab und zu mal intervenieren.

LG Ibo

 
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@Hennessy,

Grünschein: Das muss nicht grün sein, hier kannst du es herunterladen.
Natürlich, ich habe selber auch schon Weisse erhalten.

Habe Deinen Link angeschaut und da steht unten im Kleingedruckten: "Es handelt sich in der Regel um die Fälle, in denen ein Einzelhändler den Gegenstand der Lieferung im Ladengeschäft seinem im Drittlandsgebiet wohnenden Abnehmer übergibt".

Die Formulierung "in der Regel" wird wohl in moudis Fall als "in dubio pro reo" interpretiert werden.

 
@Ibo: Das Ganze ist wirklich komplex. Lies doch mal die Infos im Internet. Reisendenverkehr wird speziell gehandhabt und ist nicht abgabenfrei, doch der Einfachheithalber über weite Strecken zollfrei und MWSTpflichtig ausserhalb der Freigrenzen und bereits erwähnten Ausnahmen.

Unter diese Regelung fallen nicht Sendungen vom Ausland an Private in der SChweiz. (Fair oder nicht? Mir egal, versuche hier nur bestehende Vorschriften zu erläutern.)

Bzgl. Ursprungserklärung auf der Rechnung: Sofern kein ermächtiger Exporteur/absender, ist diese ebenfalls vom Wert her limitiert.: http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=Abfertigungshilfen_Ursprung_wertgrenzen_d

Allenfalls ein EUR1 verlangen, dazu muss der Absender nicht registriert sein und die WErtgrenze fällt weg. Muss vom DE Zoll beglaubigt werden bei der Ausfuhr und bei der CH Einfuhr vorgelegt.

Bemerkung am Rande:

Der Zoll ist in der Schweiz keine gewichtige Abgabe mehr, da viele Bereiche auch ohne Präferenz kaum Zollbelastet sind - wirf mal einen Blick in den Zolltarif. Nur im Landwirtschaftsbereich, Textilien & Edelmetallen wie Gold ist noch ein relativ hohe Zollbelastung. Die grössten Einnahmequelle für die eidg. Zollverwaltung sind MWST die sie im Namen der ESTV einnimmt und die LSVA sowie Mineralölsteuer uä. Die MWST ist in der CH (7,6 %) aber im Vergleich zum EU Raum (rund 20%) sehr tief

 
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na ja, das hier ist....

Noch ein Hinweis bzgl. Ursprungserklärung:

Für Privatverkehr nicht nötig, da eh die grosse Mehrheit zollfrei ist, meist nur MWST pflichtig und da hat es keinen Einfluss (dieser Hinweis gilt natürlich nicht für Geschäftssendungen)
nicht derselbe wie das hier!

Ursprungserklärung auf der Rechnung: Sofern kein ermächtiger Exporteur/absender, ist diese ebenfalls vom Wert her limitiert.: http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=Abfertigungshilfen_Ursprung_wertgrenzen_d

Allenfalls ein EUR1 verlangen, dazu muss der Absender nicht registriert sein und die WErtgrenze fällt weg. Muss vom DE Zoll beglaubigt werden bei der Ausfuhr und bei der CH Einfuhr vorgelegt.
Wie auch immer, Je doch die Zoll in der Schweiz ist nicht aufgehoben.

Das mit dem Versand:

Die Export orientierten Firmen haben die Zoll relevante Informationen als Standard auf den Rechnungen. Die Herkunftsländer stehen dan irgendwo als Kürzel drauf. Ob Schweiz oder Deutschland macht da kein unterschied.

Das ist nicht derselbe, wenn man mit ein für Inland ausgestellte Rechnung am Zoll kommt und der Zoller bescheid weiss, wie Hannessey es mit dem Kleingedruckten meint, dann setzt sich der macht von wissenden durch und am Endeffekt bezahlt man den Zoll + MwSt.

Danke für den Tabelle, also die Grenzwert ist immer noch CHF 2'000 = Euro 1'200

LG Ibo

 
Hallo Lusbuäb

Die Freigrenze beträgt 300 CHF pro Person und pro Tag, allerdings auch pro Fahrzeug; also muss Deine Frau aussteigen und separat einreisen und verzollen !

Siehe hier:

Im Ausland abgabenfrei einkaufen

Für Kinder gelten KEINE Freigrenzen (bis 18 Jahre ?)
offenbar drückt hier der Zoll regelmässig ein Auge zu;) Ich hab bis jezt jedes mal beim Schweizer Zöllner angegeben wir wären z zweit und das hat die Freigrenze dann automatisch verdoppelt. Voraussetzung ist, dass die gekaufte Ware auch teilbar ist. Also ein einzelner Gegenstand der mehr als 300CHF kostet muss sowiso verzollt werden resp. wird mwst. pflichtig.

grüsse

SaSo

 
@ Ibo: GEnau, es gibt diese Grenze. ABER Ein ermächtigter Exporteur kann auch Ursprungserklärung über diesem Wert ausstellen. Nicht ermächtigte müssen ein EUR1 ausstellen wenn die Grenze überschritten ist, um die Zollbefreiung aufgrund des EU-Ursprung-Status der Ware zu erreichen.

Postsendungen:

Der Versand in die Schweiz ist wirklich nicht kompliziert, sofern eine Rechnung beiliegt wird anhand dieser die Veranlagung gemacht. Falls nicht und die Ware kommt in eine Kontrolle, wird sie festgehalten und ein Wertnachweis/Rechnung beim Empfänger eingefordert.

Zu beachten:

- Abgaben werden erst ab CHF 5.- erhoben im Postverkehr

- BEi veranlagten Postsendungen an Privat fallen CHF 10.- Gebühr an weil die Post für die EZV Abgaben einzieht bei der Auslieferung.

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Gruss

 
Hallo zusammen

ich möchte meine KNX Sachen bei einem D Händler beziehen und an eine D Postadresse liefern lassen. Warenwert ca. 5000 CHF. inkl. MwSt. und D Rechnung.

Nun lade ich die Ware ein und fahre über die Grenze.

Was muss ich genau machen, damit es Geld zurück und keine Probleme gibt ?

Gruss moudi
Hallo,

hier ein link von der deutschen Zollinternetseite:

Steuerfrei Einkaufen

Wohnst du auch in D? Oder welche D Postadresse willst du angeben? Du mußt auf jeden Fall als Käufer (Wohnort Schweiz) auftreten sonst funktioniert es nicht.

Und auf jeden Fall solltest du vorher abklären, dass dir das Geschäft auch die MwSt. zurück erstattet. Verpflichtet sind sie nicht dazu.

Die Wertgrenze von der Ursprungserklärung auf der Rechnung und EUR. 1 liegt bei 2.100 ,- CHF.

Grüße

Katja

 
Hi Jens

Ich denke auch, es kann Probleme geben, wenn man sich die Ware an eine deutsche Adresse liefern lässt und dann aus der Schweiz vom Lieferanten die Mwst zurückfordert.

Lass die Sachen doch einfach zu Dir nach Hause schicken, dann ist das Thema erledigt. Das sollte es Dir wert sein.

Ich habe mein Gira Infoterminal Touch über meinen CH Elektriker eingekauft. Er hat sicherlich genug dran verdient, aber wenn ich mal Probleme habe mit meinen Sachen, dann kommt er schnell vorbei. Das wird dein deutscher Lieferant wohl nicht machen ... wohl verstanden, Kleinmaterial bis 300.- würde ich wahrscheinlich auch im Deutschen einkaufen. Aber bei grösseren, teuren Sachen habe ich einen grossen Respekt vor Garantieproblemen, die man haben könnte.

Schönen Abend

Jim

 
Für die Lieferungen hat man ja ein Lieferschein, für die Zahlungen oder Zahlungsnachweis dan eine Rechnung. Das kann man doch differenziert Regeln oder nicht?

Ich kann ja irgendwo im Ausland ein Gegenstand kaufen, diese während Reise wo anders deponieren und am ende der Reise mit in die Schweiz nehmen. Oder ich kann ein Ware an Firma xy bestellen und bezahlen, dann diese über die Grenze an jemandem, Poststelle oder Postfach senden lassen, dann hole ich es ab und führe ich es in die Schweiz ein. Ich wusste nicht was dran nicht in Ordnung wäre so dass die MwSt. Rückerstattung nicht mehr Berechtigt wird. Ist den das ein Betrug?

Was ist den Unterschied, wenn ich die Ware mir nach Hause senden lasse?

LG Ibo

 
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Hallo zusammen

Danke für eure Tips.

Ich denke, ich werde meine KNX Sachen bei eibmarkt.de kaufen.

Die Liefern auch in die CH und DHL macht die ganze Verzollung usw.

Die Markiese wollten wir halt in Lörrach kaufen und dann rüber über die Grenze ;-). Mal schauen, wie das dann funzt.

Grüsse moudi

 
Was ist den Unterschied, wenn ich die Ware mir nach Hause senden lasse?
Hallo ibo

Entscheiden ist doch dass Du als Empfänger/Abnehmer der Ware Schweizer Bürger bist und somit nicht der Deutschen MWST unterliegst. Der Herr Steinbrück muss Dir dann schweren Herzens die MWST zurückerstatten.

Ist aber ein Deutsche Bürger Empfänger der Ware wird Dir der Verkäufer kaum diesen Schein ausstellen.

Du kannst die Ware natürlich entweder Postlagernd auf ein Deutsches Postamt bestellen (mit Rückerstattungsbeleg) oder einen der zahlreichen kleinen Postdienste in Anspruch nehmen. Es gibt einige Geschäfte die als Nebentätigkeit Pakete von Schweizern entgegennehmen. Gerade bei Kiosken/Lottoannahmestellen habe ich da schon solche Infos gesehen.

 
Hallo ibo

Entscheiden ist doch dass Du als Empfänger/Abnehmer der Ware Schweizer Bürger bist und somit nicht der Deutschen MWST unterliegst.
Falsch.

Entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern die Niederlassung. Auch eine deutscher Staatsbürger mit Wohnort Schweiz hat Anrecht auf die Rückerstattung der deutschen MWST.....

Martin

 
offenbar drückt hier der Zoll regelmässig ein Auge zu;) Ich hab bis jezt jedes mal beim Schweizer Zöllner angegeben wir wären z zweit und das hat die Freigrenze dann automatisch verdoppelt.
Hallo,die drücken kein Auge zu, sondern es gibt schlichtweg keine "freigrenze pro Fahrzeug". Es gibt eine Freigrenze pro Person und damit fertig.

Insbesondere hilfreich, wenn ich meine 3 Kinder ins Auto einlade....

Voraussetzung ist, dass die gekaufte Ware auch teilbar ist. Also ein einzelner Gegenstand der mehr als 300CHF kostet muss sowiso verzollt werden resp. wird mwst. pflichtig.

grüsse

SaSo
Das ist korrekt. Teilbar muss das ganze schon sein.Nicht teilbar ist z.B. auch ein "Topfset" für 350 Euro, bestehend aus 1 Pfanne, 2 Töpfen und den zugehörigen Deckeln. In dem Fall wird dann die Schweizer MWST fällig.

Stehen auf der rechnung dagegene einzeln die Pfanne und die Töpfe, dann ist es teilbar und die Schweizer MWSt entfällt.

Gruss.

 
@Moudi

Ich hab' schon vor ca. fünf Jahren fast alles KNX-Material bei eibmarkt.com bestellt, sollte also wirklich kein Problem sein.

@All

Wir haben vor vier Jahren unseren Laminat in Deutschland gekauft. Unter CHF 600.--, meine Frau und Ich im Auto. Der Zöllner meinte dann, dass dies so eigentlich nicht als freigrenze akzeptiert sei, da das Laminat zwar Teilbar wäre, aber für denselben Haushalt eingekauft wurde. Besser wäre es gewesen, wir hätten für 300.-- Laminat und für 300.-- z.Bsp. Elektromaterial eingekauft, dann wäre der Zoll zufrieden. Er hat dann trotzdem beide Augen zugedrückt...

Alex

 
@Moudi

Ich hab' schon vor ca. fünf Jahren fast alles KNX-Material bei eibmarkt.com bestellt, sollte also wirklich kein Problem sein.

Alex
Hoi Alex

hast du von eibmarkt direkt in die CH liefern lassen ? Mit welchen Zollgebühren muss ich rechnen ?

Gr moudi

 
@Moudi

Bisher hatte ich noch nie "Zoll" bezahlen müssen, auch bei einer Bestellung bei eibmarkt von ca. CHF 4000.-- via Post in die Schweiz.

Vor kurzem habe ich ein Lautsprecher-Set von über CHF 5000.-- "Importiert", und auch da sagte der Zöllner, dass hier kein Zoll anfalle, weil es eine Privat-Einfuhr sei.

Wenn Du aber einen Grosseinkauf tätigen möchtest, dann telefoniere doch einfach zur Sicherheit mit dem Zoll.

Was natürlich anfällt sind die 7.6% MWSt. und die Bearbeitungsgebühr von der Post.

Alex

 
Hallo,

ich glaube, diese pauschale Frage, ob er Zoll zahlen mußte, hilft dir nicht wirklich weiter. Was ist denn, wenn er keinen Zoll mußte (weil es einen Nachweis über EU Ursprungsware gab) und es diesen Nachweis bei dir nicht gibt?!

Grüße

Katja

 
Hallo zusammen!

sorry, dass ich diesen uralten Thread wieder hochhole, aber meine Frage passt hier gut:

Da in der CH Steinwolle so unverschämt teuer ist, möchte ich diese in DE in einem Grenznahen Baumarkt einkaufen. Benötigt werden ca.80m2 bei einem Warenwert von ca. 340.- EUR (inkl. 19%Mwst).

Mit welchen Kosten muss ich am Zoll rechnen? Nur die 7,6% CH-Mwst, oder kommen da noch andere Kosten auf mich zu?

Gruss und dank,

kusikhe

 
Hallo zusammen!

sorry, dass ich diesen uralten Thread wieder hochhole, aber meine Frage passt hier gut:

Da in der CH Steinwolle so unverschämt teuer ist, möchte ich diese in DE in einem Grenznahen Baumarkt einkaufen. Benötigt werden ca.80m2 bei einem Warenwert von ca. 340.- EUR (inkl. 19%Mwst).

Mit welchen Kosten muss ich am Zoll rechnen? Nur die 7,6% CH-Mwst, oder kommen da noch andere Kosten auf mich zu?

Gruss und dank,

kusikhe
Hallo,

nur die 7.6 %, sonst nichts.

Solltest du allerdings die Fahrt zu zweit durchführen kommt jeder unter die Freigrenze von CHF300.-, dann kannst du dir auch noch die 7.6% sparen.

Dasselbe gilt, wenn du jeweils die Hälfte der Ware an 2 Tagen holst.

Gruss

 

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