Einsprache!!!

Tamara

Mitglied
11. Okt. 2008
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..uns ist zum Heulen zumute...

Wie schon bei meiner Vorstellung (Wiederanmeldung) erwähnt, haben wir durch den falschen Architekten sehr viel Zeit verloren und haben nunmehr alles neu geplant (über 1 Jahr Verlust).

Alles schien endlich gut, Baueingabe ist gemacht - und nun: Eine Einsprache!!!

7 (!!!) Punkte waren von einer einzelnen Dame aufgeführt, die vom Grdst. her gerade mal Ecke an Ecke bei uns angrenzt. Die meisten Pkt. konnte der Arch. direkt ausräumen, die Grenzabstände mussten schon per Ortstermin mit Vermessungstechniker (auf unsere Kosten!) nachgewiesen werden und jetzt hängt alles wegen ihrer L/W-Pumpen-Beschwerde.

Von den 3 Möglichkeiten: 1. Ausschwitzen (ca. 3 Mon. dann Genehmigung lt. Gemeinde), Gerät innerhalb des Kellers woanders platzieren und Änderung in Erdsonde (über 15.000 CHF mehr, neuer Antrag) haben wir uns nach kurzer Diskussion für die Erdwärme entschieden.

Nun aber: Die dumme Tante zieht jetzt ihren Antrag (wegen der ersten Pumpe) nicht zurück......! Sie meinte, sie wolle das erst schriftlich (Genehmigung Erdwärme)! Die Gemeinde sagte mündlich längst zu - reicht ihr aber nicht - und schriftlich dauert 3 Wochen!

Jetzt läuft der Antrag (Erdwärme) und es ist ja nicht mal klar, ob sie nach 3 Wochen überhaupt was macht (Rücknahme Einsprache L/W Pumpe und anderes!?!).... Beim Haushersteller rutschen wir terminlich vor allem nicht nur 3 Wochen nach hinten, sondern unter Umständen weitere 2 Monate... - da fragt man sich natürlich, warum dann 15.000 CHF in die Hand nehmen, wenn die Wartezeit trotzdem kommt, oder?

Es ist zum Heulen.... die "Dame" ist echt der Gipfel... wollte auch die Fassadenfarbe und Dacheindeckung wissen.... dabei sieht ihr eigenes Haus ÄUSSERST ungepflegt aus...

Lieben Gruss, Tamara

 
Das ist alles sehr lästig aber auf der anderen Seite hast du die gleichen Rechte auch - ein mal ist es ein Nachteil, nächstes mal ein Vorteil. Auf der anderen Seite verstehe ich auch dass Leute die Fassadenfarbe wissen wollen, schlussendlich ist es schon nicht lustig wenn da nebenan blötzlich ein knallgelbes, grasgrünes oder oranges Haus steht - vor allem in einem älteren Quartier wa eine gewisse Harmonie besteht.

 
Hallo Werner,

Du hast schon Recht - ein knallbuntes Haus würde mich tatsächlich auch stören (kann man da eigentlich widersprechen?) aber hier geht es schon noch um mehr Kleinigkeiten. Es wurde z. B. bemängelt, dass wir auf einer kleinen Treppenhausgaube Zink haben (müssen). Es könnte dann nebenan (!) bei Regen zu laut werden...

Weitere Winzigkeiten wurden wohl schon abgewiesen und uns, zu unserer Schonung, vorenthalten (seitens des Arch.). Die anderen Nachbarn (die direkten) rechts und links sind super und haben ALLE Theater mit dieser Frau. Das beruhigt zwar, hilft aber auch nicht wirklich weiter.

WER darf eigentlich Einsprachen machen? Nur jmd. der permanent dort wohnt oder gemeldet ist oder auch z. B. jmd., der nur ein Ferienhaus daneben hätte???

Liebe Grüsse

Tamara

 
Hallo Tamara

Es dürfen alle Leute die im Dorf/Stadt wohnen Einsprache erheben, so viel ich weiss.

Wie das mit "Ferienhaus-besitzern" ist, weiss ich nicht genau. Fragt doch bei der Gemeinde nach..?!

Seit ihr vorgängig nicht bei den Nachbarn vorbei mit den Plänen um irgendwelche Fragen gleich zu klären?

Ich denke, bei uns hats es den einen oder anderen sehr beruhigt, uns kennen zulernen und die Pläne zusehen.

Vorallen nachdem die Profile standen und man sah wie hoch alles wird, waren wir froh, hatten wir die Nachbarn schon mal "aufgeklärt".

Wenn ihr mal mit einem guten Wein bei eurer Nachbarin vorbei geht und ihr erzählt, was die Gründe für die Pumpe und eure Pläne sind, beruhigt sie sich vielleicht wieder?

Ich meine, ihr müsst danach ja auch neben ihr wohnen und lieber jetzt für ein gutes Klima sorgen, als nachher "Gartenzaun-schlachten" machen.

Sagt ihr doch auch, was euch das (als junge Familie?!) zusätzlich kostet und so!

Toitoitoi

Gruss Doris

 
Wenn ihr mal mit einem guten Wein bei eurer Nachbarin vorbei geht und ihr erzählt, was die Gründe für die Pumpe und eure Pläne sind, beruhigt sie sich vielleicht wieder?

Ich meine, ihr müsst danach ja auch neben ihr wohnen und lieber jetzt für ein gutes Klima sorgen, als nachher "Gartenzaun-schlachten" machen.

Sagt ihr doch auch, was euch das (als junge Familie?!) zusätzlich kostet und so!

Toitoitoi

Gruss Doris
Deine Worte in Ehren - es funktioniert aber nicht immer so im realen Leben. Es gibt effektiv Leute von der Gattung dieser "Dame", bei denen REIN GAR NICHTS hilft. Die haben Freude, andere mit ihrem sog. wahrgenommenen Recht in ihrem legitimen Vorhaben zu hindern. Da hilft nur knallhartes Vorgehen - denn man hat selber auch gewisse Rechte.

Wenn man sich innerhalb der Gesetze verhält, hat keine Einsprache Erfolg. Ärgerlich ist dann einfach die entsprechende Verzögerung. Ob sie ihre Einsprache zurückzieht ist unerheblich - denn diese wird keine Chance mehr haben....

Dann würde ich bei dieser "Dame" auch mal schauen, ob die Hecken und Sträucher alle legal sind (Abstände, Höhe) - wenn nicht, auch mal bei der Gemeinde intervenieren (aber das würde ich mal im Moment sicherlich sein lassen - einfach so mal in der Hinterhand halten). Eine ungepflegte Liegenschaft sieht zwar nicht schön aus, aber wirklich etwas dagegen unternehmen kann man nicht.

 
Ich würde ind er Situation nochmal auf die Dame zugehn und ihr sagen, dass ihr nicht einseht, viel Geld zusätzlich für eine Erdwärmesonde zu zahlen, ohne dass daraus der erwünschte Vorteil (Bewilligung jetzt) gegeben ist. Bittet Sie nochmal, das jetzt zurückzuziehen.

Wenn sie nicht drauf einsteigt, würde ich ihr nur noch sagen, dass es dann wohl mit einer externen Luft/Wasser WP am ursprünglichen Ort und halt der Einsprache weiter geht.

 
Hat denn die Beschwerde für die Luft/Wasser WP überhaupt eine Chance? Bevor ihr da Geld in die Finger nehmt, würde ich das klären. Ansonsten würde ich hier wohl weniger das Gespräch suchen, als klar mit den gesetzlichen Vorgaben hantieren. Wenn die WP gemäss Bauamt aufgestellt werden darf, dann bitte, nicht Klein kriegen lassen.

Evtl. ist die Dame bei der Gemeinde auch schon bekannt und ihre Beschwerden werden entsprechend auch gehandhabt.

OT:

Leider kann in der Schweiz ein Einzelner Bauvorhaben fast in die Ewigkeit verzögern, was schon Manchen sehr viel Geld gekostet hat. Auch ist die Gemeinde davon nicht befreit und muss manchmal lange Bauverzögerungen und Minderungen in Kauf nehmen, nur wegen einer Person! Solange man sich an die Bauvorschriften hält, sollte sowas verboten sein!

 
Es sit schon so - es gibt Leute die sich allen logischen und rechtlichden Argumenten wiedersetzen. Im schlimmsten Fall wide eine Einsprache durch alle Instanzen weiter gezogen. Wenn jemand Geld und Zeit hat.. natürlich kommt irgendwann der Entscheid des Bundesgerichts + Gerichtskostenrechung + Anwaltshonorar. Nur ist das dann eben etliche Jahre später. Und genau darauf setzen soche Leute. Es geht nicht um die Sache sondern um den Zeitvertreib...

 
Darum frühzeitig eine Rechtschutzversicherung abschliessen, dann hat man auch das nötige "Kapital" um solchen Einsprachen entgegenzuwirken.

 
Die Bauverzögerungskosten zahlt der Rechstschutz aber nicht und der Einsprecher muss diese Kosten auch nicht übernehmen.

 
Vielen lieben Dank für all Eure Antworten!

Mir fällt gerade so viel dazu ein, doch ich muss gleich los - daher nur in Kürze: Der (sehr liebenswerte) direkte Nachbar hat uns erzählt, die (allseits!!!) verhasste Nachbarin ist zwar ca. 6 Tage die Woche im Ort, jedoch OFFIZIELL in einer anderen Gemeinde gemeldet. Und zwar schon lange.... Nicht mal wegen Steuern, denn soweit ich weiss, ist der andere Kanton teurer.... ?!?

Nun frage ich mich: Kann man daraus etwas machen? Aber das hätte das Bauamt dann sicher schon gemacht, oder? Schade... Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt...

Mehr später,

viele Grüsse

Tamara

 
wenn dies wirklich so sein sollte, würde ich ganz schnell mal bei den behörden nachfragen (bauverwaltung), welche einsprecher die gemeinde überhaupt zulässt. und einwohneramt, wo sie wohnsitz hat.

schriftlich bestätigen lassen!

allenfalls juristisch beraten lassen, ob eine "nichtigkeitsverfügung" vom gemeinderat verfügt werden könnte.

(aber auch ein solcher - zu traktandierenden - entscheid der behörde hat wohl wieder 2-4 wochen rekursmöglichkeit. und wenn es weitergezogen wird (kanton), kommts wieder auf das selbe raus.

meines wissens wird's aber allgemein bei weiterzug für einsprecher teilweise teuer (je nach entscheid: kosten tragen; inkl. allfälliger verursachte mehrkosten).

aber für diese details muss ein jurist genau auskunft geben.

ich bin laie.

 
Soviel ich weiss, ist jeder einspracheberechtigt, der ein Interesse nachweisen kann. Das sind insbesondere Leute, die benachbarte Grundstücke besitzen, egal wo sie wohnen.

Wenn Einsprachen gegenstandslos sind, werden sie abgewiesen. Da kein Rechtsanspruch auf "keine Einsprache" besteht, ist eine Verzögerung durch Einsprachen erst einmal kein Schaden (jemand, der ein ihm zustehendes Rechtsmittel ergreift, kann nur deswegen noch nicht belangt werden, und ob die Einsprache berechtigt ist oder nicht, entscheidet der Richter, nicht die Behörde!). Mit anderen Worten, wer so knapp plant, dass er seine Termine nur einhalten kann, wenn niemand einspricht, hat ein selbstgemachtes Problem.

Das kann in unserem Rechtssystem nur so funktionieren.

In der Regel wird Einsprachen, die offenbar gegenstandslos sind, aber trotzdem weitergezogen werden, die aufschiebende Wirkung entzogen. Bei offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Rechtsmitteln kann auf Schadenersatz erkannt werden.

In Eurem Fall, wenn die Frau bekannt ist, würde ich die Bauordnung ausreizen und so bauen, wie zulässig und wie es euch gefällt - die Verzögerung (genauer: das Nichteintreten der schnellstmöglichen Variante) werdet Ihr so oder so in Kauf nehmen müssen, und weil sich der Richter nach der geltenden Bauordnung richten muss, wird die Einprache abgewiesen.

Ob und wie jemand seine Liegenschaft unterhält oder nicht, geht niemanden etwas an, sofern Dritte nicht dadurch gefährdert werden. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Nachbar nach Belieben mit entscheiden könnte, wann und wo ich was wie putzen oder einfetten oder giessen oder schneiden muss.

 
Hallo nochmal,

DoPa:

Nein, wir wussten tatsächlich nicht, wer berechtigt ist mit den Einsprachen. Aber ein "berechtigtes Interesse" kann sie natürlich nachweisen, als Eigentümerin eines Nachbarhauses.... :-(

Wir haben guten Kontakt mit den eigentlichen direkten Nachbarn aufgebaut, aber unsere Pläne haben wir nicht präsentiert. Jedem kann man es nie Recht machen und vor allem, wenn man dann irgendwas nicht berücksichtigt, ist es auch nicht zufriedenstellend für den Nachbarn.

Wir haben einfach geplant und eingereicht - dazu sei erwähnt, dass das Haus absolut ins Umfeld passt und eher konventionell als spektakulär ist (bedingt durch die bestmögliche Ausnutzung).

Jedenfalls hat einer der netten Nachbarn auch "Bedenken" wegen der L/W-Pumpe geäussert (dem Arch. gegenüber) aber aus Nettigkeit uns gegenüber keine Einsprache gemacht. Und inzwischen haben wir ja auch die Erdwärme eingereicht.... also für den netten Nachbarn freut es uns (er begrüsst es natürlich) aber das Problem ist ja, dass die Schwierige erst sagte, wenn wir die L/W-Pumpe eliminieren, zieht sie die ursprüngliche Einsprache zurück und eben das jetzt nicht tut. Jedenfalls nicht sofort trotz Zusage!!!

Wir haben nicht zuuu eng geplant (zeitlich) aber diese Verzögerung ist eine Hinhaltetaktik - die Gemeinde bestätigt der Dame ja mündlich, dass Erdwärme genehmigt wird...... Sie ist jetzt für uns auch nicht mehr erreichbar - no way... hat aber schriftlich vom Architekten die (noch) höfliche Bitte um Rücknahme und da steht auch unser Entgegenkommen samt erheblicher Mehrkosten drin..... - keine Reaktion.....

Was denn noch??? Mehr geht unsererseits doch nicht.... :-(((

Tamara

 
Winner60: Wie lange kann eine Verzögerung denn gehen? Habe schon mal etwas von 1 - 2 Jahren gehört... Also lt. Gemeinde wäre auch die L/W-Pumpe gesetzlich ok und wird definitiv genehmigt - aber aus irgendeinem Grund (höhere Instanz?/Ablauf Einsprache?) dauerte das 3 Monate... Darum haben wir ja umentschieden auf Erdwärme.

Und bei dieser "Dame" hilft glaub´ ich echt nix mehr. Als sie sich bei unserem Arch. noch gemeldet hat, dann darum um einen Baum zu schützen, der weit auf unser Grdst. ragt. Konkret: Bis zum Gestänge (wie heisst das? Baugespann?). WIR (!) sollten den fachgerecht einpacken... noch Worte?

LG Tamara

 
Beim Baum würde ich in der Hinterhand halten, dass Du fordern kannst dass dieser auf die Grundtückgrenze gekappt werden muss.

Egal ob sie ihn als Schützenswert erachtet oder nicht, ausser die Gemeinde sieht diesen Baum als ultimativ Schutzwert an.

 
Nein, Du darfst fremde Bäume nicht einfach absäbeln, auch wenn sie auf Dein Grundstück ragen. Du musst den Besitzer schriftlich auffordern, es selbst zu erledigen und ihm eine Frist einräumen. Ich weiss nicht genau, wie lange die Frist sein muss und wie oft Du ihn mahnen musst, aber erst dann darfst Du selber Hand anlegen und selbst das musst Du korrekt machen (also ohne den Baum kaputt zu machen). Ist irgendwo in einem Gesetz oder einer Verordnung geregelt, ich glaube dort, wo auch die Grenzabstände drin stehen.

Gruss, Barney

 
Bäume fällen ist je nach Gemeinde und Kanton anders. Im KT Zürich:

Wenn der Baum schon länger als 5 Jahre zu nahe an der Grenze steht, Pech gehabt, der Baum kann nicht mehr angefochten werden (Wegen Abstände zur Grenze).

Wie ich es verstanden habe, soll der Baum ja nur mechanisch geschützt werden, damit diesem nichts während der Bauerei passiert. Das kann dir EGAL sein, du bist ja nicht die Ausführende.

 
Es gibt noch viele andere Gründe, Bäume schonend zu behandeln:

- der Baum kann nichts dafür, wenn sein Besitzer ein *** ist

- einen Baum ruinieren geht eine Minute, bis er nachgewachsen ist, dauert es Jahrzehnte

- zwischen sich und manchen Nachbarn können gar nicht genug Bäume stehen.

Falls der Baum nicht gerade in die geplante Küche zu stehen kommt, mit der Nachbarin vertraglich festhalten, dass er, der Baum, nur nach beidseitiger Zustimmung gefällt werden darf.

In der Praxis ist es oft schwer, den Schutz wirklich durchzusetzen. Es braucht nicht nur einen Anfahrschutz, sondern eine ausreichend grosse Umwehrung, damit nicht mit schweren Fahrzeugen am Stammfuss gefahren wird. Äste, die die Bautätigkeit ziemlich sicher wirklich behindern, sollte man vorher absägen, sonst werden sie heruntergerissen.

Ein entsprechender Passus muss in die Unternehmerverträge, und der Bauführer kriegt was für die Kaffeekasse extra; dann funktioniert es vielleicht.

Dass zu nahe stehende Bäume Häuser beschädigen, ist bei moderner Bauweise Unsinn.

 

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