Einsprache!!!

Hallo zusammen,

also seit dieser Woche überschlagen sich bei uns die Ereignisse.....

Am Montag Abend haben wir erfahren, dass die Einsprache zurückgezogen wurde.... yippppi.....!!!! /emoticons/default_biggrin.png

Allerdings nicht freiwillig, sondern nachdem der Architekt die Gemeinde (oder Bauamt) eingeschaltet hat in schlichtender Funktion. Dann wurde wohl ein Brief an die Dame gesendet... Inhalt ist mir leider unbekannt /emoticons/default_confused.png - aber es hat gewirkt.... yipppiiii.....

Dienstag gab´s dann eine Lagebesprechung zwischen Architekt und ausführenden Firmen und Mittwoch Morgen ging es jetzt gleich schon los. Wir sind völlig überrumpelt und freuen uns sehr!!!

Die Erdwärme mussten wir aber doch nehmen, da das die Basis war, die Einsprache als haltlos darzustellen und nach vorne zu preschen. Und der Kirschbaum steht noch... aber es ist ja noch Zeit... /emoticons/default_tongue.png

Und die "Dame" hat dann auch gleich am Mittwoch unseren Architekten nicht zurückgegrüsst.... Konfrontation also.....

Liebe Grüsse

Tamara

 
Hallo Ihr Lieben,

es ist sehr viel passiert inzwischen... morgen mehr... aber bei uns ist es inzwischen losgegangen... der Kirschbaum steht noch und behindert extrem (4 m auf unserem Land und damit im Kontakt zum Haus). Nachbarin hat inzwischen mehr als einmal ihre fiese Art gezeigt, Kompromisse zwecklos... daher nur eine kurze Frage heute: Kennt sich noch jmd. mit den Strafen für diese Kappgeschichte aus.....? 1000 CHF standen ja mal im Raum.....

Viele Grüsse und gute Nacht

Tamara

 
Strafen gibts erstmal nur bei strafrechtlichen Sachen oder Ordnungswidrigkeiten; der Nachbarschaftsstreit um einen Kirschbaum ist aber keins von beiden.

Massgebend sind ZGB Art. 687 und 688.

Du darfst also zur Selbsthilfe greifen, wenn sie die Aeste nicht zurückschneidet. Vorher aber die kantonalen bzw. kommunalen Vorschriften beachten.

--> eingeschriebener Brief, "wenn die überragenden Äste bis zu (Datum, 10 Tage sollten nun reichen) nicht entfernt sind, werde ich sie gemäss ZGB Art. 687 selbst entfernen"

Wenn die Kirschen gut sind, kannst Du das, was auf deiner Seite der Grenze ist, selber essen.

Der Kirschbaum ist auch ein Lebewesen und kann nichts dafür, also lass Deinen berechtigten Zorn nicht an ihm aus.

 
Hallo Emil,

danke für die Antwort. Der Kirschbaum selber tut mir auch leid... wir wollen ihn ja auch nicht ganz zerstören, immerhin ist er auch gleichzeitig noch ein sehr guter Sichtschutz zur Nachbarin...... Aber 4 m zu uns rüber berühren schon das Haus....

Das mit der Selbsthilfe klingt zumindest auch mal gut...... ich glaube nämlich, solche Fristen würde sie erstmal verstreichen lassen....

Heute haben wir zudem erfahren, dass sie die Einsprache noch gar nicht zurückgezogen hat..... schriftlich in aller Form. Sie will es erst machen, wenn unsere Erdsondenbohrung fertig ist..... Hat man Töne???????????????????

Zum Glück hatte die Bauverwaltung uns dennoch durchgewunken.... das Haus steht ja schon....

Viele Grüsse, Tamara

 
Die Äste darf man nicht selber einfach zurückschneiden. Das sog. Kapprecht ist nämlich nicht automatisch damit gegeben, dass sie rüber ragen. Sondern nur, wenn die Beieinträchtung deines Grundstückes massiv ist, es z.B. nicht bebaut oder bweirtschaftet werden kann. Wenn die Nachbarin sperrt, muss also zunächst ein Gericht rechtskräftig feststellen, dass das Kapprecht gegeben ist, dann darfst du auf deine Kosten kappen.

Wenn du einfach so kappst, kann deine Nachbarin dich wegen Sachbeschädigung anzeigen. Und wahrscheinlich bekommt sie Recht, wenn rauskommt, dass das Kapprecht nicht gegeben war.

 

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