Wir hatten auch eine Einsprache, von wegen gewachsenes Terrain ist tiefer als das aktuelle Terrain, Haus somit zu hoch...
Wir haben sie mit einer Kombination von hart und weich aus der Welt gebracht.
Hart deshalb, weil wir gesagt haben: Mehr als 10cm kann man den Boden EG nicht absenken, sonst klappt die Entwässerung nicht mehr ohne Pumpe (nachweislich). Wenn wir tiefer müssen, fliegt darum der Keller raus, und der dadurch fehlende Platz Platz wird statt dessen mit einem Satteldach ersatzweise geschaffen (was auf unsere 2 Etagen mit Flachdach dann als 3. Stock rauf gekommen wäre). Also Einsprache voll anerkannt, aber Haus im Endeffekt doch noch ca. 3m höher.
Dadurch wurde den Nachbarn klar, dass die Verzögerungstaktik (mit der sie uns gedroht hatten - wir ziehen das ggf. weiter, dann baut ihr dieses Jahr nichtmehr) nicht hinhaut (neues Baugesuch mit 1 Etage extra und sonst gleich ist in der Regel problemlos in 1 Monat einreichbar, da ihre Einsprache wg. gewachsenen Terrain 100% berücksichtigt ist, ist sie für das neue Baugesuch zahnlos).
Weich deshalb, weil wir dann auf den Kompromissvorschlag der Nachbarn (Haus etwas weiter weg von deren Grenze) eingestiegen sind. Bringt den Nachbarn schlussendlich mehr, als noch ein paar cm tiefer erstreiten. Und uns tut es auch nicht schrecklich weh, etwas weniger Garten vor dem Haus zu haben.
Daher wäre es eine Möglichkeit, jetzt der Dame wirklich klar zu machen, dass die L/W WP kommt, da ihr ja nicht wie geplant losbauen könnt. Habt ihr bei ihr schon minimalen Grenzabstand, maximale Gebäude und Fassendenhöhe zu ihrer Seite? Sonst, wenn da noch mehrere Meter mehr möglich sind (sodass es richtig nerven würde) wäre es noch eine Möglichkeit, ihr ein alternatives Projekt vorzustellen, das ihr angeblich nun einreichen wollt, da das ursprüngliche blockiert ist und ihr vorwärts machen wollt (wenn ihr das aktuelle Baugesuch zurückzieht und ein neues macht, ist die alte Einsprache gegenstandslos): Minimaler Grenzabstand, maximale Höhe zu ihrer Seite, dafür die WP auf einer anderen Seite vom Haus.
Das würde ich dann als nicht fordernd, drohend präsentieren (also nicht "entweder, oder"), sondern zu ihr gehen etwa in dem Stil: Wir haben eine Möglichkeit gefunden, die WP auf eine ganz andere Seite zu tun damit sie Sie nicht so stört, wir würden das Baugesucht zurückziehn und ein Neues machen und so die Einsprahce loswerdne, wir müssen das Haus dafür nur was mehr in Richtung Grenze verschieben, der Dachstock muss auch noch was höher werden, damit das mit der gewünschten Nutzung klappt - alles innerhalb der Bauvorschriften natürlich - das Projekt sieht dann etwa so aus, ob sie sich vorstellen könnte, dieser verbesserten Variante zuzustimmen...
Klappt natürlich nur dann, wenn ihr auf ihrer Sonnenseite seid. Im Norden wird ihr das ziemlich egal sein.
P.S: Bäume zu nah an der Grenze verjähren je nach Kanton nie (z.B AG). Entfernung des Baumes kann dann immer verlangt werden. Wenn's hingegen schon verjährt ist, habt ihr schwer zu tun, Ansprüche gegen den Baum durchzusetzen. Wenn ihr in einem Kanton seid, der keine Verjährung kennt, wirkt ein Gespräch wegen des Baume s(ohne über das Baugesuch zu reden) vielleicht auch Wunder. Es reicht ja, wenn sie den Eindruck bekommt, dass ihr den Baum eigentlich weg haben wollt, mit dem Angebot, evtl einen Vertrag bezüglich Duldung des Baumes zu machen /emoticons/default_wink.png