Einsprache!!!

Vorsicht mit dem Baum. Das sog. Kapprecht gilt nicht automatisch, sondern nur in bestimmten Fällen, nämlich wenn die Immissionen (Schatten zum Beispiel) unzumutbar hoch sind. Erst wenn das Kapprecht gegeben ist, darf der Eigentümer des Grundstückes, auf das die Äste rüber ragen, auf seine Kosten das Kapprecht ausüben. Natürlich fachgerecht und nicht einfach direkt über der Grenze, sondern nur so weit, bis die Imissionen auf ein zu akzeptierendes Mass reduziert werden. Ist also optimal geeignet, um Gerichte damit zu beschäftigen.

Wer einfach so abschneidet, was vom Nachbar rüber ragt. begeht Sachbeschädigung. IN Absprache mit dem Nachbarn geht's natürlich alles viel einfacher.

 
Uiuiuiui... das ist ja völlig kompliziert mit dem Baum. Und scheinbar überall anders geregelt, richtig? Wo kann man das exakt erfahren, beim Bauamt?

Vermutlich kommt die Nachbarin aber auch gerade deshalb mit dem Baum, weil es wieder etwas ist, was gerichtlich geklärt werden muss.

Kann soetwas auch den Bauantrag verzögern? Hat ja mit der eigentlichen Einsprache nichts zu tun, oder? Sie hat die "Schonung des Baums" (auf unserem Grdst.) ja mündlich nachgeschoben als Bedingung, die Einsprache zurückzuziehen....

Der Architekt glaubt ihr allerdings kein Wort mehr (Motto: kleiner Finger ganze Hand...), denn eigentlich war ihre Zusage ja, die Einsprache zurückzuziehen, wenn wir die L/W-Pumpe eliminieren. Haben wir ja (für erhebliche Mehrkosten gemacht) gemacht - doch ihr Teil der Abmachung blieb aus. Stattdessen immer neue Forderungen..... :-(

 
Ich würde den Spiess umdrehen, die L/W Wärmepumpe wieder ins Programm nehmen und die Einsprache halt aussitzen, zumal sie ja nicht wirklich durchkommen wird damit.

Solchen Leuten nur schon den kleinen Finger gereicht zu haben, reicht. Klar tut es weh, wenn man nicht sofort loslegen kann, aber die maximale Bauverzögerung dürfte ja dennoch billiger kommen, als die Erdsonde !?

Und da nun immer neue Forderungen kommen und dies wohl auch nicht die Letzte gewesen sein wird, würd ich persönlich auf stur schalten und anständig, aber bestimmt den kleinen Finger zurückziehen, da sie sich nicht an die Abmachungen gehalten hat/hält.

Das wärs mir doppelt und dreifach wert.

 
Wegen dem Baum kannst du dich bei der Gemeinde erkundigen auf welcher gesetzlichen Grundlage sich die Gemeinde stützt. Bei uns, Frick AG, stützt sich die Gemeinde zum Glück auf das EG ZGB ohne irgendwelche Zusätze, d.h. ein falsch gesetzter Baum kann man nach Jahren fällen lassen.

Einführungsgesetze: Links zu den kantonalen Regelungen - Beobachter

Uebrigens, wenn man den Baum wirklich stutzen darf und der Besitzer nicht der Aufforderung nachkommt, darf man jemand professionelles anstellen und die Kosten dem Besitzer aufbürden.

 
Hi pulsedriver und andere,

genau wie Du vorgeschlagen hast, das hatten wir auch versucht. Der Architekt hatte uns sogar darum gebeten (Nachbarin ansprechen) und wir haben alles versucht. Alle drei Telefonnummern (keiner ging ran, kein Rückruf), persönlich hingefahren und geklingelt (da machte sie nicht auf) und wir wussten von der anderen (netten) Nachbarin, dass sie da war... also ÜBERHAUPT kein Rankommen.

Der Architekt hat sie anfangs angeschrieben. Er hat höflich um Rücknahme gebeten und dann kam es zu diesem (seinem) tel. Kontakt, wo sie nur noch mehr Forderungen stellte (alle Erdsonden-Genehmigungen schriftlich, egal wie lang es dauert, unsere Zusage wegen dem Baum-...). Naja und dann haben wir es eben (s.o.) versucht um zu erklären, dass die schriftliche Zusage der Gemeinde eben ca. 3 Wochen dauert, uns aber noch viel weiter nach hinten wirft. Ihr egal... kein Rankommen.....

Aktuell hat der Architekt jetzt die Gemeinde oder Bauverwaltung auf den nicht-zu-klärenden Zustand schriftlich hingewiesen und um Schlichtung oder Abweisung der Einsprache gebeten..... Ufffff.....

Kann die "Dame" eigentlich mit ihrem Baum noch Ansprüche (offiziell) anmelden oder sind wir nun auch mal dran in dem wir zum Beispiel um Rückschnitt des Baumes "bitten"??? Bin mir nicht sicher, ob man hier schlafende Hunde wecken sollte....

Liebe Grüsse

Tamara

 
hallo,

Ich würde den Spiess umdrehen, die L/W Wärmepumpe wieder ins Programm nehmen und die Einsprache halt aussitzen, zumal sie ja nicht wirklich durchkommen wird damit.....

Das wärs mir doppelt und dreifach wert.
so würd ich das auch machen.

Da wart ich doch gerne noch ein par extra Wochen wenns sein muss.

...

Kann die "Dame" eigentlich mit ihrem Baum noch Ansprüche (offiziell) anmelden oder sind wir nun auch mal dran in dem wir zum Beispiel um Rückschnitt des Baumes "bitten"??? Bin mir nicht sicher, ob man hier schlafende Hunde wecken sollte....
Was für Ansprüche soll die denn anmelden können?

Sie will ja was von Dir, dass du nichts gegen den baum unternimmst.

Schriftlich anerkennen oder auf deine Rechte verzichten würde ich da nicht.

Ich würds mir trotzdem überlegen, ob dich der Baum stört, es gibt wirklich Nachbarn, da ist man um guten Sichtschutz froh.

Wenn der Baum stört: Gesetzeslage an deinem Standort klären und Deine Ansprüche durchsetzen. Ohne Anwalt wird das aber kaum gehen, das heisst du hast Kosten und erneut Ärger.

Gruss

 
Wir hatten auch eine Einsprache, von wegen gewachsenes Terrain ist tiefer als das aktuelle Terrain, Haus somit zu hoch...

Wir haben sie mit einer Kombination von hart und weich aus der Welt gebracht.

Hart deshalb, weil wir gesagt haben: Mehr als 10cm kann man den Boden EG nicht absenken, sonst klappt die Entwässerung nicht mehr ohne Pumpe (nachweislich). Wenn wir tiefer müssen, fliegt darum der Keller raus, und der dadurch fehlende Platz Platz wird statt dessen mit einem Satteldach ersatzweise geschaffen (was auf unsere 2 Etagen mit Flachdach dann als 3. Stock rauf gekommen wäre). Also Einsprache voll anerkannt, aber Haus im Endeffekt doch noch ca. 3m höher.

Dadurch wurde den Nachbarn klar, dass die Verzögerungstaktik (mit der sie uns gedroht hatten - wir ziehen das ggf. weiter, dann baut ihr dieses Jahr nichtmehr) nicht hinhaut (neues Baugesuch mit 1 Etage extra und sonst gleich ist in der Regel problemlos in 1 Monat einreichbar, da ihre Einsprache wg. gewachsenen Terrain 100% berücksichtigt ist, ist sie für das neue Baugesuch zahnlos).

Weich deshalb, weil wir dann auf den Kompromissvorschlag der Nachbarn (Haus etwas weiter weg von deren Grenze) eingestiegen sind. Bringt den Nachbarn schlussendlich mehr, als noch ein paar cm tiefer erstreiten. Und uns tut es auch nicht schrecklich weh, etwas weniger Garten vor dem Haus zu haben.

Daher wäre es eine Möglichkeit, jetzt der Dame wirklich klar zu machen, dass die L/W WP kommt, da ihr ja nicht wie geplant losbauen könnt. Habt ihr bei ihr schon minimalen Grenzabstand, maximale Gebäude und Fassendenhöhe zu ihrer Seite? Sonst, wenn da noch mehrere Meter mehr möglich sind (sodass es richtig nerven würde) wäre es noch eine Möglichkeit, ihr ein alternatives Projekt vorzustellen, das ihr angeblich nun einreichen wollt, da das ursprüngliche blockiert ist und ihr vorwärts machen wollt (wenn ihr das aktuelle Baugesuch zurückzieht und ein neues macht, ist die alte Einsprache gegenstandslos): Minimaler Grenzabstand, maximale Höhe zu ihrer Seite, dafür die WP auf einer anderen Seite vom Haus.

Das würde ich dann als nicht fordernd, drohend präsentieren (also nicht "entweder, oder"), sondern zu ihr gehen etwa in dem Stil: Wir haben eine Möglichkeit gefunden, die WP auf eine ganz andere Seite zu tun damit sie Sie nicht so stört, wir würden das Baugesucht zurückziehn und ein Neues machen und so die Einsprahce loswerdne, wir müssen das Haus dafür nur was mehr in Richtung Grenze verschieben, der Dachstock muss auch noch was höher werden, damit das mit der gewünschten Nutzung klappt - alles innerhalb der Bauvorschriften natürlich - das Projekt sieht dann etwa so aus, ob sie sich vorstellen könnte, dieser verbesserten Variante zuzustimmen...

Klappt natürlich nur dann, wenn ihr auf ihrer Sonnenseite seid. Im Norden wird ihr das ziemlich egal sein.

P.S: Bäume zu nah an der Grenze verjähren je nach Kanton nie (z.B AG). Entfernung des Baumes kann dann immer verlangt werden. Wenn's hingegen schon verjährt ist, habt ihr schwer zu tun, Ansprüche gegen den Baum durchzusetzen. Wenn ihr in einem Kanton seid, der keine Verjährung kennt, wirkt ein Gespräch wegen des Baume s(ohne über das Baugesuch zu reden) vielleicht auch Wunder. Es reicht ja, wenn sie den Eindruck bekommt, dass ihr den Baum eigentlich weg haben wollt, mit dem Angebot, evtl einen Vertrag bezüglich Duldung des Baumes zu machen /emoticons/default_wink.png

 
P.S: Gem. Gopgle ist die Verjährung im Kanton BL 10 Jahre. Bei einem mächtigen, alten Baum wohl schon vorbei dann wird das leider nichts.

 
Vielen lieben Dank für die lange informative Antwort!!! :-))

Bin leider total müde gerade, aber einige kurze Fragen habe ich direkt:

Ist die alte Einsprache dann bei uns nicht auch hinfällig, wenn wir doch ein neues Baugesuch (bzw. eine Publikation) wegen der anderen Pumpe gemacht haben??? Das wundert mich die ganze Zeit, warum die Einsprache dann nicht gleich abgewiesen wird. Oder ob es an den anderen Punkten liegt?

Und: Kann man tatsächlich wieder zurüch zu Pumpe 1, wenn man Pumpe 2 jetzt eingereicht hat?

Und: Wie lange ist diese Verjährung (Baum) im Kanton SO? Dort geht es nämlich hin...

Ganz viele liebe Grüsse

Tamara

PS: Meine smilies sind weg..... wie fkt. das bloss wieder....?

 
Hi pulsedriver,

habe Dank Deines Tipps auch laienhaft gegoogelt (wusste die Begrifflichkeiten erst nicht so mit der Baumgeschichte) habe aber dann (leider) das hier gefunden:

(In dem Fall wären WIR die Nachbarn...)

"Zu des Nachbars Leidwesen ist sie im Recht: Im Kanton Solothurn verjährt der Anspruch auf die Beseitigung von Bäumen, die zu nahe an der Grenze stehen, bereits drei Jahre nach der Pflanzung."

Oh Gott oh Gott.... /emoticons/default_additional/202.gif

 
Ich nochmal.... Mensch und dabei wollte ich doch ins Bett.... Also ich habe diesen (für uns) sehr erschreckenden Artikel gefunden..... Kein Wunder, dass die Tante nun gerade mit dem Baum kommt, zumal es ein Thema zu sein scheint, dass uns echt Problem machen könnte.

Ihr vermutlicher Freund ist wohl Anwalt - habe ich das schon erwähnt??? Der kam ja gleich zum Nachmessen dazu und wurde als Anwalt vorgestellt - das Private wurde nur vermutet (Körpersprache).

Jedenfalls frage ich mich aktuell ob man als Neukäufer eines Grundstücks diese vom Vorbesitzer geduldeten Bäume mitübernimmt???????????

Gute Nacht, Tamara

 
Ja, die Verjährung beginnt beim kauf nicht neu zu laufen. Das übernimmt man, wie es ist.

Bezüglich EInsprache: Damit die gegenstandslos wird, reicht es nicht, das bisherige Baugesuch etwas abzuändern. Du musst es richtig zurückziehen, und ein Neues einreichen. Wäre vielleicht auch ein Trick, wenn die Dame jetzt wirklich länger weg sein sollte. Oft sind die Fristen zur Auflage recht kurz, wenn sie zurück ist, ist das neue Gesuch schon durch. Frag mal die Gemeinde, wie lange es geht, wenn du das bisherige Gesuch zurück ziehst, und ein Neues machst!

Generell kann man aber sagen: Egal was du machst (ausser einer sehr raschen Einigung mit der Dame), es wird in jedem Fall mindestebs 1 bis 2 Monate länger dauern bis zur Bewilligung, als ursprünglich geplant. Das wären noch Zeiträume, die man als rasche Lösung werten kann.

 
Wenn der Bau einen Bau verhindert, werdet ihr schon ein Kapprecht zugestanden bekommen, das wenigstens so weit reicht, dass ihr euer Haus bauen könnt. Der minimale Grenzabstand ist ja vorgeschrieben, die Äste auf eurer Seite wären damit nur gekürzt, nicht direkt am Baum ab.

Problem: Wenn die Dame das nicht will, geht das vor Gericht, bis ihr das Kapprecht habt. Und das kostet das, was ihr wohl am wenigsten habt: Zeit.

 
Hi Tamara

Verjährung Baum Solothurn: 3 Jahre!

Niergends ist die Verjährung kürzer als in Solothurn! :-(

Wärst z.B. besser nach Basel Stadt oder in den AG gegangen, denn die kennen keine Verjährung!

Der der den Aushub macht oder sonst einer mit einem schweren Gerät hat sicher eine Verischerung und wird für CHF 1000.- auch sicherlich diesen Baum fällen.

Er dachte dann halt dies müsse so sein. --> seine Versicherung zahlt (wenn überhaupt) und erledigt ist es.

Wir machen ev. auch eine Einsprache, aber weil unser Nachbar absichtlich ein Haus bauen will, dass er so gar nicht geplannt hatte. Aber dieses neue Projekt ist das maximum an Höhe und Länge, damit es uns im Süden am meisten stören könnte --> ein Primitivling!

Schlimm ist, dass die Gemeinde dies bewilligt hat, obwohl ich bei einer Einsprache zumindesen in einem wichtigen Punkt 100% recht bekommen würde --> er hat näher an unser Grundstück geplant als erlaubt.

Die Gemeinde hat dies wohl bewilligt weil sie selbst Angst von dem Kerl hat! --> so weit sind wir bereits in der CH

Nebenbei die W/P hat er 3.5m an die Grenze an den nächsten Punkt zu den Kinderzimerfenstern und dem Wohnzimmer gestellt. Da kann er ohne Masnahmen den Lärm eh nicht einhalten. Die muss er nun zumindest nachweisen.

Wir werden aber ev. doch keine Einsprache machen, denn wir wohlen uns nicht auf das Niveau unseres neuen Nachbarn herunterlassen, auch wenn wir mit dem die grösste Grenze (und in unserem Süden) haben. Mit allen Anderen kommen wir ja super aus.

Gruss

Teig

 
Kapprecht in Solothurn nur wenn ein Schaden vorliegt (unveränderte ZGB-Regelung).

Falls der Baum Früchte hat gehörten die auf euerer Seite euch (Anriesrecht)

 
Hallo Tamara

Eine leidige Geschichte!

Mein Tipp: wende Dich einmal mit den ganzen Akten selber an das zuständige KANTONALE Amt. Frag einfach Punkt für Punkt nach.

Höchstwahrscheinlich wird man Dir gern Auskunft geben, ob sich alles so verhält, wie Dir auf der Gemeinde gesagt wurde.

Viel Glück und lieber Gruss

Maisonette

 
Hallo

Wir hatten auch eine Einsprache bzw. einen Rekurs auf das bereits bewilligte Baugesuch wegen unserer L/W-Wärmepumpe. Wir haben die definitive Baubewilligung dann schlussendlich 13 Monate nach Eingabe Baugesuch erhalten. Für die ergänzende Bewilligung haben wir Mehrkosten von rund 4'000.- verbucht (Kostenanteil Baurekurskommission; Entscheid: Verfahrensfehler seitens Baukommission!/von Baukommission aufgebrummtes Lärmgutachten/ergänzende Baubewilligung).

Trotzdem haben wir unser Haus und die Heizung so gebaut wie geplant. Vorwürfe von wegen wir hätten unsere Pläne vor Eingabe des Baugesuchs zeigen sollen und nicht danach, finde ich total daneben, denn wir bauen das Haus ja für uns und nicht für die Nachbarn.

@Tamara

Mein Tipp: Baugesuch weiterlaufen lassen wie ursprünglich geplant. Keine Zugeständnisse machen, wenn es nicht einleuchtend und kostenneutral ist.

Sitzt die Sache einfach aus.

Wir haben zwei unmittelbare Nachbarn und beide haben uns von Anfang an Steine in den Weg gelegt. Wir hatten schlussendlich eine Baubeginnverzögerung von mehr als einem Jahr und Mehrkosten von über 15k, welche wir unseren Nachbarn gezahlt oder durch sie zahlen mussten. Die erhöhte Mehrwertsteuer ab 2011 und die Teuerung nicht eingerechnet. Trotzdem sind die Leute nie zufrieden und stellen nach wie vor Forderungen. Wir haben die Nase voll davon und lassen uns mittlerweile nicht mehr beeindrucken.

Gruss von VanTor

 
Noch etwas wegen den Plänen zeigen, bei meinem Balkonumbau wurden die Pläne und Positionen des neuen Balkons während einer gewissen Zeit beim Bauamt zur Einsicht vorhanden. Wenn sich jemand für die Pläne interessiert, so kann er diese beim Bauamt nachfragen und vor ort einsicht nehmen. Aber das bedingt halt, dass man sich von sich aus aufs Amt bewegt /emoticons/default_wink.png

N.B. lieber ein Ende mit schrecken als ein schrecken ohne Ende. Sprich von anfang an, die sachen gemäss Gesetz planunen und dann darauf beharren. In alter Kohl manier, aussitzen. Denn wenns einem zu beginn nicht passt, wirds NIE passen.

 
Hallo Teig,

den Baum fällen ist sicher noch ein schlimmeres Vergehen, als ihn beizuschneiden, oder??? ;-)

Dazu muss ich aber sagen, dass der Baum nicht auf unserem Grdst. steht, darum geht es vermutlich nur um die 4 m überstehenden Äste. Bist Du total sicher mit dieser Versicherung??? Habe aktuell von höheren Strafen gelesen und da wurden die Tannen auch nur beschnitten, allerdings standen die noch unter besonderem (Denkmal?-) Schutz.

Zu Eurer etwaigen Einsprache: Hat die Gemeinde schon bewilligt oder habt Ihr noch Zeit zur Einsprache? Würde ich auf jeden Fall machen, wenn´s zu nah und hoch ist. Woher weisst Du, dass die Gemeinde Angst vor dem Typ hat?

Ach und nochmal zu uns: Es handelt sich um einen Kirschbaum. Die Kirschen, die auf des dritten Nachbars Seite überhingen, hat die "Dame" im letzen Jahr aber schon selbst geerntet...

Grüsse, Tamara

 
Hi Viremar,

danke für den wertvollen Tipp... aber: Wo genau finde ich das Thema auf der Seite???

Danke im voraus, Tamara

 

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