Lieber Zino
Endlich jemand den man erwischt! (nicht ganz ernst gemeint).
Würde es Dir etwas ausmachen, die vom Anwalt kritisierten Punkte etwas detailierter zu beschreiben? Es ist nämlich so, dass viele GU-gemachte und entsprechend GU-freundliche Verträge unterzeichnen. Was manchmal etwas schade ist. Darum würde es mich (und viele andere auch, hoffe ich) interessieren.
Das mit der Mängelabtretung find' ich eine grosse Frechheit. Ich meine, wofür habe ich sonst einen GU?
Und persönlich würd' es mich interessieren, für welche EFH der Markt so gut war. Hundert EFH!!! Nahe an einer Autobahnausfahrt?
Danke
haba
Hallo haba
Es ging um das Projekt http://www.wohnen-in-oberseen.ch/ das aus ca. 100 Wohnungen und 30 Häuser besteht und am Stadtrand an einem Südwesthang liegt. Die 4 Häuser der dritten Etappe, die zwischen 1020'000 und 1'260'000 kosteten, waren übrigens innert wenigen Tagen reserviert mit einer langen Warteliste mit weiteren Interessenten. Da kann man schon von einem gewissen Druck reden, wenn man wie wir seit bald 3 Jahren in Winterthur und Umgebung auf der Suche nach einem Haus ist, dass die Grenze von einer Million nicht deutlich überschreiten soll.
Beim Vertrag haben mich vor allem folgende 2 Punkte gestört:
- Die Wegbedingung bei Mängeln (siehe auch hier )
- Noch nicht fertig gestellte Arbeiten oder geringe Mängel berechtigen die erwerbende Partei nicht zu Zahlungsrückbehaltung bzw. zur Verweigerung der Eigentumsübertragung. Dadurch verliert man aber jedes Druckmittel!
Das Ganze ist jetzt mehr als 2 Monate her und wir haben immer noch Mühe das Ganze abzuschliessen. Für das Geld hätte man meiner Meinung nach viel Haus bekommen.
Zur Abtretung von Mägelrechte kann man unter folgendem Link die Meinung vom HEV nachlesen:
http://www.hev-schweiz.ch/recht-steuern/aktuell/artikel/?tx_ttnews[tt_news]=6919&cHash=097d4463bd8d51bb4cfbe279d5246b42
Gruss
Zino
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: