Fassade Mangelhaft - der Unternehmer "schliesst" und wandert aus

Raroo

New member
17. Juni 2024
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Hallo zusammen
Haus, Neubau. Nach 2 Jahren geht die Fassade kaputt weil das System nicht korrekt ausgeführt ist. Die Mangelhafte Fassade ist auch vom Fachexpert bestätigt. Das Problem - der Unternehmer (Einzelfirma mit Niederlassungsbewilligung) möchtet keine Haftung übernehmen und wir haben per Zufall entdeckt, dass er sein Geschäft "schliesst" und sogar die Schweiz nach 2 Wochen verlässt. Die Mängel und Expertkosten bleiben aber noch offen... Was kann man hier machen?
Alle Tipps sind mehr als willkommen.
LG
Raroo
 
Wer ein Einzelunternehmen betreibt, trägt das unternehmerische Risiko alleine. Er haftet mit seinem persönlichen Vermögen unbeschränkt für private und geschäftliche Schulden. Ausserdem unterliegt er der Betreibung auf Konkurs (bis 6 Monate nach der Löschung im Handelsregister).
 
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Wenn die SIA 118 als Vertragsgrundlage gilt, müssen die beteiligten Unternehmer mit der Schlussrechnung meist einen Garantieschein nach SIA 118 beilegen. Dies für 10% der Vertragssumme über eine Laufzeit von 2 oder 5 Jahren. Diese Garantie soll die Ansprüche des Bauherrn schützen, wenn der Unternehmer nicht mehr existiert oder Zahlungsunfähig geworden ist.
Dafür müsste aber dieser Garantieschein bei Schlussrechnung eingefordert worden sein was nicht alle Architekten so handhaben, ausserdem sind die 2 Jahre relativ kurz...
Dieser Garantieschein ist aus meiner Sicht überbewertet, wenn die Arbeiten von soliden Unternehmen ausgeführt werden, würde aber gerade in deinem Fall helfen.

Mehr Infos: Baugarantie
 
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Wenn die SIA 118 als Vertragsgrundlage gilt, müssen die beteiligten Unternehmer mit der Schlussrechnung meist einen Garantieschein nach SIA 118 beilegen. Dies für 10% der Vertragssumme über eine Laufzeit von 2 oder 5 Jahren. Diese Garantie soll die Ansprüche des Bauherrn schützen, wenn der Unternehmer nicht mehr existiert oder Zahlungsunfähig geworden ist.
Dafür müsste aber dieser Garantieschein bei Schlussrechnung eingefordert worden sein was nicht alle Architekten so handhaben, ausserdem sind die 2 Jahre relativ kurz...
Dieser Garantieschein ist aus meiner Sicht überbewertet, wenn die Arbeiten von soliden Unternehmen ausgeführt werden, würde aber gerade in deinem Fall helfen.

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Danke für die Rückmeldungen, seht geschätzt (y)
Was mache ich mit diesem Garantieschein? Kann ich irgendwelche Firma (Firma "B" zb) für die Korrektur beauftragen, wenn der ursprüngliche Unternehmer (Firma "A") nicht mehr existiert? Wer trägt die kosten, wer bezahlt an Firma B?
 
Wer ein Einzelunternehmen betreibt, trägt das unternehmerische Risiko alleine. Er haftet mit seinem persönlichen Vermögen unbeschränkt für private und geschäftliche Schulden. Ausserdem unterliegt er der Betreibung auf Konkurs (bis 6 Monate nach der Löschung im Handelsregister).
Ich befürchte er hat alles an seiner Freundin/Partnerin überwiesen und hat keine (fast keine) Vermögen in seinem Konto... alles vorbereitet für eine Flucht.
Kann ich ihm mit einer Betreibung stoppen/anhalten?
 
Danke für die Rückmeldungen, seht geschätzt (y)
Was mache ich mit diesem Garantieschein? Kann ich irgendwelche Firma (Firma "B" zb) für die Korrektur beauftragen, wenn der ursprüngliche Unternehmer (Firma "A") nicht mehr existiert? Wer trägt die kosten, wer bezahlt an Firma B?
Der Garantieschein ist meist von einer Versicherung ausgestellt, welche für den Betrag haftet wenn der Handwerker zahlungsunfähig ist. Hast du einen Garantieschein und wer hat ihn ausgestellt?
 
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Teilweise gibt es von den Firmen auch Bankbürgschaften. Ob diese einspringen ist eine andere Frage. Wichtig wäre auch, wohin die Person ausreist. Wäre es innerhalb der EU gibt es evt. die Möglichkeit, dass über Abkommen die Person betreibbar wäre. Ich denke, du solltest auf alle Fälle sofort den Rechtsweg eröffnen, das heisst, erst einmal eine Betreibung über den vom Experten ermittelten Betrag einreichen. Das kostet nicht viel, aber du hast deinen Anspruch erst einmal rechtlich geltend gemacht. Das verschafft dir auch ein paar Wochen Zeit. Ich hoffe, du hast die Person bereits via Anschreiben abgemahnt.

Gruss Pit
 
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