Fassade, Revision, Kostenaufteilung, Reihenfamilienhaus

buchs

Mitglied
26. Okt. 2011
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Ich habe eine Frage bezüglich folgender Situation:

Wir wohnen in einem Reihenfamilienhaus und haben eine Nord-, Süd- und eine Westfassade. Die Bewohner gegenüber haben eine Nord-, Süd- und eine Ostfassade und der Eigentümer der Mittleren Reihe nur eine Süd- und eine Nordfassade. Das ganze Haus besteht folglich aus drei Reihenhäuser.

Wir lassen im Moment von einem Maler unsere Fassade revidieren und der Eigentümer des mittleren Reihenhauses ebenfalls. Die Kosten der Revision wird nicht aufgeteilt, d.h. wir bezahlen für die Nord-, Süd- und Ostfassade und der mittlere Eigentümer bezahlt nur die Nord- und Südfassade.

Die Frage lautet folgendermassen:

Müsste der mittlere Eigentümer nicht auch einen Beitrag leisten für die Ostfassade, weil er sozusagen unsere Ostfassade "benützt", da er nur über eine Nord- und Südfassade besitzt, aber ein Haus ohne vier Wände gar nicht existieren kann? Existiert eine Verordnung oder ein entsprechendes Gesetz. Wir sind wohnhaft in AG.

Für eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

freundliche Grüsse

 
So etwas gibt es sicher beim Stockwerkeigentum weil dann zwingend alle zusammen gemeinsam die Sanierung vornehmen, dann teilen Sie die Kosten auf. Wir wohnen auch in einem Reihenhaus aber mit 7 Häuser. Da hat jeder schon mal Saniert aber völlig unabhängig voneinander und auch mit einem anderen Farbanstrich. Wenn ich auf unserem Hausplan genau schaue haben wir zwischen unserem Nachbarn und uns 2 Mauern mit einer kleinen Isolationsschicht dazwischen. Eine gehört uns und eine gehört dem Nachbarn. Sozusagen haben Deine Nachbarn auch Aussenmauern nur müssen Sie diese nicht sanieren weil sie nicht dem Regen ausgesetzt sind, weil Du so nahe daran gebaut hast.

Gruss Dinoi

 
Frag doch mal den mittleren Nachbarn, ob er Dir nicht etwas an Deine Heizkosten zahlt: Schliesslich wärmst Du ihm seinen Hausteil mit, indem die Wärme Deines Hausteils bei der Trennwand auch zu ihm rüber geht...

Nein, Spass beiseite: Dein Nachbar hat nur 2 Aussenwände. Du hast drei. Dein Nachbar kann über Deine Westwand weder verfügen, noch sie benützen, noch ist sie Gemeinschaftseigentum. Er wird da nicht mal drumherum gehen können, da Dein Grundstück. Du bezahlst das Malen alleine.

Gruss

Fema

 

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