Fehlende Abdichtung in Bad und Dusche

super zusammenfassung, liebe rainertstrasse. Danke.

Merssi auch für die Erklärung der Unterscheidung «Schaden» vs. «Mangel». So klar hätte ich das nicht zu sagen gewusst.

Haba

 
Hier mal die Bilder von unseren Badezimmer, damit Ihr euch ein Bild davon machen könnt, von was ich die ganze Zeit hier quasle :)

Bad Attika mit Wasserschaden




 
Bad OG


 
Dusche Erdgeschoss

 
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Liebe Bewohner der Reinertstrasse

Ein Mangel kann oder wird früher oder später zu einem Schaden führen. Also in Ihrem Fall kann die gemäss Norm erforderliche aber fehlende Abdichtung (Mangel) dazu führen, dass Wasser durch den Unterlagsboden in die darunterliegende Dämmung gelangt. Das wäre dann der daraus resultierende Schaden.

Auf alle Fälle ist es ein ziemlich teurer Lehrblätz für Architekt und Unternehmer.

Ich wünsche viel Erfol bei der Sanierung und Ihnen die notwendige Ruhe und Gelassenheit.

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser

 
Hallo Urs Tischhauser

vielen DANK für Ihre Rückmeldung. Ich hätte da noch eine kurze Frage dazu. Was ja die Messungen ergeben haben von der Bautrocknungsfirma, war unsere Dusche noch nie dicht.

Ein nasser Unterlagsboden kann getrocknet werden, ist das richtig? Was passiert wenn die darunterliegende Dämmung nass geworden ist? Ich habe schon Horror-Geschichten gelesen wegen Schimmel usw. Wir planen ja keine Pilz-Aufzucht ;-)

Kann das auch die Bautrocknungsfirma rausfinden mit der nassen Dämmung? Wenn ich ehrlich bin, macht uns das am meisten Angst. Aber dann wäre ja auch der Fall klar, dass der komplette Boden im Attikageschoss raus muss inkl Dämmung.

Für die Sanierung werden wir wohl die Baldrian-Tropfen in der Liter-Flasche kaufen. Aktuell gehe ich das ganze noch ziemlich Sachlich an.

Eine Frage an alle: Wie lange geht diese Geschichte wohl noch? ein Monat? zwei? oder erst nächsten Frühling? Bitte gebt euren Tipp ab.

Liebe Grüsse

reinertstrasse

 
WICHTIG!!!

haben soeben erfahren, dass alleine mit der Mängelrüge die Verjährungsfrist nicht automatisch unterbrochen wird. Im August wohnen wir nun 4 Jahre im Haus und auf versteckte Mängel hat man 5 Jahre. Das heisst also, dass uns der Handwerker noch ein Jahr irgendwie vertrösten kann und dann ist die Verjährung abgelaufen.

Es gibt aber noch eine Verjährungfrist von 10 Jahren. Diese ist für absichtlich verschwiegene Mängel. Hier müssten wir dem Handwerker nachweisen können, dass er diesen Mangel absichtlich geschaffen hat und diesen uns absichtlich verschwiegen hat. Das könnte man in unserem Fall ja irgendwie noch begründen aber es wird sicher sehr schwierig. Aus diesem Grund sicher nicht empfehlenswert.

Wie kann nun die Verjährungsfrist unterbrochen werden? Das geht nur mit einer Klage! Auch eingeschriebene Briefe reichen nicht für die Unterbrechung der Verjährungsfrist.

Interessanter Artikel gefunden vom HEV Aargau: http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2008/wowi_2008_09/wowi_2008_9_recht_praxis_fristen_baurecht_teil_2.pdf

 
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Liebe Rainertstrasse

... ich dachte 10 Jahre gelte auch für Planungsfehler. Könnte bei Euch (teilweise) zutreffen. Unbedingt mit Juri besprechen.

Haba

 
Heute haben wir Post von unserem RA erhalten. Wir geben den beiden Herren jetzt nochmals 10 Tage Zeit um uns mitzuteilen, wann die Nachbesserung durchgeführt wird, ansonten werden wir eine Drittfirma engagieren.

Wir wollen ja nicht noch lange irgendwelche Papiere produzieren. Jetzt muss gehandelt werden!

Im übrigen, dürfen wir die Kosten von den Drittfirmen uns durch den Unternehmen bevorschussen lassen. So sollten wir selber kein Geld in die Hand nehmen müssen. Wir haben ja schon einmal für alles bezahlt. Aus diesem Grund haben wir auch eine Betreibung eingeleitet. Wie bereits geschrieben.

 
Das Problem mit der Bevorschussung liegt darin, dass auch hier eine Mängelanerkennung vorliegen muss. Zudem musst du das Geld eintreiben. Kann Beides mehrere Monate dauern.

Mit der haus-forum Mobile App gesendet

 
Im Schreiben vom Rechtsanwalt vom Plattenleger steht folgendes:

..."Es ist unbestritten, dass mein Klient in den Nasszellen des Einfamilienhauseses Ihrer Klientschaft keine Feuchtigkeitsabdichtung verlegte."...

Dieser Satz sagt glaube ich alles. Mit dem Geld eintreiben haben wir bereits begonnen.

Nun kommt sicher die Frage auf, wieso wir eigentlich noch am "Stürmen" sind anstatt an der Sanierung? Der Plattenleger sowie der Architekt sind der Meinung, dass es vollkommen ausreicht, wenn im Edgeschoss sowie im Attikageschoss die Duschzellen mit der Feuchtigkeitsabdichtung versehen werden. Bei der Badewanne im Obergeschoss ist kene Abdichtung notwendig. Hier sagen aber die SIA-Normen was anderes.

Übrigens unser Architekt schreit sich überall "dipl. Arch. ETH/SIA" und nun kennt er nicht einmal die SIA-Normen :-(

 
Ja, das ist für alle ein sehr lehrreicher Fall. Die Kosten von Fr. 80'000,- sind sicher realistisch, die gehen bei solchen Fällen wenn man ALLES zusammenrechnet in astronomische Höhen. Die Böden müssen so oder so austrocknen, ME bis max. 0.3% Feuchte im Boden, sonst kann man keine Bodenbeläge anbringen. Ich befürchte die ganze Angelegenheit wird lange dauern und die Koordination der Sanierungsarbeiten muss super sein, damit nicht noch weitere Schäden entstehen und den Architekten den ihr hattet würde ich damit nicht beauftragen. Beide haben es sich und Euch absolut unnötig schwer gemacht, die Anwälte hätte man sich sparen können wenn die beiden ihren Fehler eingesehen und behoben hätten. Aber es ist sicher gut dass ihr die Sache durchzieht. Viele Grüsse bud. 

 
Liebe Bewohner der Reinertstrasse

Positiv: Der Unterlagsboden und auch die darunterliegende Dämmung kann getrocknet werden.

Negativ: Dies dauert einige Zeit. Das Haus ist faktisch wegen dem Lärm nicht bewohnbar.

Die spezialisierte Bautrocknungsfirma muss Öffnungen in den Unterlagsboden bohren. Damit kann man auch eine optische Kontrolle des Zustands der Dämmung machen. Falls tatsächlich eine Schimmelpilzkultur entstanden ist, dürfte ein Herausreissen der ganzen Bodenkonstruktion ins Auge gefasst werden müssen.

Je schneller die Sanierung vorgenommen wird, desto besser.

Freundliche Grüsse

urs Tischhauser

 
Liebe LeserInnen

wie sicherlich bereits bemerkt, habe ich den Forumstitel abändern lassen. Ich denke unser Beitrag ist von der "Haftung des Architekten" eher in Richtung "wie gehe ich mit dem Baumangel um" umgelagert. Der Titel passt nun wieder besser zum Thema. Auch zukünftige Leser sollen gleich am Titel an merken, um welches Thema es hier geht.

Sonnige Grüsse

reinertstrasse

 
noch eine kurze Erläuterung zum Thema Verjährungsfrist. Ich habe noch einen tollen Hinweis erhalten. Meine Aussage war so nicht ganz korrekt:

Die Verjährungsfrist wird zum Beispiel unterbrochen durch eine schriftliche Anerkennung des Mangels durch den Unternehmer, durch Einreichen einer Klage gegen den Unternehmer beim zuständigen Gericht oder durch die Einleitung einer Betreibung (Zahlungsbefehl) gegen den Unternehmer.

WICHTIG!!!

haben soeben erfahren, dass alleine mit der Mängelrüge die Verjährungsfrist nicht automatisch unterbrochen wird. Im August wohnen wir nun 4 Jahre im Haus und auf versteckte Mängel hat man 5 Jahre. Das heisst also, dass uns der Handwerker noch ein Jahr irgendwie vertrösten kann und dann ist die Verjährung abgelaufen.

Es gibt aber noch eine Verjährungfrist von 10 Jahren. Diese ist für absichtlich verschwiegene Mängel. Hier müssten wir dem Handwerker nachweisen können, dass er diesen Mangel absichtlich geschaffen hat und diesen uns absichtlich verschwiegen hat. Das könnte man in unserem Fall ja irgendwie noch begründen aber es wird sicher sehr schwierig. Aus diesem Grund sicher nicht empfehlenswert.

Wie kann nun die Verjährungsfrist unterbrochen werden? Das geht nur mit einer Klage! Auch eingeschriebene Briefe reichen nicht für die Unterbrechung der Verjährungsfrist.

Interessanter Artikel gefunden vom HEV Aargau: http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/Wohnwirtschaft_2008/wowi_2008_09/wowi_2008_9_recht_praxis_fristen_baurecht_teil_2.pdf
 
Lieber Reinertstrasse

Bist Du sicher:

Die Verjährungsfrist wird [...] unterbrochen durch eine schriftliche Anerkennung des Mangels durch den Unternehmer [...]
Ich glaube, der UN muss auch den Verzicht auf eine Verjährung erklären. Nur anerkennen reicht meines Wissens nach nicht aus. Aber wenn Dir das Dein RA so sagt, wird es schon stimmen.

Haba

 
Lieber "Reinerts"

Ich teile die Auffassung von Haba. Der Unternehmer muss schriftlich den Verjährungsverzicht unterschreiben, ansonsten geht ihr am Schluss leer aus.... Und, dafür geht es definitiv um zu viel!

Herzllicher Gruss

Urs Tischhauser

 
Liebe Leser

wir haben ja vorsorglich mal die Betreibung gegen Architekt und Plattenleger eingeleitet. Damit sollten wir nun den Prozess der Verjährung unterbrochen haben.

Aber dies ist momentan überhaupt nicht so unser grösstes Problem. Wir haben extra eine Expertise machen lassen. Nun wissen wir genau, dass nicht korrekt Abgedichtet wurde und dass auch an der Wand von hinter der Badewanne abgedichtet werden muss. Wir haben bis unter die Decke Platten an der Wand und das deutet darauf hin dass die Badewann auch zum Duschen benutzt wird. Was ja bei uns auch der Fall ist.

Uns wollten Sie eine Garantieverlängerung aufdrängen. Da wird schon nichts passieren, wurde gesagt vom Plattenleger sowie vom Architekt. Dies haben wir aber gleich abgelehnt.

Der Architekt hat eine Platten aufgetrieben welche von unsere Platte als Nachfolgemodell gehandelt wird. Diese weisst aber definitiv eine andere Struktur auf und ist eher grau als antrazit wie unsere eigentlich sind.

Gemäss dem RA vom Plattenleger sowie dem Architekten müssen wir mit dieser Platte leben. Man sehen den Unterschied nicht. Wir (die Bauherren) sind wohl die einzigen welche die differenz sehen. Uns stört es gewaltig und wir stellen die Forderung, dass halt das ganze Bad neu gemacht werden muss. Hier stellen sich die beiden Herren auf die Hinterfüsse und sind der Meinung, dass das alles Unverhältnismässig ist.

Wir sind nun wirklich an der Grenze des Unverständnisses angelangt. Es kann ja nicht sein, dass für unser Haus Andere entscheiden dürfen. Wir sind halt sehr heikel und kommen den beiden überhaupt nichts entgegen, war der Vorwurf. Müssen wir denn überhaupt??

Vor vier Jahren haben wir für das Haus den kompletten Preis bezahlt und nun werden wir schon wieder zur Kasse gebeten, kann das deren ernst sein? Gemäss Plattenleger und Architekt müssen wir uns etwa mit 20'000.00 Franken mitmachen und dann bekommen wir ein Badezimmer mit einer einheitlichen Platte. Das grenzt für mich schon fast an Erpressung. Das ist ein Viertel der gesamten Summe sollen wir bezahlen. WIESO??

Wie sehen hier eure Meinungen aus?

Liebe Grüsse

reinertstrasse

ps: Eure Antworten, Meinungen und Ansichten helfen uns wirklich sehr. Wir können so jeweils die Situation von einer anderen Seite anschauen. VIELEN DANK!!

 
Nach meiner Meinung reicht auch die Betreibung nicht für eine Verjährungsunterbrechung. Bzw. nur bei einer finanziellen Forderung, nicht aber bei der Forderung einer Nachbesserung.

Die Verjährung wird nach meiner Meinung einzig durch Klage oder durch einen Verjährungsverzicht (Einredeverzicht) unterbrochen.

Baumanager

 
Liebe "Reinerts"

Ich habe gesehen, dass ich am 22. April Ihnen auf Seite 1 in Ihrem Thread meinen Lieblingswitz gepostet habe. Nun sind wir eben genau an diesem Punkt angelangt.....

Der Anwalt der Gegenpartei sagt, dass Sie sich mit CHF 20'000 zu beteiligen haben, dass die Ansprüche Ihrerseits sonst unverhältnismässig seien. Aus Ihrer Warte ein absoluter Skandal! Absolut zu verstehen. Schliesslich haben Sie ein mängelfreies Haus bestellt und bezahlt. Nun stellt sich nicht die Frage, ob ein konstruktiver Mangel vorliegt, welcher ja vermutlich unbestritten ist, sondern ob es ein optischer Mangel sei, wenn nicht alles mit den absolut identischen Platten asugelegt ist. Als Architekt sage ich ganz klar, dies ist ein Mangel. Die Krux am Ganzen ist aber, dass hier letztendlich nicht Architekten sondern Juristen entscheiden..... Und, ich habe noch nie gehört, dass ein Urteil eindeutig nur für oder gegen einen Beklagten ausgesprochen wird. Aber hart dranbleiben!

Viel Erfolg

Urs Tischhauser

 
Liebe Leser

hier wiedermal ein kurz Info über den Stand der Dinge.

Am 17. Juli haben wir eine Expertise machen lassen. Nach der Begutachtung wurden Plattenleger, Architekt und die Anwälte eingeladen zu einem weiteren Gespräch. Der Gutachter hat genau erklärt was und warum ein Bad abgedichtet werden muss. Schwerpunkt Thema war ja unser Bad. Es war die Diskussion ob nun in der Badewann geduscht wird oder nicht. Der Experte hat das so erklärt:

Falls eine Badewann und eine Dusche im gleichen Raum ist, dann kann davon ausgegangen werden, dass die Badewann nicht zum Duschen benutzt wird. Unsere Badewanne ist ganz klar ausgelegt zum Duschen. Hier die Begründung: Duschstange mit Brause, der Duschlauch ist lang genug zum Duschen und wir haben bis unter die Decke platten verlegt. Das deutet darauf hin, dass die Badewanne zum Duschen benutzt wird. Er hat ganz klar gesagt, dass nicht ein Plattenleger, Architekt, Bauführer oder Sanitär zu entscheiden hat, wie eine Badewanne benutzt wird. Das hat alleine der Bauherr zu entscheiden.

Die Expertise hat nun ergeben, dass unsere 3 Duschen sowie die Badewanne nicht korrekt abgedichtet wurde und dass hier ein Baumangel vorliegt. Das muss behoben werden.

Der Architekt will uns nun einfach eine Platte aufs Auge drücken, die nach seinem Geschmack passt. Wir sollen uns nicht immer quer stellen. Dann wurde entschieden, dass es doch irgendwo noch ein Restposten von unseren Platten geben muss. Der Architekt hat den Job gefasst, einen solchen Restposten zu finden von genau unserer Platte. Knapp eine Woche später hat er schon was. Morgen werden wir wiedermal einen Termin haben und wir sind natürlich sehr gespannt, ob das wirklich eine passende Platte ist.... ich persönlich habe ja da meine Zweifel. Ich halte euch gerne auf dem Laufenden

Sommerliche Grüsse

reinertstrasse

 
Liebe Reinertstrasse

Oh, es geht immerhin ein wenig vorwärts. Bin froh.

Wer hat den Archi wie überzeugt, dass er die Platten suchen muss? So dass er das gefressen hat? Von mir aus auch als PM. Und poste doch mal den Experten, vielleicht erst nach dem alles unter Dach und Fach ist. Es ist immer gut, Namen von Experten zu kennen!

Nachtrag zu Deinem Beitrag, mit der Frage, warum ihr 20k bezahlen müsstet.

Grund (Bei einem Schaden) sind immer:

· Verbesserung (es ist danach wirklich besser, mehr Wert. Gilt auch, wenn ihr das nicht unbedingt wolltet)

· Ohnehinkosten (Hätte es gekostet, wenn man es von Anfang an richtig gemacht hätte. z.B. Abdichtung, wenn die nicht im Preis drin war, muss die bezahlt werden. AUSSER: GU-Vertrag, da ist es ein wenig anders - allerdings, heikel, da die Interpretation vom Baubeschrieb schwierig wird.)

· Beitrag an Schaden durch von Euch gebrachte Baumaterialien (inkl. Untergrund, sprich Grundstück!!! Gilt jetzt nicht für Euch.)

· Betrag infolge Mitverantwortung. Z.B. wenn ihr an den Bausitzungen teilgenommen hättet, geltet ihr als Teil der Anweisungsbeteiligten Personen. Und wärt bei der Haftung dabei.

Aber eine Beteiligung aus "Unverhältnismässigkeit" wäre mir neu.

Wennschon wäre die Reparatur wegen Unverhältnismässigkeit nicht erforderlich. (aber dann hätten sie es ganz gecancelt!) z.B. wenn die Abdichtung 10cm zuwenig hoch wäre, aber das Duschen eigentlich problemlos funktionieren sollte.

Danke für Deine fortwährende Berichterstattung. Ist erhellend für (hoffentlich zukünftige) Bauherren.

Haba

PS.

ich teile die Meinung von Baumanager. Betreibung reicht nicht für Verjährungsunterbrechung. Nur die Klage reicht. Oder unterschriebener Verzicht.

 
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