Liebe Reinertstrasse
Ich habe volles Verständnis, dass es für Euch echt bemühend ist. Das wünscht man gar niemandem. Und es ist nur zu gut verständlich, dass man eigentlich einfach die Ware erhalten möchte, die man bezahlt hat. (Und nicht einfach ein ähnliches Teil mit verminderter Qualität.)
Wegen der Kosten. Das was ich geschrieben habe ist mehr allgemein gültig als speziell für Dich. Es dürfte die hier mitlesenden halt auch interessieren. Zum anderen wollte ich die Diskussion angestossen haben, warum man als Geschädigter doch noch zur Kasse gebeten werden könnte. Auch als Prävention für Mitlesende. Und damit Du weisst, bei welchen Stichworten Du hellhörig sein musst.
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Das Grosse Problem, was ihr habt, ist dass Euer Schaden kein Fremdschaden ist. Hätte Euer Bau diesen Schaden bei einem Nachbarn verursacht, wäre Deine Haftpflichtversicherung interessiert, die anderen Herren (Arch/BL/UN) in die Pflicht zu nehmen. Die Versicherungen haben das raus, wie es geht.
Jetzt ist es aber «einfach Euer Schaden», das heisst, ihr müsst Euch selber wehren. Sehr bemühend, ich weiss, aber wenn man etwas will, muss man sich durchsetzen.
Grundsätzlich finde ich es sehr schwach vom "Experten", wenn er keinen Bericht abgibt. Das ist meiner Meinung nach nicht Expertentätigkeit sondern lediglich eine Beratung. Und sollte auch mit einem kleineren Stundenansatz abgegolten werden! Aber item. Wenigstens nachfragen, ob Ihr nebst Begehung, Beratung, Besprechung mit Beteiligten einen Bericht haben wolltet, wäre doch schon drin gelegen.
Was heisst, dass der Experte von beiden Parteien akzeptiert wurde? Da sind doch 5 Parteien: Du, Arch, UN, und 2x Versicherung?
Allerdings finde ich es auch extrem schwach von Eurem Anwalt - der Euch ja beraten sollte - dass dieser (ich gehe nach Schilderung davon aus) auch kein Protokoll geschrieben hat. Wo die wesentlichen Punkte festgehalten sind. Logisch ist das "Ergebnis" der Besprechung danach flüchtig. Offensichtlich versteht sich Euer Anwalt vor allem als Euer Rechtshelfer. Was ihr brauchtet, wäre eine Person, welche Euch Berät, Sitzungen und Protokolle führt und auch Grenzen und Möglichkeiten aufzeigt. Und halt nicht nur vom Recht eine Spur Ahnung hat sondern auch vom Bau. (jajaja ich weiss, finde mal so wen. Ich kenne nur eine einzige Homepage von einem, hatte aber nie mit ihm zu tun, ihn deshalb hier im speziellen empfehlen, wäre wohl weit aus dem Fenster gelehnt.)
Dass der RA kein eigenes Interesse hat, dass der Fall so schnell wie möglich fertig ist, ist zwar eine Unterstellung. Aber die Vermutung fällt einem nicht gerade schwer. (Ich bereue manchmal, nicht auch noch Jus studiert zu haben. Keine Verantwortung tragen, jede Minute abrechnen können, Folgenschwere Fehler zu machen ist relativ schwierig, Stundenansätze sind goldig.)
Ästhetik und Verhältnismässigkeit:
Problem der Ästhetik ist, dass sie nicht messbar ist. Und damit nicht vergleichbar. Und nicht in Franken messbar. (Merke: Schaden, in juristischem Sinn, ist immer ein Betrag in Franken.) Und falls nirgends in den Vertragsunterlagen vermerkt ist, dass Ihr äussert grossen Wert auf durchgehend gleiche, Euch passende Plättli legt, wird es schwierig einen Richter davon zu überzeugen, dass die Schadenverursacher überall die Platten auszutauschen haben.
Die Verhältnismässigkeit ist insofern wichtig, als dass sie eine Säule unserer Rechtssprechung ist. Vom Richter verhängte Urteile müssen verhältnismässig sein. So wäre es z.B. vorstellbar, dass ein Richter kein Recht auf "genau die gleichen Plättli" anerkennt, weil die Dichtung vergessen ging. "Ein bisschen andere Plättli" können Dir u.U. zugemutet werden. Aber eben. Das ist dann Rechtsauslegung...
Klage einreichen:
Das ist leider (für den Durchschnittsbürger) nicht ganz so einfach. Du musst wissen, auf was Du klagen sollst. Und - siehe Baumanager oben - die Urteile fallen meist mit einem Kostenteiler, welcher nicht so ideal ist, wie Du Dir das vorstellst. Das Juristische Endspiel abschätzen... kann gar niemand... aber teuer kann es kommen. Falls ihr wirklich diesen Weg beschreiten wollt, setzt euch vorher mit dem RA hin und klärt jeden Punkt ab, der notwendig ist für die Klage und jeden Punkt, wo die Gegner einhängen können. (Bei Euch fällt mir spontan die "unverzügliche Mängelrüge" ein. War die wirklich schnell genug? Ist matchentscheidend!)
Jeder Punkt gegen Euch verschiebt den Kostenteiler zu Euren Ungunsten. Es nützt Euch nix, wenn ihr am Schluss zwar vor Gericht obsiegt, anerkannter Schaden beträgt z.B. 80'000.--, aber wegen diverser "Kleinigkeiten" dürft ihr 25% mittragen. Diese 25% gelten dann nicht nur für den Schaden, sondern auch für die Anwaltskosten, Expertisekosten, usw... Merke: 10% Mitbeteiligung hast Du sofort (eineindeutige Fälle sind recht rar). Auf 25% steigst Du noch schnell, darüber nimmts dann langsamer zu.
Expertenmeinungen:
die werden IMMER in Frage gestellt. Dafür gibt es taktische, finanzielle und psychologische Gründe.
Ich würde der von Dir hier eingestellen Meinung der anderen aber vollkommen recht geben: «nur gerade das nötigste machen»: Nötig (und bestellt und bezahlt) ist eine genügende Abdichtung. Wie die auszusehen hat erklären die Normen und der Stand der Technik.
Und dass man mehr kaputt macht... mag durchaus sein. Darum habt Ihr ein fehlerfreies Werk bestellt. Der Unternehmer hat sorgfältig zu Arbeiten, damit er eben nichts kaputt macht. Wenn er das nicht hinkriegt, soll er doch das durch einen besser ausgebildeten Kollegen machen lassen. Nicht Dein Bier!
Halt durch! Viel Mut und Kraft!
Haba
PS.
WARNUNG: Wir kennen hier im Forum nur Deine Sicht. Das ist einseitig. Und als Nicht-Profi kann Deine Darstellung auch unvollständig sein.
Darum: Lass Dich nicht einfach von unseren Forumsbeiträgen zu Handlungen verleiten. Denn wir sind mindestens so einseitig und vereinfacht, wie Deine Berichterstattung. Und dann kommen noch unsere Fehler, Maken, Blindheiten dazu.
Das ist, wie wenn der nordkoreanische Diktator sich beraten lässt: Seine Vasallen wissen maximum so viel wie er selber, Fragen über die Gegner kann man nicht stellen, über den Gegener weiss man auch nicht allzuviel. Das Resultat dieser "Beratungen" kann dann auch falsch sein. In NK ist das super heiss. Für Dich in Deiner Situation heisst das: Lass Dich von aussenstehenden Beraten, welche die Situation besser kennen, dem RA z.B.