Grobkostenschätzung Offerte

ombrelito

New member
06. Aug. 2016
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Guten TagWir planen an unserem Haus einen Umbau. Bei zwei verschiedenen Firmen wurden dazu Offerten eingeholt.Bei der Offerte von der einten Firma wurde vermerkt das es sich um eine Grobkostenschätzung handelt ausErfahrugswerten und das erst bei einer Zusage für die verbindliche Offerte die Kosten bei den Handwerkern angefragt werden.Ebenfalls dort vermerkt ist das diese Preise wahrscheinlich unter den Preisen der Grobkostenschätzung liegen werden.Offerte dieser ersten Grobkostenschätzung war 77800 CHF.  Da dieser Preis für uns ansprechend war und ca. 20 000 CHF unter der Konkurenzofferte lag haben wir dieser Firma dasok gegeben bei den Handwerkern die Kosten einzuholen. Vorher wurde uns noch mitgeteilt das bei einernicht Vergabe für diesen Auftrag  für den Aufwand  1%  in der Höhe der Gesamtofferte verrechnet würden. Jetzt ein paar Wochen später nachdem die Firma die Preise bei den Handwerkern eingeholt hat haben wir die neue Offerte erhalten.Und diese liegt deutlich über der Grobkostenschätzung + 25 % oder fast 20 000 CHF neu 97 000 CHF. Dazu  Spielraum +/- 10 %  und noch kosten von 4 % für Bauleitung/Administration.(Dies war auf der Grobkostenschätzung aufgeführt)Müssten wir in dem Fall wenn wir jetzt die Zusage nicht machen dennoch die 1% sprich fast 1000 CHF bezahlen? Nach uns ist es recht irreführend wenn vermerkt wird das die Kosten wahrscheinlich unter der Grobkostenschätzung liegen werden und uns dann eine um 25% Höhere Offerte vorgelegt wird.Vielen Dank für ihre Meinungen.

 
Wie viel beträgt nun die Gesamtofferte?
Wegen den 1% kommt es wirklich darauf an was ihr unterschrieben habt und ob ihr die Aussage, dass die Gesamtofferte unter der Grobofferte auch schriftlich habt.
Was ist denn die Begründung der Firma warum sie nun deutlich über der Grobofferte liegen?
Habt ihr einen Vertrag gemäss SIA oder einen normalen Werkvertrag?

P.S 20k sind bei einer Gesamsumme von ca. 800k nicht viel. 10% Mehrkosten sind da sehr schnell erreicht.
 
Mein Mitleid gilt dem anderen Unternehmer, der mit seiner realistischeren Offerte leer ausgegangen ist, weil die resultierenden Zahlen nicht zugesagt haben. 

Ein neuer Thread wegen 200.- Mehrkosten (bei Nicht-Zusage)? Dafür fehlt mir jegliches Verständnis. 

 
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Torte lesen ist glücksache....

Grobkostenschätzung war 77800Chf mit vermerk das Offerte dann eher tiefer sein wird. Diese ist jetzt aber 97800Chf also 20000 Chf mehr! 200 Chf????? Ts ts...

 
Und ich Torte habe einfach eine 0 dazugedichtet. Ob 77'800 oder 778'000 ist dann doch ein etwas grosser Unterschied /emoticons/default_smile.png

 
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Die Konditionen waren bekannt und anerkannt, warum sollte der Unternehmer nun Entgegenkommen? Als Belohnung für den entgangenen Auftrag? Möglicherweise liegt der Kostenvoranschlag gar nicht so "deutlich" über der ersten Grobkostenschätzung...d.h. innerhalb der zulässigen Toleranzen...somit wären, wie vertraglich vereinbart, die 1'000.- fällig. 

 
Wenn ich gesagt bekomme die Schlussofferte würde vermutlich günstiger als das erste Angebot (dies auch auf der Erstofferte schriftlich mitgeteilt wird) Schlussendlich das ganze aber 25% teurer als veranschlagt ist könnte man doch schon von Irreführung reden.

Wäre dieser Umstand von Vornherein klar gewesen oder auch nur Ansatzweise so kommuniziert worden, hätte sich der Verbraucher möglicherweise für Handwerker B entschieden.

In diesem Fall, so wie er geschildert ist steh ich ganz klar hinterombrelito, auch wenn das Recht vermutlich auf Seite des Handwerkers steht. :-(

In jedem Fall würde ich versuchen, dass das 1% auf die veranschlagten Kosten gerechnet werden. Denn du durftest laut Angebot mit dem Hinweis auf dem Angebot davon ausgehen, dass dies der maximale Preis ist.

Und ja 200 mehr oder weniger macht die Wurst wohl nicht mehr fett. Aber hier sollte es ganz klar ums Prinzip gehen. Allein die 700 finde ich so schon Haarsträubend.

 
Die Konditionen waren bekannt und anerkannt, warum sollte der Unternehmer nun Entgegenkommen? Als Belohnung für den entgangenen Auftrag? Möglicherweise liegt der Kostenvoranschlag gar nicht so "deutlich" über der ersten Grobkostenschätzung...d.h. innerhalb der zulässigen Toleranzen...somit wären, wie vertraglich vereinbart, die 1'000.- fällig. 

 
Nun ja sehe ich völlig anders die Konditionen mit den 1% bei einer nichtvergabe die waren mir schon bekannt. Doch da bin ich auch nicht von einem Wert von 97800chf  der Offerte sondern von eher 77800chf ausgegangen. Wie bereits mehrfach oben erwähnt wurde ja vermerkt das die Offerte wahrscheinlich unter der Kostenschätzung liegen wird. 20 000CHF darüber oder + 25% finde ich dann aber schon recht heftig. Ich werde nächste Woche mit der Firma zusammen sitzen und das ganze besprechen.

 

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