Wo sind den die Nachteile eines Architekten gegenüber GU? Kostet der mehr?
Grundsätzlich bringt die Zusammenarbeit mit einem Architekten nur Vorteile.
[COLOR= Blue]..leider ein falsche Aussage.... hättest Du Dich hier im Forum zuerst einmal eingelesen, hättest Du feststellen können, dass dem nicht so ist... zumindest nicht GRUNDSÄTZLICH[/COLOR]
Hier eine kurze Zusammenstellung:
- Bessere Beratung (Vor-/Nachteile) bzgl. Heizungs- und Materialkonzpet, Bauphysik (Feuchtigkeit, Schall, Elektrosmog), gesunder Wohnraum, Unterhalt......
[COLOR= Blue]..das machen wohl die allerwenigsten...[/COLOR]
- ein auf seine Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Haus (keine Massenware mit verdeckten Kosten)
[COLOR= Blue]...auch GUs, wovon ja auch sehr viele Architekten sind, können, wenn sie wollen, auch anderes als Massenware herstellen.. aber wie gesagt, das sind ja gerade auch viele Archtitekten die genau dies so anbieten[/COLOR]
- alle Planungsleistungen sind in der sia Honorarordnung genau definiert inkl. möglicher Sonderleistung.
[COLOR= Blue]..mit mit dem passenden Aufpreis..Zulagen verbunden...[/COLOR]
- ausgeführt wird/sollte erst wenn die Planung inkl. Baubewilligung und alle Kosten genau definiert sind.
[COLOR= Blue]...falsch und richtig... der Architekt beginnt in der Regel halt leider auch, wenn nur die genauen Kosten von Baumeister und evtl. noch Zimmermann feststehen... der Rest, die restlichen Ausschreibungen und Verträge kommen erst später, wenn er Zeit hat da ran zu gehen... und erst dann, also viel später, sind die genauen Kosten bekannt. So oder so....sollte der Bauherr dann in der Lage sein, diese noch zahlen zu können... Anfang vor "Baubewilligung"?? ist wohl auch vom schlechtesten GU (den meist Du hier ja wohl) kaum möglich... oder?[/COLOR]
- besssere Tranparenz bei den Kosten und Handwerkern. d. h. es wird nur ausgeführt und bezahlt, was vorgänig vertraglich abgemacht und durch den Architekten kontrolliert wurde (Hausbank der Bauherrschaft).
- Wichtig: mit einem Sia-Vertrag muss bei Mängeln der Architekt/Unternehmer beweisen das kein Baupfusch gemacht wurde und nicht der Bauherr (der hat meistens kaum das Know How!)
Nachteil (Bauherrenrisiko): Die Höhe der Baukosten können erst nach Abschluss des Bauprojektes (Planungsaufwand) und nach Vorliegen des Kostenvoranschlages z.B. ?10% definiert werden, da diese von den Wünschen der Bauherrschaft und vom Bauplatz (Erschliessung, Verkehr, Hanglage, Wasserschutzgebiet....) abhängig sind.
[COLOR= Blue]Nur zum Teil, da es vorallem auch davon abhängt, wie genau und gewissenhaft der Architekt das Devis erstellt hat... wenn eben nicht exakt, weil der Handwerker ja eh nach Aufmass (oder bei euch ja Ausmass) abrechnet, dann kommen auch hier ggf. noch erhebliche Kosten auf den Bauherren zu.... das wollen wir doch wohl nicht verschweigen.[/COLOR].
Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle Kostenaussagen nur Annahmen welche überprüft werden müssen. Es besteht bis zum KV keine Kostengarantie
[COLOR= Blue]Richtig.... und wenn der Architekt unbedingt den Auftrag haben wollte, hat er die Baukostenschätzung schön gerechnet... und kommt danach erst mit den echten Preisen raus[/COLOR]
- die Preise werden von den Unternehmern gemach und nicht vom Architeken
J[COLOR= Blue]a, aber der macht die Preise nur hinter die Positionen im Devis... wenn das schon nicht stimmt, bekommt der Handwerker immer Recht und kassiert dann auch passend nach Fertigstellung.... das dürfte ja bekannt sein... und das ist dann ggf. nicht zum Originalpreis, wenn es hierfür vorab keine EP-Postion gab..[/COLOR]..
!! Sind die Kosten dem Budget der Bauherrschaft angepasst und werden während der Ausführung keine nachträglichen Änderung vorgenommen (Regie/Nachtrag sind immer teuer, da die Handwerker den Auftrag möglichst kostengünstig offeriert haben),
[COLOR= Blue]Falsch, wenn der Architekt "Ahnung" hat, sind alles Positionen abgefragt und können nicht später zu Phantasiepreisen abgerechnet werden..... zumal der Architekt ja dann auch noch, durch das höhere Endhonorar, davon hätte..[/COLOR]
Wie genau diese Leistungsverzeichnisse (Beschreibungen) sind, sollte unbedingt von einem unabhängigen Fachmann geprüft werden!
[COLOR= Blue].. ja, wenn man als Bauherr völliger Laie ist, sollte man in der Tat, gleich ob man mit GU oder Architekt baut, einen eigenen Bauberater ins Boot holen.. dem kann ich nur zustimmen[/COLOR]
Ich empfehle jedem, welcher mit einem GU bauen möchte, einen Leistungsbeschrieb mit Zahlungskonditionen
[COLOR= Blue]..was soll das sein..? Es ist wohl jedem bekannt, dass ein GU seine eigenen Zahlungspäne hat... diese sind bekannt, was aber nicht bedeuten muss, dass sie deshalb gut und korrekt sind, aber eben, auch die Architekten machen dann GU-Verträge.. und was ist dann??[/COLOR]