Unsere Immobilienfirma hatte schon mehrfach Dossiers von verzweifelten BENTO-Kunden auf dem Tisch, nachdem Schwierigkeiten bei Kauf/Bauen oder Verkaufen mit BENTO aufgetreten sind, d.h. sowohl als Kaufinteressenten als auch als Verkäufer bestehender Liegenschaften.
1) Bei Käufern von BENTO Neubauten
In zwei Fällen wollten Käufer von BENTO Neubauten Ihre Liegenschaften in einem Fall nach weniger als 9 Monaten nach Bezug, im anderen Fall nach rund 1 1/2 Jahren wieder losschlagen. Wir haben wegen nicht behobener Mängel beide Verkaufsmandate abgelehnt.
2) Bei Kaufinteressenten von BENTO
- Bei Kaufinteressenten von Neubauten werden regelmässig Objekte annonciert und per Reservationsvertrag "verkauft", welche nicht baureif sind. D.h. in der Anfangsphase eines Verkaufs liegen oft noch keine Baubewilligungen vor. Trotzdem werden den Käufern Bezugstermine versprochen. Später möchten die Käufer die Reservationsvereinbarung aufheben, weil ehemals zugesagte Termine nicht eingehalten werden können.
3) Bei Eigenheimbesitzern mit Verkaufsmandaten an die BENTO
- Die Eigentümer beauftragen BENTO mit dem Verkauf Ihrer Liegenschaft, vermeintlich auf Erfolgsbasis. Wird das Objekt nicht verkauft bzw. werden auch praktisch keine Interessenten für das Objekt geworben, stellt BENTO nicht selten doch Rechnung für die eigenen Aufwände. In einem uns gegenüber belegten Fall waren das mehrere Tausend Franken.
4) Verhalten gegenüber MItbewerbern
In einem Fall wurde ein von uns betreutes Neubauprojekt vor Baubeginn integral an die BENTO veräussert. Diese hat in der Folge auch den Verkauf der noch nicht reservierten Objekte übernommen.
MfG, M. Schnellmann