Hauskauf via Firma

makrthekaiser

Mitglied
03. Jan. 2013
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Angenommen ich hab' eine Firma die nicht mehr aktiv ist, jedoch noch Kapital hat. Dieses Kapital möchte ich aus der Firma rausbringen und so wenig wie möglich Steuer bezahlen. D.h. Lohn und Dividende fallen mal weg. 

Lohnt es sich irgendwie, wenn diese Firma mein Haus kauft? Und mir danach vermietet? Wie sieht es mit Hypotheken für (nicht aktive) Firmen aus? 

Danke für Hinweise und Tips.
 

 
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Darf die Firma Mietgeschäfte tätigen?

Wenn sie das darf und jetzt als einziges Geschäft macht ist sie ja nicht mehr inaktiv ;-) Achtung in dem Fall wäre die Vermietung von Immobilien nicht mehr "nur" Nebengeschäft.

Musst du dir durch rechnen, was dir steuerlich günstiger kommt. Die Mieteinnahmen versteuern + Gewerbesteuer und Jahresberichterstellung oder der Eigenmietwert.

 
Danke für die Antwort. Ja sie darf. Und es wäre ja ein leichtes den Zweck der Firma anzupassen. (Statuten, HR, oder gibt es da noch was anderes?)

Steuern würden ja keine Anfallen. Da die Firma problemlos Kosten haben kann welche höher sind als die Mieteinnahmen. Bericht und Buchhaltung würden dann aber sicher noch anfallen.

Mir geht es aber auch darum, dass Kapital aus der Firma zu bekommen. Wenn die Firma mir das Haus abkauft, dann habe ich das Bargeld und die Firma die Immobilie. Ich kann dann mit dem Geld machen was ich will. 

Würden da viele Gebühren Anfallen (Kanton BL) oder Steuern (muss es ja nicht mit Gewinn an die Firma verkaufen). Tönt das einfach toll aber ist totaler Humbug?

 
Mir geht es aber auch darum, dass Kapital aus der Firma zu bekommen. Wenn die Firma mir das Haus abkauft, dann habe ich das Bargeld und die Firma die Immobilie. Ich kann dann mit dem Geld machen was ich will. 
Wenn die Firma dir das Haus abkauft hast du als Privatperson noch Gewinnsteuer, die aufläuft.

Wird das ganze ohne Gewinn veräussert wäre fraglich ob dies von der Steuerbehörde so akzeptiert wird.

Mehr kann ich dazu aber leider nicht sagen, da ich mich im Schweizer Steuerrecht noch nicht so gut auskenne um die Möglichkeiten wirklich zu kennen.

 
Wenn die Firma dir das Haus abkauft hast du als Privatperson noch Gewinnsteuer, die aufläuft.

Wird das ganze ohne Gewinn veräussert wäre fraglich ob dies von der Steuerbehörde so akzeptiert wird.

Mehr kann ich dazu aber leider nicht sagen, da ich mich im Schweizer Steuerrecht noch nicht so gut auskenne um die Möglichkeiten wirklich zu kennen.
Ich besitze die Immobilie erst seit kurzem, da muss nicht unbedingt ein Riesengewinn anfallen.

 
Die Steuerbehörde wird kaum akzeptieren, dass eine Firma, welche nur eine Immobilie an den Besitzer vermietet, keinen Gewinn macht. Mind die übliche Rendite aus einer Vermietung wirst du versteuern müssen.

 
Die Steuerbehörde wird kaum akzeptieren, dass eine Firma, welche nur eine Immobilie an den Besitzer vermietet, keinen Gewinn macht. Mind die übliche Rendite aus einer Vermietung wirst du versteuern müssen.
merci. ich schau es mal noch genauer an mit einem treuhänder. aber mach mir mal nicht allzuviel hoffnung:)

 
Klar bringst du das Kapital aus der Firma. Aber du bringst auch wieder Kapital in die Firma rein... Du musst nämlich die Marktmiete bezahlen. Da du die Liegenschaft in der Firma abschreiben kannst, sollten Gewinnsteuern (vorerst) nicht wirklich ein Problem sein. Mit der Abschreibung der Liegenschaft hast du aber früher oder später ein "Problem", welches auf dich (oder deine Erben) zurück kommt. Ist die Liegenschaft ausreichend abgeschrieben, bezahlst du auf den von dir bezahlten Mieten Gewinnsteuer.

Wie Kaffeebart schon geschrieben hat, könnte beim Verkauf an die Firma durchaus ein Gewinn entstehen, da du zum Verkehrswert verkaufen musst. Bei einer sehr kurzen Haltedauer liegen die Steuersätze auch schon mal bei 40 % des Gewinns...

Alles in Allem würde ich dir nicht dazu raten...

Gruss

Tom

 
@makrthekaiser, nicht ganz deine Ausgangslage aber dennoch:

Ich habe eine Liegenschaft über meine Firma (Einzelfirma mit HR Eintrag) gekauft (Neubau).

Bei Firmen gibt es keinen Eigenmietwert, nur Soll und Haben in der Buchhaltung!

Alle Kosten habe ich in der Buchhaltung der Firma aufgeführt.

Zugleich habe ich in der Liegenschaft gewohnt. Dies wahr nur möglich weil es im Zonenplan der Gemeinde vorgesehen ist.

Darum Achtung, was sagt der Zonenplan der Gemeinde zu dieser Liegenschaft?

Eine Miete habe ich der (meiner) Firma nicht bezahlt. Ebenso keine NK.

Warum auch? Dafür gibt es in diesem Fall kein Gesetz.

Natürlich habe ich all das mit einem Treuhänder zuvor besprochen und dem entsprechend umgesetzt.

Wurde von der Steuerbehörde problemlos akzeptiert.

Als ich die Liegenschaft verkauft habe musste ich keine Gewinnsteuer bezahlen. Dies wegen der Dauer vom Besitzt und der Differenz zw. Kauf- und Verkaufsbetrag.

Je nach Gemeinde und Kanton ist das sicherlich unterschiedlich.

Wie du schon selber sagtest, ein Treuhänder sollte dir die entsprechenden Information liefern.

Bei mir war es ein positives Ergebnis, welches mich sehr viele Ausgaben erspart hat.

Unser Schweizer Steuersystem versteht ein Laie nicht!

Deshalb meine Überlegung:

Preis ist der Versicherungswert (geringer) und nicht der Verkehrswert (höher).

Miete zahlen ist nicht notwendig = nur Ausgaben und keine Einnahmen in der Buchhaltung.

Eigenmietwert gibt es nicht = keine zusätzlichen Steuern.

Funktioniert vermutlich aber nur, wenn die Firma noch aktiv tätig ist?

Dies war bei mir der Fall.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Miete zahlen ist nicht notwendig = nur Ausgaben und keine Einnahmen in der Buchhaltung.
Das kann ich so gar nicht glauben, dass dein Unternehmen hier auf Einnahmen verzichten darf, welche nicht irgendwo irgendwie verstuert werden.

Im Zweifel als versteckte Ausschüttung (Kapitalleistung) damit wäre der Marktübliche Mietwert wierder auf privater Stufe zum persönlichem Steuersatz steuerbar.

 
Vorsicht: Alpenwelt spricht von einer Einzelfirma, während der ursprüngliche Sachverhalt eher auf eine Kapitalgesellschaft hindeutet. Steuerlich zwei komplett andere Schuhe...

Was ich auch nicht richtig glauben mag ist, dass die Variante Alpenwelt ganz ohne Eigenmietwert oder ähnlich auskommt... Bei der Einzelfirma sind übrigens auch die AHV-Beiträge von rund 10% noch zu beachten...

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AHV ist bei einer Einzelfirma nur geschuldet, wenn Sie einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet.

Mit meinem Beitrag möchte ich dem Themenersteller Mut machen auch wenn seine Situation / Ausgangslage eine andere ist.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, AHV ist nur geschuldet, wenn man Gewinn macht...

Meine Erfahrungen aus der Praxis deuten eher darauf hin, dass sich privat selbst bewohnte Liegenschaften nicht so richtig mit selber gehaltenen Firmen verstehen... Und früher oder später teurer werden und die ursprüngliche Steuerersparnis auffressen.

In vielen Ländern gibt es speziell für diesen Zweck sehr gut geeignete Gesellschaftsformen (z.B. in Frankreich = SCI). Doch in der Schweiz ist im Regelfall (und der trifft wirklich häufig zu...) das halten von selbst bewohnten Liegenschaften durch eine Gesellschaft finanziell nicht günstiger.

Gruss

Tom

 
@Alpenwelt
Da hat entweder das Steueramt gepennt oder Dein Treuhänder ist eher ein Treuhändler...  denn:

Das Steueramt geht in dem geschilderten Fall regelmässig von einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung aus, da Du Dir in Deiner Position als Firmeninhaber (sei das nun eine EF oder eine juristische Person) ein Recht herausnimmst, das Du einer unabhängigen Drittperson niemals geben würdest, hier konkret die Gratismiete.

Steuerliche Konsequenz: Das Steueramt nimmt den Betrag, welcher ein Dritter für die Miete bezahlen müsste ("at arms length") und behandelt dies wie eine Dividendenausschüttung. Da Du als Firmeninhaber allerdings keine Ausschüttung gemeldet hast, wird Dir zusätzlich noch die Verrechnungssteuer aufgerechnet, die Du dann allerdings nicht zurückfordern kannst. Privat wird die Dividende natürlich dann als Einkommen besteuert, bei einem EF-Inhaber kommt die AHV hinzu resp. wird darauf berechnet. 

Somit grundsätzlich nix mit "kein Gewinn zu versteuern", zumindest nicht, wenn keine werterhaltenden Kosten oder Abschreibungen in genügender Höhe mehr geltend gemacht werden können. 

Wenn Du die Liegenschaft oder die Firma (geht natürlich nur bei einer juristischen Person) verkaufen willst, kommt es betreffend der Grundstückgewinnsteuer dann darauf an, ob die Liegenschaft in einem Kanton steht, der das sog. monistische oder dualistische Steuersystem kennt. Je nachdem zahlst Du bei einer EF dann AHV resp. Einkommenssteuer auf den wiedereingebrachten Abschreibungen oder sonst auf dem Gewinn aus dem Verkauf. Auch hier gilt wieder, Steuern vermeiden nicht möglich. 

Fazit: So simpel ist das leider nicht, und Kosten vermeidet man dadurch in der Regel auch nicht. Ist auch daran zu erkennen, dass man die Konstellation, wo eine Privatperson eine selbstbewohnte Liegenschaft via einer EF oder juristischen Person hält, äusserst selten antrifft.  
 

 
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Ich stimme Brasser zu 99 % zu.

Da die AHV für die Beitragsbemessung auf das steuerbare Einkommen der Direkten Bundessteuer abstellt, ist auf dem Gewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft (auch eine Entnahme ins Privatvermögen wird abgerechnet [Aufschubs-tatbestände vorbehalten]) immer AHV geschuldet.

Ansonsten eine sehr gute Zusammenfassung! Danke Brasser

 
Klar bringst du das Kapital aus der Firma. Aber du bringst auch wieder Kapital in die Firma rein... Du musst nämlich die Marktmiete bezahlen. Da du die Liegenschaft in der Firma abschreiben kannst, sollten Gewinnsteuern (vorerst) nicht wirklich ein Problem sein. Mit der Abschreibung der Liegenschaft hast du aber früher oder später ein "Problem", welches auf dich (oder deine Erben) zurück kommt. Ist die Liegenschaft ausreichend abgeschrieben, bezahlst du auf den von dir bezahlten Mieten Gewinnsteuer.

Wie Kaffeebart schon geschrieben hat, könnte beim Verkauf an die Firma durchaus ein Gewinn entstehen, da du zum Verkehrswert verkaufen musst. Bei einer sehr kurzen Haltedauer liegen die Steuersätze auch schon mal bei 40 % des Gewinns...

Alles in Allem würde ich dir nicht dazu raten...

Gruss

Tom


Danke schonmal. Ist ja alles ganz easy:)

Mit Kapital aus der Firma rausbringen war "verschieben in mein Privatvermögen ohne Lohn/Dividende - und somit ohne Steuern/Sozialbeiträge - zu bezahlen" gemeint. Ich will hier das Steueramt nicht bescheissen, gebet dem Kaiser was dem Kaiser gebührt. Euphemistisch wird das wohl "optimieren" genannt.

Ich denke die Firma könnte mir ein Darlehen geben zu einem tiefen Zins (ist ja festgelegt wieviel das mindestens sein muss), oder? Bekomme das Darlehen von der Firma für 0.5% anstelle der 1-1.5% bei der Bank?


Einzelfirma / AG:
Denke auch, das eine Einzelfirma und eine AG/GmbH doch unterschiedlich sind. Eine AG/GmbH ist eine juristische Person, eine EF nicht. Da gibt es nur linken und rechten Hosensack zur unterscheidung der Firma und der Privatperson.

Lohnt sich nicht für nur eine Immobilie
Soviel Kapital, dass ich mir noch ein paar andere Liegenschaften zulegen könnte, gibt es dann in der Firma leider nicht :)

Fazit: Treuhänder muss her.

 

 
Ich denke die Firma könnte mir ein Darlehen geben zu einem tiefen Zins (ist ja festgelegt wieviel das mindestens sein muss), oder? Bekomme das Darlehen von der Firma für 0.5% anstelle der 1-1.5% bei der Bank?
Japs, dass kannst du tun - aber wie schon erwähnt ist die Differenz dann als versteckte Ausschüttung zu versteuern.

Ausser du kannst nachweisen, dass diese Firma jeden anderem zu gleichen Konditionen einen Kredit anbieten würde. ;-)

Halt uns auf dem laufenden, was dein Treuhänder als abschliessende Lösung vorschlägt.

 

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