@makrthekaiser
Da hast Du Recht, wenn ein Darlehen korrekt verzinst wird (z.B. mit den ESTV-Zinssätzen), dann hat man bezüglich Darlehen keine steuerlichen Probleme (sofern nebst anderem ein Darlehensvertrag, etc. vorliegt). Dies ist aber nicht das Grundproblem hinsichtlich verdeckter Gewinnausschüttung.
Du sprichst davon, dass Du das Geld optimiert aus der AG raus nehmen willst, und zwar definitiv vom Geschäfts- ins Privatvermögen. Mit Deinem Vorgehen nimmst Du es ja nur vorübergehend heraus, das Darlehen bleibt in den Büchern der Firma bestehen und Du hast eine Rückzahlungspflicht. Verzichtet die AG irgendwann auf die Eintreibung (Forderungsverzicht), DANN haben wir eine verdeckte Gewinnausschüttung (aufgeschoben ist nicht aufgehoben...).
Geld definitiv aus einer Firma rausnehmen kann man nur durch Lohn, Dividende oder Kapitalherabsetzung. Oder Kosten, die dem Firmenzweck entsprechen.
Vom Grundsatz her sind eine EF/juristische Person in dieser Hinsicht gleich zu behandeln.
Nun bin auf die Aussage Deines Treuhänders gespannt (aber such Dir einen qualifizierten...)!
Beste Grüsse
Brasser
eidg. dipl. Treuhandexperte