Hab mich bis jetzt einfach mal drauf verlassen, dass wir die leerräumen können (haben ja noch genug Zeit, diese wieder aufzufüllen).
Wie sieht denn die Anzahlung aus, wenn die PK bei der Bank verpfändet ist? Und wie läuft das nachher weiter?
Hallo Lia,
klar kann man die Pensionskasse "leerräumen", vor allem wenn man jung ist. Du musst aber unbedingt bei deiner Pensionskasse abklären, ob das Leerräumen auch eine Anpassung der Risikodeckung (Todesfall und Invalidität) mit sich zieht. Das hängt von der Pensionskasse ab, es gibt auch welche wo der Risikoteil unabhängig von der Freizügigkeitsleistung (effektives momentanes Guthaben der PK) berechnet wird. Alles klar?
Wenn du die PK verpfändest, bleibt dieses Guthaben unangetatstet und der "Versicherungseffekt" der PK bleibt unvermindert bestehen. Das kreditgebende Institut hat mit dem Pfand "nur" die Sicherheit, dass im Falle einer eines Falles die Hypothek mit diesen PK-Geldern gedeckt werden könnte.
Also nochmals kurz die pro und cons vom Vorbezug respektive Verpfändung:
Vorbezug
+ mehr Barmittel
+ kleinere Hypothekarschuld
+ geringere Schuldzinsen
- Beitragslücke in PK
- oftmals schlechtere Risikdeckung Tod, Invalidität
- weniger Steuerabzugsmöglichkeiten wegen geringerem Hypo-Zins
Verpfändung
+ PK-Guthaben bleibt bestehen
+ Risikodeckung bleibt unverändert
+ höherer Steuerabzug wegen grösserem Hypo-Zins
- Hypothekarschuld grösser
- effektive Schuldzinsen höher
Wie du siehst, scheint es sehr verlockend, die PK zu plündern. Dies hat aber nicht nur Vorteile.... Auch muss ganz klar gesagt sein, dass im schlechtesten Fall (ihr könnt den Hypozins nicht mehr aufbringen -> Haus wird von Bank zwangsversteigert weit unter dem Einstandspreis) die Pensionskassengelder zur Deckung der Hypothekarschuld "konfisziert" werden - und zwar bei beiden obigen PK-Varianten.
Liebe Grüsse
Dominik