Am 7. März 2008 wurde im Radio folgende Meldung verbreitet:
Wer ein Haus baut, sich aber weigert einen Schutzraum einzubauen, muss einen Ersatzbeitrag bezahlen, also eine Art Strafe.
Bis jetzt lag diese zwischen 500 und 1500 Franken pro Platz. Jetzt wird die Strafe aber um die Hälfe reduziert.
Das hat der Bundesrat entschieden.
Zwar hält der Bundesrat an dem Grundsatz fest, dass für jede Person ein Schutzplatz in der Nähe seines Wohnortes zur Verfügung stehen muss.
Da es aber bereits genügend Schutzräume gibt, sollen vor allem DIESE erhalten werden.
((sda))
Nun, dieser beruht auf der SDA Meldung welche wiederum auf Informationen des VBS erstellt wurde:
Schutzraumbau
Bundesrat will Private entlasten
Bern (sda) Der Bundesrat will die Zahl der Schutzanlagen reduzieren
und die Ersatzbeiträge der Bauherrn um mehr als die Hälfte
reduzieren. Er hat VBS-Chef Samuel Schmid am Freitag beauftragt,
dies in die Wege zu leiten.
An der Vorgabe "jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein
Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes" hält der Bundesrat fest.
Angesichts des hohen Ausbaustandes steht für ihn aber nicht mehr der
Bau neuer, sondern die Werterhaltung bestehender Schutzräume im
Vordergrund.
Wer beim Bau eines Wohnhauses keinen Schutzraum erstellt, muss heute
einen Ersatzbeitrag von 500 bis 1500 Franken pro Schutzplatz
bezahlen. Diesen Beitrag will der Bundesrat nun bei weiterhin
geltender Schutzraumpflicht um mehr als die Hälfte senken, wie das
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
mitteilte.
Die Ersatzbeiträge - künftig rund 30 bis 40 Millionen Franken
jährlich - sollen vorab in die Werterhaltung der privaten
Schutzräume investiert werden. Private Bauherren und Hauseigentümer
werden so markant entlastet. Die Beiträge sollen an die Kantone
gehen, die einen innerkantonalen Ausgleich schaffen können.
Die Anzahl der Schutzanlagen bzw. der heute rund 400 aktiven
Kommandoposten will der Bundesrat reduzieren. Aus finanziellen
Gründen sollen ältere Anlagen nur noch erneuert werden, wenn sich
ein bewaffneter Konflikt abzeichnet. Davon ausgenommen sind die für
den Katastrophenfall benötigten Einrichtungen.
Der Bundesrat stützte sich bei diesen Entscheiden auf eine
Standortbestimmung, die das VBS nach parlamentarischen Vorstössen
vorgelegt hatte. Das Departement hat den Auftrag, der Regierung bis
Ende 2008 Antrag zu stellen. Die Finanzkommissionen und die
Sicherheitspolitischen Kommisionen der Räte werden in die Arbeiten
einbezogen.
So und nun liest man mal die letzte 2 Sätze, welche im Radio NICHT zu höhren waren ... Daraus lässt sich schliessen, dass die bissherige Verordnung weiterhin gilt und das kann noch dauern bis sich da was ändert.
Ich hatte auch freue und nach diveresn Abklärungen kenne ich nun den Sachverhalt.
Gruss staNSol