DIE BAUBEWILLIGUNG IST DA! Kaum zu glauben aber wahr . Der Entscheid alleine ist 16 seitig mit all den Auflagen. Es gibt sicherlich noch einiges zu tun und abzuklären, aber das haben wir auch nicht anders erwartet. Unser kleiner Ausgang:
Unser Projekte mache zudem eine unzureichende Aussagen zur Umgemungsgestaltung. Ein detaillierter Umgebungsplan ist vor Baubeginn einzureichen. Eigentlich dachte ich, dass dies noch Zeit hätte...falsch gedacht. Es wird zudem empfohlen, die Umgebugn naturnah zu gestalten und die für die Bepflanzung gemischte, einheimische Sträucher vorzuziehen.
Bezüglich Verkehrssicherheit widerspricht die Gemeinde dem Kanton. Der Kanton möchte eine Sichtweite von 40 m (2.50 m hinter dem Fahrbahnweg), die gemeinde besteht darauf dass die bestehende Mauer erhalten wird. Nun ja...beides ist nicht möglich. Das werden die beiden wohl ausjassen müssen...ich als Bauherr nicke nur ab und hoffe dass mein Traum in diesem Leben noch wahr werden darf.
Frage an euch cracks, die ganze minerlische Materialgeschichte ist mir noch nicht klar. Ist das auch ein optischer Unterschied? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorschriften bezüglich Materialwahl zulässig sind wenn sie einen reinen funktionalen/ökologischen jedoch keinen optischen Einfluss haben. Wir haben mal von einer cremeweissen Fassade gesprochen, die Ortschutzbildkommision wünscht einen Umbra-Ton. Da werden wir uns hoffentlich irgendwo in der Mitte finden.
Ein kleiner Schritt fürs Baumamt, ein grosser für uns....wieder ein Schritt näher.
- Der 2. Garagenausgang darf z.B. kein Sektionaltor sein so wie das grosse, muss ein Holztor zweiflüglig oder als Schiebetor sein.
- Die Glasbrüstungen sind druch Staketengeländer zu erseten
- Der Putz und die Farbe haben aufgrund der erhöhten Anforderungen in die Ortsbildschutzzone einen mineralischen Aufbau aufzuweisen.
- Für die Dacheindeckung sind dunkelbraune Tonziegel vorgesehen. Ortgangziegel sind nicht gestatten
Unser Projekte mache zudem eine unzureichende Aussagen zur Umgemungsgestaltung. Ein detaillierter Umgebungsplan ist vor Baubeginn einzureichen. Eigentlich dachte ich, dass dies noch Zeit hätte...falsch gedacht. Es wird zudem empfohlen, die Umgebugn naturnah zu gestalten und die für die Bepflanzung gemischte, einheimische Sträucher vorzuziehen.
Bezüglich Verkehrssicherheit widerspricht die Gemeinde dem Kanton. Der Kanton möchte eine Sichtweite von 40 m (2.50 m hinter dem Fahrbahnweg), die gemeinde besteht darauf dass die bestehende Mauer erhalten wird. Nun ja...beides ist nicht möglich. Das werden die beiden wohl ausjassen müssen...ich als Bauherr nicke nur ab und hoffe dass mein Traum in diesem Leben noch wahr werden darf.
Frage an euch cracks, die ganze minerlische Materialgeschichte ist mir noch nicht klar. Ist das auch ein optischer Unterschied? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorschriften bezüglich Materialwahl zulässig sind wenn sie einen reinen funktionalen/ökologischen jedoch keinen optischen Einfluss haben. Wir haben mal von einer cremeweissen Fassade gesprochen, die Ortschutzbildkommision wünscht einen Umbra-Ton. Da werden wir uns hoffentlich irgendwo in der Mitte finden.
Ein kleiner Schritt fürs Baumamt, ein grosser für uns....wieder ein Schritt näher.