Ich habe mir eine 3.5-Zimmer-Wohnung gekauft.
Im Beschrieb heisst es: Küchen, Budget 17500.--
Bodenbeläge: inkl Sockel, fertig verlegt 120.--/m2
Wandbeläge fertig verlegt in Bad und Dusche 120/m2.
Vom Elektriker kam eine saubere Offerte mit allen Kosten.
Vom Sanitär kam eine saubere Offerte mit allen Kosten.
Als ich die Küche aussuchen wollte, wurde mir eine Offenlegung der Preise verwehrt. 1. Offerte war ziemlich genau 17500.--. Als ich Aenderungen wollte, wurden mir vom Küchenbauer keine Preise offengelegt. Es war mir also verunmöglicht worden,
z.B. zu sagen, ich will einen anderen, billigeren Kühlschrank ohne Tiefkühler, dafür eine bessere Abwaschmaschine. 2. Offerte: Totalpreis 17800.--. Die Preise wurden abgedeckt. Als ich eine Offenlegung der Preise verlangte erhielt ich ein Schreiben:
Mehrpreis + 300.--. Mehr nicht. Keine Offenlegung des Preises für den alten Ofen und meiner Wahl. Einfach plus 300.--. Als ich intervenierte kam plötzlich die Antwort: es sei ja ein Pauschalangebot.
Jetzt sollte ich die Bodenbeläge aussuchen. Hab ich gemacht. Verlegt, inkl. Grundarbeiten am Boden, sockeln, spachteln, Kittfugen eine Offerte vom Bodenleger erhalten. Total verlegt inkl. allem 115.--.
Nun kommt der Archidekt und sagt halt, ich müsse ihren Bodenleger nehmen. Der Archidekt weigert sich aber, mir mitzuteilen, was ihr Bodenleger verlangt, also was der m2 verlegt inkl. allen Arbeiten kostet.
Ich dürfe nur den Bodenbelag aussuchen. Preis und Verlegung wird nicht offengelegt. Und wenn ich mich weigere, eine Entscheidung ohne Kosten zu fällen heisst es: dann machen wir einfach etwas rein.
Also ich bin hier total dem Archidekten ausgeliefert. Kann es sein, dass er einfach einen Preis machen kann und ich seinen Mehrkosten (zusätzlich kommen noch 20% Honorar für den Archidekten bei allen Mehrkosten) einfach ausgeliefert bin?
So quasi dann die Abrechnung: sie haben gewählt.... Kosten 170.-- verlegt = Mehrpreis=bitte bezahlen sie...... Und eine Offerte oder Abrechnung erhält man nicht, beziehungsweise man kann sich vor Mehrkosten gar nicht schützen, wenn
einem die Offerte verweigert wird.
Im Beschrieb heisst es: Küchen, Budget 17500.--
Bodenbeläge: inkl Sockel, fertig verlegt 120.--/m2
Wandbeläge fertig verlegt in Bad und Dusche 120/m2.
Vom Elektriker kam eine saubere Offerte mit allen Kosten.
Vom Sanitär kam eine saubere Offerte mit allen Kosten.
Als ich die Küche aussuchen wollte, wurde mir eine Offenlegung der Preise verwehrt. 1. Offerte war ziemlich genau 17500.--. Als ich Aenderungen wollte, wurden mir vom Küchenbauer keine Preise offengelegt. Es war mir also verunmöglicht worden,
z.B. zu sagen, ich will einen anderen, billigeren Kühlschrank ohne Tiefkühler, dafür eine bessere Abwaschmaschine. 2. Offerte: Totalpreis 17800.--. Die Preise wurden abgedeckt. Als ich eine Offenlegung der Preise verlangte erhielt ich ein Schreiben:
Mehrpreis + 300.--. Mehr nicht. Keine Offenlegung des Preises für den alten Ofen und meiner Wahl. Einfach plus 300.--. Als ich intervenierte kam plötzlich die Antwort: es sei ja ein Pauschalangebot.
Jetzt sollte ich die Bodenbeläge aussuchen. Hab ich gemacht. Verlegt, inkl. Grundarbeiten am Boden, sockeln, spachteln, Kittfugen eine Offerte vom Bodenleger erhalten. Total verlegt inkl. allem 115.--.
Nun kommt der Archidekt und sagt halt, ich müsse ihren Bodenleger nehmen. Der Archidekt weigert sich aber, mir mitzuteilen, was ihr Bodenleger verlangt, also was der m2 verlegt inkl. allen Arbeiten kostet.
Ich dürfe nur den Bodenbelag aussuchen. Preis und Verlegung wird nicht offengelegt. Und wenn ich mich weigere, eine Entscheidung ohne Kosten zu fällen heisst es: dann machen wir einfach etwas rein.
Also ich bin hier total dem Archidekten ausgeliefert. Kann es sein, dass er einfach einen Preis machen kann und ich seinen Mehrkosten (zusätzlich kommen noch 20% Honorar für den Archidekten bei allen Mehrkosten) einfach ausgeliefert bin?
So quasi dann die Abrechnung: sie haben gewählt.... Kosten 170.-- verlegt = Mehrpreis=bitte bezahlen sie...... Und eine Offerte oder Abrechnung erhält man nicht, beziehungsweise man kann sich vor Mehrkosten gar nicht schützen, wenn
einem die Offerte verweigert wird.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: