Offerte viel zu hoch

Zuger73

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09. Dez. 2010
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Guten Morgen



Für einen kleineren Umbau habe ich mir von 2 Handwerkern entsprechende Offerten (Auflistung der nötigen Arbeiten ohne Verweis auf einen Fixpreis) erstellen lassen, um in etwa zu wissen, was für Kosten auf mich zukommen.

Als Laie konnte ich den Inhalt Offerten nur sehr grob beurteilen, da ich nicht abschätzen kann, was dazu alles in welchem Umfang notwendig ist.



So weit, so gut. Ich habe daraufhin die Ausführung beauftragt. Laut Offerten sollten beide in etwa den gleichen Arbeitsaufwand (ca.2,5 Tage) zu leisten haben.



Als Handwerker 1 dann schon nach einem halben Tag fertig war, war ich dann schon etwas überrascht. Sprachlos war ich dann aber, als die Rechnung über den vollen Betrag aus der Offerte ankam!



Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

·         Wie kommt man dazu, als Profi die nötigen Arbeiten um Faktor 5 zu überschätzen obwohl der Chef persönlich vor Ort war?

·         Wie verbindlich ist eine Offerte in Bezug auf den Betrag, wenn diese nicht als Fix- oder Pauschalpreis erstellt wurde?

·         Mache ich einen Denkfehler bzw. ist es normal, dass der Handwerker solche Forderungen stellen?

·         Was kann ich tun, wenn die Arbeit zwar technisch ok ist, aber die Installation nur ungenau ausgeführt worden ist (nicht mittig), dies aber im Nachhinein nicht mehr korrigierbar ist?



Mein Anwalt hat mir geraten, die Rechnung zu korrigieren und diesen Betrag zu überweisen.



Was ist eure Meinung dazu?



Danke und Grüsse

Zuger73

 
Hast Du beim Handwerker oder Offertenersteller nachgefragt wie es zu solchen Differenzen kommt?

Ich fände das eine faire vorgehensweise.

Was hat dieser gesagt?

 
Ich würde trotzdem nochmals versuchen, das Gespräch zu suchen und gleich einen Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Evt Rechtfertigt sich der hohe Preis ja primär durch teure Materialien und der Arbeitsaufwand fällt gar nicht besonders ins Gewicht.

Das ist hier natürlich schwer zu beurteilen ohne Details der Arbeiten.

Falls das Unternehmen einen Namen hat, würde ich allenfalls auch mal das Thema "Kassensturz" ansprechen, wenn er sich nicht kooperativ zeigt.

 
Das habe ich und meine Frau erfolglos versucht.

Da das Material gestellt worden ist, bezieht sich die Rechnung rein auf die Arbeit.

 
Schon ziemlich dreist, wurde bei der Vergabe/Offerte präzisiert, das nach effektiven Aufwand verrechnet wird? Damit meine Ich dass es sich um den Betrag im Budget um ein Kostendach handelt und nicht um einen Fixbetrag/Pauschale?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
[SIZE=10pt]Nein, das war nicht der Fall.[/SIZE]

[SIZE=10pt]In der Offerte wurden die 3 Positionen/Arbeiten („Demontage“ und „Montage“) mit einem Betrag aufgelistet.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Ich bin davon ausgegangen, dass sie wissen, was und wie viel sie offerieren. Im Nachhinein muss ich schon fast eine gewisse Vorsätzlichkeit annehmen, da die Hauptarbeit vom anderen Handwerker gemacht wurde.[/SIZE]

 
Sind denn besondere Vorbereitungsarbeiten vorgenommen worden, welche der Handwerker z.B. in seiner Werkstatt verrichtet hat? Falls nicht würde in der Rechnung einfach die effektive Arbeitszeit inkl. Wegzeiten bezahlen und den Handwerker schriftlich über das Vorgehen informieren.

 
Nein, es gab keine Vorarbeiten.

Die Rechnung habe ich angepasst und das Geld überwiesen. Die 1.Mahnung inkl. Beharren auf den Gesamtbetrag ist ebenfalls schon gekommen.

 
Ich würd mal abwarten was passiert. Müsstest Dir einfach überlegen, ob du für CHF 1'180.- eine Betreibung riskieren möchtest oder nicht. Ohne die genauen Fakten zu kennen schwierig einzuschätzen, aber ich denke durchkommen wir er mit der Forderung nicht.

 
Hallo Zuger 

Um was für Arbeiten geht es hier genau? Plattenbeläge, Maler, Gipser? Ist schwierig so zu beurteilen.... Und was ist denn nicht mittig?

Kannst du die Offerte hier mal reinstellen?

Gruss stromas

 
Es geht zum Sanitärarbeiten zu 107.-/Std bzw. um das Setzen und Anschliessen der Duschrinne.

Die Hauptarbeit vorher und nachher hatte der Plattenleger.

 
Ja. Ich bin davon ausgegangen, dass sie auch abdichten müssen, was aber nicht der Fall war.

 
Ohne genau zu wissen was denn genau in der Offerte steht ist es schwierig.

Wenn aber z.B drin steht "Platten verlegen 5h à 107.-- " und er hat nur eine Stunde dann ist auch nur eine Stunde geschuldet.

Steht jedoch drin "Platten verlegen 45m2 à 100/m2" dann ist der Betrag geschuldet egal wie lange er hat.

Gruss, Thomas

 
Hallo zuger73

Gibt wieder mal ein schlechtes bild für uns handwerker ab ....

Im gegensatz zu den meinungen bis jetzt befürchte ich das er mit der Rechnung durchkommt

Da wie Du gesagt hast einfach pauschal 2500.- offeriert hat

 
Guten Morgen

Die Offerte lautet:

Montage Apparate 450.-

Demontagen 1000.-

Montage Leitungen 450.-

Danke für den Input. Ich werde noch einmal den Anwalt kontaktieren, um einen klare Aussage zu bekommen.

Zudem werde ich auch noch den anderen Handwerker, welcher ihn empfohlen hat, informieren.

Bin ich als gutgläubiger Kunde wirklich so einer Offerte ausgeliefert? Da der Aufwand in keinster Weise gerechtfertigt ist, und dies von Anfang an klar war, fällt mir eigentlich nur "vorsätzlicher Betrug" ein...

Grüsse

Zuger73

 
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