Hallo cider101,
das ist/war keine Diskussion, eher eine Gegenüberstellung oder Erkenntnis anderer Denk- und Arbeitsweisen...
Das Bild 2 zeigt mir eine unbekannte Variante um eine Lichtschachtentwässerung auszuführen. Da kommen 2 Abzweige, einer gegen die Fließrichtung (!) an einem Lichtschachtanschluss vor? Wozu die Zwei?
Diese sind auch nicht, wie in meinem Beitrag erwähnt, mit den Spül-und Kontrollschächten vergleichbar bzw. auch nicht gleichwertig anzusehen. Sicher kannst Du, wenn Du in den Lichtschacht kriechst, einen Schlauch einführen (dann aber bitte nur in die Leitung, welche ihren Anschluss auch in Fließrichtung hat!) und somit die Leitung spülen. Aber wann machst Du dies? In dieser Ausführung kannst Du nicht ersehen, ob denn in der Sickerleitung ein Bedarf zu Spülung besteht.
Die in meinem Album gezeigten Spül- und Kontrollschächte haben eine Durchmesser von 300 mm! Da sie zudem an den Hausecken (oder eben, je nach Grundriss, an Richtungswechseln) angebracht sind, kannst Du hier direkt nach unten auf die Sohle der Sickerleitung schauen! Sollte trotz Dränageschotter, trotz Vliesabdeckung Feinteile eingespült worden sein, sind diese, als Ablagerung, für Dich sichtbar. Zudem erlauben diese Schächte auch die Einbringung einer Kamera um ggf. bei Schäden die Leitung untersuchen zu können.
Minimum einer visuellen Kontrolle wären 100er KG-Rohre (also die gewöhnlichen Abwasserrohre /Material wie Sickerrohre nur ohne Löcher) an den Gebäudeecken. Diese wären, da sie über passende Formstücke einbaubar wären, auch in das bei Dir verlegt System noch einfügbar.
@Raphael
Mache es so.