Du fragst im Eingangspost nach Experten, aber die Plattenleger hier sind eher dünn gesät
Ich meine, mit der Arbeit kann man leben, aber sie ist tatsächlich eher unschön. Wichtig ist aber vielmehr, dass ihr ein "das passt schon" grundsätzlich nicht hinnehmen müsst.
Ihr habt ein Recht auf die Feststellung der Mängel und ein entsprechendes Protokoll, das von beiden Seiten unterzeichnet wird. Die Mängel würde ich deshalb laufend schriftlich erfassen, am besten auch mit Fotos.
Die Unterzeichnung kann vor oder beim Abnahmetermin geschehen; die Abnahme bedeutet nicht, dass ihr mit allem einverstanden seid, sondern eben die Prüfung des Werks, auch hinsichtlich zu behebender Mängel. Wichtig ist dabei, eine Frist zur Behebung festzusetzen, mit Datum. Sollte eine letzte Bezahlung mit der Abnahme verbunden sein, habt ihr im Zweifelsfall auch das Recht, mit dieser noch zu warten, mindestens bis zur Klärung der Fragen bzw. der Unterzeichnung des Protokolls.
Nur stellt sich die Frage, wie weit ihr zu gehen bereit seid. Denn ohne Nachdruck, also Hilfe von aussen, steht ihr ein wenig alleine da...
Das GU hat selbstverständlich Null Interesse an einer Feststellung der Mängel und noch viel weniger an deren Behebung. Die Klärung, wie gross die Baustelle bei einer Mängelbehebung würde bzw. ob die Wohnung tatsächlich bezogen werden kann, ist eine Ermessensfrage. Ebenso steht im Raum, wie weit die Mängel überhaupt korrigiert werden können, ohne dass nochmals von vorne begonnen werden muss - was ganz bestimmt nicht im Sinne des Plattenlegers wäre. Rechtlich habt ihr grundsätzlich Anspruch auf eine Minderung (Kostenreduktion), falls der Mangel nicht ohne grossen Aufwand behoben werden kann. Aber eben, das würde bedeuten, dass ihr allenfalls auch bereit seid zu prozessieren.
Ich nehme an, ihr habt das Gespräch mit Plattenleger/Bauleitung/GU gesucht und auf die Mängel aufmerksam gemacht? Wenn ja und das Genannte das Ergebnis ist, solltet ihr eine externe Expertenmeinung einholen, da ihr als Bauherrn als Laien geltet - was durchaus hilfreich ist, denn ihr müsst selber nicht wissen, wie man was ändern kann. Der oder die Experte/in kann eine Bauberatung oder ein entsprechend geschulter Rechtsbeistand sein. Idealerweise ist die Person auch bei der Abnahme dabei.
Zur Bauberatung kann dir
@Pfälzer als Profi mehr erzählen.