Gruezi
Wir haben eine Frae zum hier mehrfach angesprochenen Thema Trennschnitte und wer ist wofür zuständig.
Hintergrund ist ein Fall nicht vorhandener Trennschnitte und ergo Risse bei Holzverbau und Materialübergängen.
Aus den verschiedenen Beiträgen hier im Forum habe ich ein paar
Punkte gelernt: gewisse setzungsbedingt Risse kann es geben und sind hinzunehmen
Beim CH Gipserverband steht in einem Artikel den er veröffentlicht hat, dass im Grunde der Gipser im Rahmen seines Werkes einer Sorgfaltspflicht unterliegt und Schäden vorbeugen muss. Mithin muss er Trennung vorsehen oder mit Netzen arbeiten (sind dann auch abzurechnen) ohne explizite Anweisungspflicht. Die SIA Norm 242 Teil 1 und 2 beinhalten hierzu wohl Angaben. Wir haben/können dies aber verständlicherweise nur bedingt beurteilen.
Falls es jemanden interessiert, hier der Link zum Artikel:http://www.malergipser.com/pdf/06-applica_05/2003/09_03_diskussion.pdf
Wie sind die Erfahrungen hier (Schweiz)? Wer muss hier anweisen bzw. Muss der Auftragnehmer nicht auf Risiken hinweisen als Fachmann und der Bauherrnkann dann entscheiden da es ja auch optisch durchaus diskutabel ist, ob ein Trennschnitt gut aussieht? Ist es so wie bei einer Kachel wo ich auch nicht sagen muss, welche Seite an die Wand kommt?
Ein Gipser hat mir noch erzählt, dass wenn ein Fachmann wieder besserees wissen eine Arbeit trotzdem ausführt in der Haftung steht.
Was ist Euerer Wissensstand?
Gruss::58
Wir haben eine Frae zum hier mehrfach angesprochenen Thema Trennschnitte und wer ist wofür zuständig.
Hintergrund ist ein Fall nicht vorhandener Trennschnitte und ergo Risse bei Holzverbau und Materialübergängen.
Aus den verschiedenen Beiträgen hier im Forum habe ich ein paar
Punkte gelernt: gewisse setzungsbedingt Risse kann es geben und sind hinzunehmen
Beim CH Gipserverband steht in einem Artikel den er veröffentlicht hat, dass im Grunde der Gipser im Rahmen seines Werkes einer Sorgfaltspflicht unterliegt und Schäden vorbeugen muss. Mithin muss er Trennung vorsehen oder mit Netzen arbeiten (sind dann auch abzurechnen) ohne explizite Anweisungspflicht. Die SIA Norm 242 Teil 1 und 2 beinhalten hierzu wohl Angaben. Wir haben/können dies aber verständlicherweise nur bedingt beurteilen.
Falls es jemanden interessiert, hier der Link zum Artikel:http://www.malergipser.com/pdf/06-applica_05/2003/09_03_diskussion.pdf
Wie sind die Erfahrungen hier (Schweiz)? Wer muss hier anweisen bzw. Muss der Auftragnehmer nicht auf Risiken hinweisen als Fachmann und der Bauherrnkann dann entscheiden da es ja auch optisch durchaus diskutabel ist, ob ein Trennschnitt gut aussieht? Ist es so wie bei einer Kachel wo ich auch nicht sagen muss, welche Seite an die Wand kommt?
Ein Gipser hat mir noch erzählt, dass wenn ein Fachmann wieder besserees wissen eine Arbeit trotzdem ausführt in der Haftung steht.
Was ist Euerer Wissensstand?
Gruss::58