Hallo in die Runde
Ich wohne ebenfalls seit 2 Jahren in dieser Siedlung und bin mit dem gleichen Problem wie 'Nar' konfrontiert. Ich wohne zwar an einer Querstrasse dieser besagten Privat-Strasse, aber die Zufahrt zur unterirdischen Sammelgarage führt darüber. Diese Strasse ist nirgends als Privatstrasse bezeichnet. Ich habe nun ebenfalls von der Gemeinde diesen Brief als 'Grundeigentümer im Beizugsgebiet' bekommen, persönlich und per Einschreiben. Erstaunlicherweise haben meine direkten Nachbarn dieses Schreiben nur in einem offenen Kuvert im Briefkasten vorgefunden, nicht eingeschrieben. Da frage ich mich schon mal, ob es für die anderen genauso rechtsgültig ist... Und auch sie, die schon lange hier wohnen, wussten nicht, dass diese Strasse Privateigentum ist - die 30-er Zone in unserem Gebiet wurde vor einigen Monaten von der Gemeinde ohne unsere Einwilligung durchgesetzt (da habe ich zwar persönlich auch nichts dagegen).
Es geht jetzt um die Einleitung eines Teilquartierplanverfahrens (keine Ahnung was das konkret bedeutet), bei welchem die Kosten der Sanierung der Strasse und der innliegenden Werkleitungen auf die 5 Haupt-Eigentümer sowie die ca. 100 weiteren Parteien im angrenzenden Beizugsgebiet überwälzt werden soll, damit die Gemeinde anschliessend die Strasse übernehmen kann. In meinem Grundbuchauszug steht aber nichts darüber, dass ich Miteigentümerin dieser Strasse bin, ich werde jedoch von der Gemeinde im Brief als solche bezeichnet. Es sind neben dem Haus und dem Grundstück nur der Garagenplatz, die Zufahrt zur Garage und einige m2 Umschwung im Grundbuch bezeichnet, aber nicht diese Zufahrtsstrasse. Ich frage mich nun auch, ob das alles tatsächlich rechtsgültig ist, ob hier Kosten auf uns zukommen, mit denen wir nie gerechnet haben, wie der Verteilschlüssel für die Parteien ist (die Strasse wird z.B. auch von Traktoren von nahegelegenen Bauernhöfen benützt, die nützen die Strasse doch auch sehr ab...), und ob wir, die erst zwei Jahre hier wohnen gleich viel zahlen müssen wie diejenigen die 15 Jahre da wohnen usw. Ich frage mich auch, ob solche Kosten, wenn wir sie übernehmen müssen, von der Steuer absetzbar sind - ich lese im Internet unterschiedliches betreffend Werterhaltung und Wertsteigerung... das scheint bei einer Sarnierung wohl Ansichtssache je nach Steuerexperte zu sein. Weiss jemand hier Rat zu meinen Fragen?
Und mich würde auch interessieren, was 'Nar' bei der Gemeinde damals herausgefunden hat - falls er/sie noch mitliest - /emoticons/default_confused.png- ich habe leider die Einsprachefrist verpasst - bzw. war schlichtweg überfordert, innert Tagen eine 'konkret zu bezeichnende Beweislast in dreifacher Ausführung mit Übernahme der Kostenfolge des Verfahrens' einzureichen... leider sind wir, soviel ich weiss, innerhalb der Siedlung nicht organisiert, so dass man mal gemeinsam darüber diskutieren könnte.