Die Finanzierung der Sanierungskosten über ein so genanntes Perimeterverfahren ist üblich und normal. Dass die Gemeinde nur eine neuwertige Strasse aus dem privaten Besitz übernimmt, ist auch logisch. Schliesslich ist sie danach als Eigentümer zum Unterhalt und Sanierung der Strasse verpflichtet.
Und damit sind wir beim Punkt
Die heutigen Eigentümer, und die müssen im Grundbuch definiert sein, sind grundsätzlich für die Sanierung verantwortlich. Sie müssen auch eine nötige Sanierung bezahlen. Sie dürfen aber auch die Kosten einer Sanierung auf die Wegrechtsberechtigten abwälzen, sofern im Grundbuch nichts weiteres bestimmt ist geht die Kostenverteilung gemäss ZGB.
Also
Alle Miteigentümer der Strasse (gemäss Grundbuch) müssen die Strassensanierung bezahlen.
Sie können Kostenanteile auf Nutzer der Strasse übertragen (gem. ZGB)
Sie können Kostenanteile auf Nutzer der Strasse übertragen (gem. Dienstbarkeitsverträgen im Grundbuch)
Sie können Kostenanteile NICHT auf Nutzer der Strasse übertragen (gem. befreienden Einträgen in Dienstbarkeiten im Grundbuch)
Wenn Deine Liegenschaft wirklich über keine Dienstbarkeit oder subjektives Miteigentum der Strasse verfügt, und somit keine rechtliche Zufahrt zu deiner Liegenschaft besteht. könnten theoretisch die Eigentümer der Strasse die die Zufahrt verwehren und/oder die einen Einkauf in die Strasse anbieten. Was natürlich keinen Sinn macht, zumal die Strasse in Kürze ohnehin öffentlich gemacht werden soll.
Es kann auch sein, dass die Privatstrasse von der Gemeinde einmal "klassiert" wurde. Sie bleibt dann in privatem Eigentum - bekommt aber einen öffentliche Charakter. Vor allem wenn viele Anstösser daran liegen ist das sehr wahrscheinlich. Eine klassierung wird öffentlich ausgeschrieben und hat ähnlich wie ein Gestaltungsplan nach Rechtsgültigkeit einen verbindlichen Charakter. Diese Klassierung wird nicht immer im GB nachgeführt. Darin kann auch geregelt sein, welche Liegenschaften einen Unterhalt finanzieren müssen, unabhängig davon ob Eigentümer oder nicht.
Ich vermute in diesem Fall so eine Klassierung, weil damit auch die nicht eingetragene Zufahrt über eine Dienstbarkeit möglich wird.
Prüf doch mal auf der Gemeinde, ob so eine Klassierung der Strasse vorliegt
Und damit sind wir beim Punkt
Die heutigen Eigentümer, und die müssen im Grundbuch definiert sein, sind grundsätzlich für die Sanierung verantwortlich. Sie müssen auch eine nötige Sanierung bezahlen. Sie dürfen aber auch die Kosten einer Sanierung auf die Wegrechtsberechtigten abwälzen, sofern im Grundbuch nichts weiteres bestimmt ist geht die Kostenverteilung gemäss ZGB.
Also
Alle Miteigentümer der Strasse (gemäss Grundbuch) müssen die Strassensanierung bezahlen.
Sie können Kostenanteile auf Nutzer der Strasse übertragen (gem. ZGB)
Sie können Kostenanteile auf Nutzer der Strasse übertragen (gem. Dienstbarkeitsverträgen im Grundbuch)
Sie können Kostenanteile NICHT auf Nutzer der Strasse übertragen (gem. befreienden Einträgen in Dienstbarkeiten im Grundbuch)
Wenn Deine Liegenschaft wirklich über keine Dienstbarkeit oder subjektives Miteigentum der Strasse verfügt, und somit keine rechtliche Zufahrt zu deiner Liegenschaft besteht. könnten theoretisch die Eigentümer der Strasse die die Zufahrt verwehren und/oder die einen Einkauf in die Strasse anbieten. Was natürlich keinen Sinn macht, zumal die Strasse in Kürze ohnehin öffentlich gemacht werden soll.
Es kann auch sein, dass die Privatstrasse von der Gemeinde einmal "klassiert" wurde. Sie bleibt dann in privatem Eigentum - bekommt aber einen öffentliche Charakter. Vor allem wenn viele Anstösser daran liegen ist das sehr wahrscheinlich. Eine klassierung wird öffentlich ausgeschrieben und hat ähnlich wie ein Gestaltungsplan nach Rechtsgültigkeit einen verbindlichen Charakter. Diese Klassierung wird nicht immer im GB nachgeführt. Darin kann auch geregelt sein, welche Liegenschaften einen Unterhalt finanzieren müssen, unabhängig davon ob Eigentümer oder nicht.
Ich vermute in diesem Fall so eine Klassierung, weil damit auch die nicht eingetragene Zufahrt über eine Dienstbarkeit möglich wird.
Prüf doch mal auf der Gemeinde, ob so eine Klassierung der Strasse vorliegt