Übernahme Elternhaus

renata

Mitglied
05. Okt. 2009
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Hallo zusammen.

Bin neu hier und begrüsse euch alle.

Ich bin dabei das Elternhaus zu übernehmen. Mein Vater ist vor 1 Jahr gestorben und meine Mutter möchte das Haus übergeben. Ich habe noch 6 Geschwister (jawohl richtig gelesen...), die würde ich gerne auszahlen (inkl. Teil der Mutter). Nun habe ich gehört, dass ich bei Übernahme 20% vom Verkehrswert abziehen kann. Ist dies richtig? Was kann ich sonst noch in Abzug bringen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Renata

 
Hallo Renata

Wieso 20% vom Verkehrswert abziehen? Der Verkehrswert ist der Wert der dein Haus bei einer Veräusserung erzielen sollte. Falls dieser Verkehrswert aufgrund einer aktuellen Schätzung beruht würde ich deine Mutter und deine Geschwister zu je ihrem abgemachtem Anteil vom Verkehrsert des Hauses auszahlen. Ist die Schätzung nicht Aktuell, lass es noch einmal schätzen!

Ich würde gerade in der Familie nie etwas zu einer besseren Kondition kaufen als auch ein anderer potentieller Käufer zahlen müsste. Der Tag würde kommen bei dem irgend ein Geschwister der Meinung ist das du dieses Haus eh viel zu billig erhalten hast! Und was dann kommt ist leider oft der Anfang vom Ende der Familienharmonie... /emoticons/default_ohmy.png

Lieber Gruss, jomazi

 
ich sehe das genau so wie jomazi. meines erachtens wäre das richtige vorgehen wie folgt:

die ganze familie einigt sich im vorfeld auf einen neutralen schätzer und akzeptiert dessen ergebnis (am besten vorher untereinander schriftlich abmachen).

dieses ergebnis ist der wert, der zur teilung gelangt (allenfalls wohnrecht mutter etc. ist dabei natürlich berücksichtigt).

 
Hallo Renata,

erstmal herzlich willkommen im Forum! /emoticons/default_smile.png

Grundsätzlich schliesse ich mich den Vorrednern an... es gibt aber auch immer "Spezialfälle" bei der Übernahme durch die Kinder. Da wären z.B.:

1) Es ist nur Renata finanziell möglich das Haus zu übernehmen. Wieso soll dann die Mutter dem Kind keinen "Spezialpreis" machen dürfen, bevor sie das Haus auf den Markt "wirft"?

2) Renata hat sich besonders um die Mutter und das Haus gekümmert (z.B. Garten bestellt, Renovationen bezahlt usw.). Sowas kann selbstverständlich angerechnet werden.

3) Die Kinder einigen sich auf einen Preis (natürlich schriftlich), so dass dann später niemand mehr was "zu motzen" hat.

Grüssle

Arcuos

 
@Arcuos

zu punkt 1:

jedes kind hat das recht, gleich behandelt zu werden. wenn es renata finanziell möglich ist, das haus zum marktpreis zu übernehmen, habe ich kein problem. sobald aber ein spezialpreis abgemacht wird, müssen alle kinder einverstanden sein. denn ist der handel ohne vorkehrungen erst mal abgeschlossen, so kann renata die liegenschaft ja dann immer noch teurer weiter verkaufen.

grundsätzlich gilt: jeder erbe kann die teilung zum marktpreis verlangen und der marktpreis ergibt sich aus angebot und nachfrage.

zu punkt 2:

da gebe ich dir recht, wobei es immer schwierig ist, den anzurechnenden preis zu definieren.

 
@Arcuos

zu punkt 1:

jedes kind hat das recht, gleich behandelt zu werden. wenn es renata finanziell möglich ist, das haus zum marktpreis zu übernehmen, habe ich kein problem. sobald aber ein spezialpreis abgemacht wird, müssen alle kinder einverstanden sein. ...

...grundsätzlich gilt: jeder erbe kann die teilung zum marktpreis verlangen und der marktpreis ergibt sich aus angebot und nachfrage.
Da hast Du natürlich Recht - ich habe mich wohl zu kurz ausgedrückt... Voraussetzung ist natürlich, dass alle damit einverstanden sind! Wenn aber sonst keines der Kinder an dem Haus interessiert ist (oder die finanz. Möglichkeiten hat) und alle damit einverstanden sind, dass Renata das Haus zum "Spezialpreis" kriegt, dann sehe ich kein Problem...
zu punkt 2:

da gebe ich dir recht, wobei es immer schwierig ist, den anzurechnenden preis zu definieren.
Stimmt - das kann immer zu Reibereien führen, da jeder das Gefühl hat, übervorteilt zu werden.../emoticons/default_wink.png Wenn Renata aber z.B. in Renovationsarbeiten investiert hat, dann ist das wohl auch belegbar...
Grüssle

Arcuos

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt - das kann immer zu Reibereien führen, da jeder das Gefühl hat, übervorteilt zu werden.../emoticons/default_wink.png Wenn Renata aber z.B. in Renovationsarbeiten investiert hat, dann ist das wohl auch belegbar...

Grüssle

Arcuos
oftmals sinds ja nicht mal die geschwister, sondern deren anhang /emoticons/default_biggrin.png

aber jetzt wirds off topic

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallöchen.

Das Elternhaus wurde neu geschätzt und ich würde es zum verkehrswert übernehmen. Nun hat mein Bruder gesagt, die Möbel wären noch separat zu berechnen /emoticons/default_confused.png. Stimmt das?

 
Hallo Renate,

Siehst du, Probleme wären vorprogrammiert gewesen... /emoticons/default_ohmy.png

Betr. der Möbel: Sage doch deinem Bruder er darf sie gerne gratis haben, muss aber das ganze Haus räumen!

Lieber Gruss, jomazi

 
Hallo Jomazi

Lieber nicht. Mein Vater war Schreiner. Es sind sehr schöne Stücke. Alles Massanfertigungen. Mein Bruder würde diese sehr wahrscheinlich verkaufen /emoticons/default_additional/21.gif....so wie ich ihn kenne.

 
Dann frag ihn was diese Möbel ihm wert sind. Und einigt euch auf ein Preis. Dies ist tatsächlich kein Bestandteil einer Verkehrswertschatzung!

 
verbleibt deine mutter denn vorläufig im haus oder zieht sie per hausübernahme von dir aus?

wenn sie bleibt, möchte sie ja wohl auch die möbel noch behalten. ansonsten muss die frage an und für sich lauten, was sind DIR die möbel wert. denn DU müsstest sie ja allenfalls von deinen geschwistern abkaufen.

 
Hallo.

Ja, meine Mutter bleibt im Haus. Ich denke, ich werde die Möbel meinen geschwister abkaufen. Da die Möbel Einzelanfertigungen sind glaube ich, dass ein Verkauf sicher nicht einfach wäre. Es sind Arvenmöbel und somit auch nicht jedermanns Geschmack.

 
wenn ein verkauf nicht einfach ist, dann schlägt sich das auch auf den preis nieder /emoticons/default_wink.png

 
Ihr braucht keinen Makler, um das Haus zu verkaufen => spart Kosten => sollte die Möbel (+den ganzen Hausrat) abdecken.

Hausrat, weil sonst kommt dann Dein Bruder und will noch Geld für den 8-jährigen Rasenmäher, die 20-jährige Schreibmaschine und was auch immer Dein Vater so alles hatte.

 
Der eingentliche Grund ist: Die aktuelle Schätzung ist viel tiefer ausgefallen als mein Bruder gedacht hat. Er hat natürlich recht, wenn er sagt, dass das Inventar nicht in einer Schätzung berücksichtigt wird. Jetzt hoffe ich wirklich, dass es nun endlich gut ist.....bei 6 Geschwister ist es nicht leicht. Alle haben unterschiedliche Vorstellungen.../emoticons/default_additional/153.gif

 
ja, das kommt immer wieder vor, dass Familienangehörige, obwohl sie keine Ahnung von Immobilien haben, der Preis der elterlichen Liegenschaft überschätzen. Vieleicht auch ein bischen weil sie der emmotionale Wert mit dem Verkehrswert verwechseln /emoticons/default_rolleyes.gif!

Umso Wichtiger dass eine Schatzung durch einen unparteiischen Profi durchgeführt wird!

Solange deine Mutter noch im Haus bleibt und die Möbel auch noch braucht, würde ich über einen Kauf der Möbel absehen. Wenn es einmal zu einer Erbung kommt und dir die Möbel immer noch nicht verleidet sind, kannst du sie ja immer noch kaufen!

 

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