Hallo
Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und unsere damalige Mietwohnung gekündigt. Wir erhielten von der Verwaltung schriftlich die Aufforderung, Dübellöcher nicht zu schliessen. Wir hatten 8 Dübellöcher gesamthaft (4 im Entree, Schuhschränke), 2 im Schlafzimmer (Leseleuchten) und 2 im Bad (Duschvorhangstange). Pro Dübelloch wurde der Preis von CHF 5 festgelegt. Der Vermieter vermerkte auf dem Protokoll, dass wir, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können, die Malerarbeiten bezahlen müssen. Da es sich um einfache Dübellöcher handelt, bin ich nicht von einer solchen Massnahme ausgegangen und habe das Abnahmeprotokoll (naiverweise) unterzeichnet. Nun haben wir eine Rechnung über CHF 500.00 erhalten /emoticons/default_eek.png. Müssen wir dies so akzeptieren?
Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und unsere damalige Mietwohnung gekündigt. Wir erhielten von der Verwaltung schriftlich die Aufforderung, Dübellöcher nicht zu schliessen. Wir hatten 8 Dübellöcher gesamthaft (4 im Entree, Schuhschränke), 2 im Schlafzimmer (Leseleuchten) und 2 im Bad (Duschvorhangstange). Pro Dübelloch wurde der Preis von CHF 5 festgelegt. Der Vermieter vermerkte auf dem Protokoll, dass wir, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können, die Malerarbeiten bezahlen müssen. Da es sich um einfache Dübellöcher handelt, bin ich nicht von einer solchen Massnahme ausgegangen und habe das Abnahmeprotokoll (naiverweise) unterzeichnet. Nun haben wir eine Rechnung über CHF 500.00 erhalten /emoticons/default_eek.png. Müssen wir dies so akzeptieren?