Übernahme Instandstellungskosten

scrubs97

Mitglied
04. Dez. 2008
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Hallo

Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und unsere damalige Mietwohnung gekündigt. Wir erhielten von der Verwaltung schriftlich die Aufforderung, Dübellöcher nicht zu schliessen. Wir hatten 8 Dübellöcher gesamthaft (4 im Entree, Schuhschränke), 2 im Schlafzimmer (Leseleuchten) und 2 im Bad (Duschvorhangstange). Pro Dübelloch wurde der Preis von CHF 5 festgelegt. Der Vermieter vermerkte auf dem Protokoll, dass wir, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können, die Malerarbeiten bezahlen müssen. Da es sich um einfache Dübellöcher handelt, bin ich nicht von einer solchen Massnahme ausgegangen und habe das Abnahmeprotokoll (naiverweise) unterzeichnet. Nun haben wir eine Rechnung über CHF 500.00 erhalten /emoticons/default_eek.png. Müssen wir dies so akzeptieren?

 
och, so einfach würde ich diese rechnung nicht zahlen. seit wann seid ihr denn überhaupt ausgezogen bzw. wie viel später kam die rechnung? wie lange habt ihr in der wohnung gewohnt, bzw. wann wurden diese wände das letzte mal gestrichen? habt ihr irgendwann eine rechnung für die 8 dübellöcher ? fr. 5.-- erhalten?

 
das ist doch typisch vermieter terror

das kennen wir schon und das gleiche problem mit den dübellöcher werden wir demnächst auf der schlichtungstelle klären lassen, nebst andere unhaltsame forderungen

wir haben auch deswegen den abnahmeprotokoll nicht unterschrieben

unser ehemaliger vermieter hatte uns auch mündlich verboten die dübellöcher zu zu spachteln

ok, dann sollen sie halt die kosten selber tragen

dazu ist noch anzumerken, das dübellöcher zu der normaler abnutzung gehört

am besten du fragst mal bei der schlichtungstelle an deiner gemeinde, diese geben dir gerne kostenlos auskunft und sind sehr nett

auch könntetst du die forderung abstreiten und dich in einen kostenloses schlichtungsverfahren einlassen

du hast kein risiko und meisten sehr lehrreich

 
Hallo

Wir haben vor einem halben Jahr ein Haus gekauft und unsere damalige Mietwohnung gekündigt. Wir erhielten von der Verwaltung schriftlich die Aufforderung, Dübellöcher nicht zu schliessen. Wir hatten 8 Dübellöcher gesamthaft (4 im Entree, Schuhschränke), 2 im Schlafzimmer (Leseleuchten) und 2 im Bad (Duschvorhangstange). Pro Dübelloch wurde der Preis von CHF 5 festgelegt. Der Vermieter vermerkte auf dem Protokoll, dass wir, falls die Dübellöcher nicht professionell verschlossen werden können, die Malerarbeiten bezahlen müssen. Da es sich um einfache Dübellöcher handelt, bin ich nicht von einer solchen Massnahme ausgegangen und habe das Abnahmeprotokoll (naiverweise) unterzeichnet. Nun haben wir eine Rechnung über CHF 500.00 erhalten /emoticons/default_eek.png. Müssen wir dies so akzeptieren?
Fieser Trick des Vermieters. Er hat wohl auf Deine Kosten die Wand neu gemalt. Hast Du ev. Fotos der Dübellöcher gemacht, denn die Wand wurde ja zwischenzeitlich übermalt. Selbst wenn Du keine Fotos hast, so gehe ich davon aus, dass der Vermieter in der Beweislast ist. Wende Dich deshalb unbedingt an Mieterverband bzw. die zuständige Stelle in der Gemeinde und/oder an Deine Haftpflichtversicherung. Die haben das bestimmt schon dutzendweise erlebt. Bittte unbedingt fachmännischen Rat beiziehen, weil u.U. Fristen laufen. Wir hatten wegen Wohnungsumbau auch troubles mit dem Vermieter und haben sehr gute Hilfe beim MV BL/BS erhalten. Die Abnahme war dann null Problem, weil er genau wusste, auf was er sich bei uns einlässt. Jetzt müssen wir nur noch dranbleiben, weil er bestimmt "vergisst", dass wir von der laufenden Heizperiode auch noch Geld zugute haben.

 

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