Ok. Einiges wurde hier ja schon schrieben und geantwortet.
Grundlegend halte ich dies für einen Planungsfehler. Planungsfehler deshalb, da man Dich wohl nicht passend beraten hat und keine Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten genommen hat. Mit oder ohne vorheriges Bodengutachten, hätte man zumindest bei Erstellung der Baugrube die Bodenbeschaffenheit sehen und entsprechend reagieren müssen. Dies ist unterblieben, womit ich hier den Fehler in der Planung bzw. Bauleitung sehe.
Grundlegend ist der bei euch übliche Betonlichtschacht, ohne Boden, niemals dicht. Es ist also egal, wie er befestigt ist, er wird Wasser jetzt und auch später nicht abhalten können.
Später, das bedeutet auch, dass Regen selbst nach der vorgeschlagenen Maßnahme des GU immer noch in den Lichtschacht einlaufen und die dort befindliche Lehmschicht NICHT durchdringen kann. Somit wird es sich wieder aufstauen können und erreicht daher auch die spätere Fuge zwischen Fenster und Betonaussparung. Selbst (wenn dies dieser GU überhaupt vorgesehen hatte) eine Abdichtung zwischen Fensterrahmen und Betonaussparung ist wirkungslos ab der Höhe des Fensterflügels. Dann käme es ggf. dort wieder in den Keller.
Ergo, muss eine Sickerschicht, Sickerleitung unterhalb des Lichtschachtes vorhanden sein um hier anfallendes Wasser, egal ob auf Dauer von der Seite oder durch Regen und Schneeschmelze von oben, sicher abführen zu können!
Eine Sickerleitung, das hat Moudi ja schon angedeutet, gehört normalerweise auf Höhe der Baugrubensohle. Dann kann kommen was will, egal woher, das Wasser wird abgeführt. Die Ausführung mit wasserdichtem Beton ist eine Sache, aber dann müssen auch alle anderen Öffnungen in den Keller, ebenfalls wasserdicht sein. Dann wäre es egal, wie hoch sich das Wasser staut.
Die von Bauprofi angesprochene, mit Gefälle zum Haus/Keller laufenden Versorgungsleitungen sind daran, so gesehen nicht Schuld. Trotzdem, da hat er recht, vermeidet man solche Verlegungen. Wenn sie sich, was durchaus vorkommen kann, nicht vermeiden lassen, dann sollten sie aber zumindest bei der Einführung in/durch die Kellerwand wieder ansteigen. Durch den sich hieraus bildenden "Sack" bzw. Schleife, ist dann das von ihm angedeutete Problem wieder gelöst. Denn das Wasser wird am untersten Punkt abtropfen können!
Entscheidend ist hierbei aber, so oder so, wie dicht die Wanddurchführung der Versorgungsleitungen ist? Bisher scheint dies dort ja in Ordnung zu sein.
Bei Verfüllen der Baugrube sehe ich auch keinen Fehler bei dem Bekannten! Er kann nur das auffüllen, was höhenmäßig durch die Bauplanung vorgegeben ist. Dieses liegt aber nicht in seinem Ermessen.
Ein oder der einzige Fehler den ich hierbei sehe, gerade noch wenn man sich persönlich kennt, ist die Tatsache, dass er Dich beim Verfüllen der Baugrube, gerade bei diesem Lehmboden nicht davor gewarnt und einen Bodenaustausch vorgeschlagen hat. Das wäre eigentlich für ihn als Fachmann eine Verplichtung gewesen.
Aber, die Hauptverantwortung liegt hier beim Bauleiter.
Wenn das Haus später so angefüllt wird, oder kann, dass die Oberfläche ein Gefälle vom Haus weg erhalten wird, dann sollte dort auch versucht werden eine Wasserführung zu erreichen. Damit würde zumindest das oberlächig ankommende Wasser abgehalten aber nicht aufgehalten!
Eine Sickerleitung im oberen Bereich, unter dem Humus, ist eine schlechte Notlösung. Wenn es überhaupt funktioniert, dann muss ein gewisser Streifen komplett offen gehalten werden. Wenn das nun angedachte Gefälle, weg von Haus, nicht kommt und über der Sickerleitung wieder Humus/Rasen kommt, dann schießt das Wasser auch wieder über diesen hinweg bis zur Hauskante!
Offen würde bedeuten, dass dort kein Humus oder Rasen kommt, sondern ein Kiesbett unter dem dann eine Sickerleitung (hier dann aber besser eine wie sie in Deutschland ausschließlich verwendet wird) verlegt wäre. Wie gesagt, in dieser Höhe eine Notlösung. Zudem ist zu klären, ob Du das Sickerwasser (das wäre es dann ja technisch und rechtlich gesehen) in den Kanal einleiten dürftest? Dies ist in der Schweiz ja nicht erlaubt!