Ich habe die Stellungsnahme von Evodrop zum Artikel im Blick und Beobachter auch gelesen.
Falls in den Artikeln alles falsch wäre, hätte Evodrop diese Artikel mit einer Verfügung sehr schnell löschen können.
Die Artikel sind aber immer noch bei Blick und Beobachter online.
In der Stellungsnahme von Evodrop heisst es:
Überdies wurden sämtliche Heilanpreisungen und Aussagen auf der Evodrop Webseite von der kantonalen Gesundheitsdirektion geprüft und freigegeben.
Heilanpreisungen sind in der Schweiz eigentlich Medikamenten vorbehalten!
Es wurden schon andernen Herstellern von Wasserbehandlungsgeräten gerichtlich verboten Heilanpreisungen für Ihre Geräte zu verwenden.
Darum kann ich mir kaum vorstellen, dass sämtliche Heilanpreisungen von Evodrop von den Behörden geprüft und freigegeben wurden.