Zu hohe Kosten -- Wer ist schuld Archithekt oder Bauherr

Mrserious

Mitglied
23. Juli 2010
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Guten Tag,

Wir haben seit letztes Jahr unser Haus Total renoviert. Dabei hatten wir immer wieder Probleme mit dem Archithekten und mit den Unternehmen, denen er Aufträge im Namen von uns erteilt hat.

Als erstes hat der Archithekt sich über 30% der Baukosten verrechnet. Immer wieder mussten wir schauen dass wir es günstiger bekommen. Somit haben wir dann selber im Bekanntenumfeld Leute gesucht.

1.) Gerüst

Nun haben wir Probleme mit dem Gerüst. Unser Archithekt hat in unserem Namen einen Pauschal-Preis abgemacht. Er hat nichts davon gesagt, das die Miete für 3 Monate gilt.

---> Weil das Gerüst nun 4 Monate dastand, bekommen wir nun eine Rechnung für die Mehrmiete. Nun sagt der Archithekt, dass das so mit dem Gerüstunternehmen vereinbart wurde, wovon wir nichts wussten. --> Haben wir eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen, falls uns die Unternehmung betreibt? Ausserdem haben wir niergends unterschrieben, sondern der Archithekt hat das alles gemacht.

2.) Aushub

Genau das gleiche mit dem Aushub. Abgemacht wurde ein gewisser Pauschal-Betrag für den Aushub und das Plannieren. Das hat alles der Archithekt gemacht. Nun auf einmal will die Unternehmung 40% Mehrkosten, weil die Maschinen, die Erde, die Abfuhr eingerechnet wurde. Wir waren baff, als wir das sahen. Der Archithekt hat uns keine Transparenz gezeigt. All Unternehmen, die er angestellt hat, kommen nun mit Mehrkosten. Nun wissen wir nicht wie wir vorgehen sollen. Der Archithekt zeigt überhaupt keine Verantwortung und sagt, wir sollen sein Resthonorar zahlen und dann sei er raus aus der Sache. All die Abmachungen ist aber er eingegangen. Kann der Archithekt so leicht raus?

Mit dem Archithekt haben wir leider keinen schriftlichen Vertrag. Nur mündlich und auch auf gewissen Papieren, wo er uns budgitiert hat. Auch viel Emailverkehr haben wir mit Ihm gehabt.

Hat jemand Erfahrung in solchen Bereichen? Was wäre, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt? Kann der Archithekt einfach so raus? Können die Unternehmen uns überhaupt betreiben, wenn der Archithekt die Vereinbarungen eingegangen ist?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

 
Hallo Mrserious

Wie so gibt es keinen Vertrag??? Du kannst doch nicht einfach, auf irgendeine mündliche Besprechnung einen Architekturauftrag von/über (damals, wenn auch falsch geschäzten) 800.000,. CHF Baukosten erteilen?? Das ist schon sträflich bis fahrlässig.

Wie so hat er in Eurem Namen, dazu noch ohne Rücksprache, Aufträge vergeben...bzw. vergeben können?? Das ist mir schleierhaft bis nicht zu glauben! Er wird in der Regel die Offerten einholen, die Aufträge vorbereiten, die dann aber von Dir unterschrieben werden müssen, damit sie der Handwerker auch annimmt.

Sorry, da ist aber einiges völlig daneben gelaufen bei Dir.

Also ist grundsätzlich zu klären, wie und was genau beauftragt wurde...wer war Zeuge des gesagten Wortlautes ? Wie lautet der genaue Text in den besagten Aufträgen?? Welche Grundlage wurde dort vereinbart? Auf welche Massen war die Offerte bezogen??

Das solltest Du, bevor es evtl. die Gerichte beschäftigen würde, alles mal fein säuberlich abklären, oder abklären lassen. Lasse Dich dahingehend beraten und die Unterlagen überprüfen. Der Architekt kann natürlich nicht einfach irgend etwas dahin schreiben, was nicht den echten Vorgaben und Massen entspräche. Dafür hast Du ihn ja damals beauftragt, Dir dies auszuführen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dabei hatten wir immer wieder Probleme mit dem Architekten und mit den Unternehmen, denen er Aufträge im Namen von uns erteilt hat.
Hart gefragt: Warum "immer wieder"?

Haben wir eine Chance den Rechtsstreit zu gewinnen, falls uns die Unternehmung betreibt? Ausserdem haben wir niergends unterschrieben, sondern der Archithekt hat das alles gemacht.
Der Unternehmer kann davon ausgehen, dass der Architekt, als Gehilfe des Bauherrn, rechtsgültig Aufträge und Weisungen erteilen kann. Deshalb haftet zwar der Archi dem Bauherrn gegenüber für die Mehrkosten unsinniger Anweisungen, die Unternehmerrechnung werdet Ihr aber wohl bezahlen müssen.Bei Mehrkosten muss man auch zwischen unnötigen Mehrkosten und "Sowieso-Kosten" unterscheiden. Wenn das Gerüst 4 Monate steht, muss man auch 4 Monate Miete bezahlen - das Argument, im Vertrag mit dem Gerüstbauer seien nur 3 Monate vorgesehen gewesen, zählt nicht. Wenn, dann wäre es ein Schuss in den eigenen Ofen - hätte der das Gerüst nach 3 Monaten abgebaut, hättet Ihr ein anderes, wesentlich teureres Problem. Hier ist die Frage, ob andere Unternehmer für diese Mehrkosten belangt werden können, wegen Nichteinhaltung von verbindlich abgemachten Terminen, oder ob eine unrealistisch kurze Gerüststandzeit vorgesehen war.

Da dürfte aber schon von anfang her einiges im Argen liegen. War es im Vertrag mit dem Architekten vorgesehen, dass der Aufträge erteilen darf, ohne dass es Eurere Unterschrift bedarf? Und wenn, widerruft man so einen Blankocheck zum Ausgeben des Geldes des Bauherrn, nachdem es einmal nicht geklappt hat. Deshalb meine Frage oben.

Wenn natürlich der Bauherr auf eigene Faust Aufträge erteilt und weitere Unternehmer sucht, "damit es billiger wird", dann vereinfacht das die Zusammenarbeit mit dem Archi auch nicht wirklich. Um hier wirklich urteilen zu können, müsste man hier mindestens die gleiche Geschichte vom Architekten erzählt dazuschreiben.

 

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