zu hoher Gully-Deckel, wer bezahlt?

hans-winkelried

Mitglied
14. Apr. 2010
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Hoi

wir sind kurz vor dem Baubeginn... /emoticons/default_ohmy.png

für die Zufahrt auf unser Grundstück haben wir ein Wegrecht (letztes Haus in einer Sackgasse). Auf dem Grundstück der Nachbarn befinden sich Gully's, die nur provisorisch gesetzt wurden und viel höher sind als der "natürliche" Strassenverlauf (ca. 40cm). Der Aufwand der Korrektur beläuft sich gemäss Gärtner auf rund CHF 1500. Wir nehmen an, dass wir diese Kosten zu berappen haben.

Doch bevor wir stillschweigend in den sauren Apfel beissen, möchten wir uns doch vergewissern, ob jemand Erfahrung mit einem solchen Fall hat.

Besten Dank.

Housi

 
Hallo Housi

Besteht diese Strasse schon ? Das heisst ist sie befestigt mit einem Belag oder ist es "nur" ein unbefestigter Weg zu eurem Grundstück?

Weisst du ob ein Dienstbarkeitsvertrag besteht bezüglich der Ersterstellung dieser Strasse?

Gruss wipsi

 
Hoi

wir sind kurz vor dem Baubeginn... /emoticons/default_ohmy.png

für die Zufahrt auf unser Grundstück haben wir ein Wegrecht (letztes Haus in einer Sackgasse). Auf dem Grundstück der Nachbarn befinden sich Gully's, die nur provisorisch gesetzt wurden und viel höher sind als der "natürliche" Strassenverlauf (ca. 40cm). Der Aufwand der Korrektur beläuft sich gemäss Gärtner auf rund CHF 1500. Wir nehmen an, dass wir diese Kosten zu berappen haben.

Doch bevor wir stillschweigend in den sauren Apfel beissen, möchten wir uns doch vergewissern, ob jemand Erfahrung mit einem solchen Fall hat.

Besten Dank.

Housi
hallo,

ich würd mal sagen, das gehört zum Erstellen der Zufahrt, und sollte von dem gezahlt werden, der auch die Zufahrt bezahlt hat.

Habt ihr mit feriger Zufahrt gekauft oder wart ihr auch fürs Erstellen der Zufahrt zuständig?

Ob sich gegebenenfalls ein Streit deswegen lohnt ist dann wieder die andere Frage.

gruss

 
Hallo

Ja, die Strasse besteht schon und endet auf der Parzelle des Nachbarns.

Dort wo die Gully's zu hoch sind ist noch kein Belag.

Es besteht ein Dienstbarkeitsvertrag.. muss rasch aufs Grundbuch, um diesen einzusehen. Im Kaufvertrag des Landes ist nur ein Auszug über die Unterhaltskosten der Strasse.

Wir haben nicht mit fertiger Zufahrt gekauft . So viel ich im Kopf habe.

Liebe Grüsse

Housi

 
Du schreibst ja in deinem Ersten Bericht dass die Gullys nur provisorisch gemacht wurden. Macht ja auch Sinn da die Zufahrt ja noch ohne Belag ist. Endhöhe ist ja erst dann ersichtlich.

Ich denke diese Kosten wirst du übernehmen müssen ausser der Dienstbarkeitsvertrag schreibt detailiert etwas zur Ersterstellung. Beeinträchtigen diese Gullys auch deinen Nachbarn? Oder fährst nur du diese Strecke mit den Gullys?

Gruss wipsi

 
Du schreibst ja in deinem Ersten Bericht dass die Gullys nur provisorisch gemacht wurden. Macht ja auch Sinn da die Zufahrt ja noch ohne Belag ist. Endhöhe ist ja erst dann ersichtlich.

Ich denke diese Kosten wirst du übernehmen müssen ausser der Dienstbarkeitsvertrag schreibt detailiert etwas zur Ersterstellung. Beeinträchtigen diese Gullys auch deinen Nachbarn? Oder fährst nur du diese Strecke mit den Gullys?

Gruss wipsi
Ich habe im Dienstbarkeitsvertrag nichts über diese Kosten gefunden. Es ist lediglich der Unterhalt geregelt. Die Gullys beeinträchtigen die Nachbarn nicht, da ihre Einfahrt sich davor befindet. Somit befahren nur wir diese Strecke. Die Tendenz geht also Richtung Kostenübernahme unsererseits.

Saluti

Housi

 
Moment ... der Eigentümer des belasteten Grundstücks darf nichts unternehmen, was das Wegrecht behindert, also z.B. keine 40 cm hohen Schächte bauen und dann stehen lassen, wenn diese die Duchfahrt behindern.

Du darfst andereseits gar nichts ausser jederzeit durchfahren, d.h. wenn dich die Dinger dabei nicht erheblich behindern, gehen sie Dich nichts an, egal ob sie schön sind oder nicht.

Der Belastete muss den Weg nicht verbessern, wenn Du mit einem normalen Auto auf normale Weise drüberfahren kannst reicht das. Er muss also den Weg nicht befestigen noch muss er eine derartige Massnahme dulden (Du hast auf fremdem Grund nichts zu teeren, wenn der Eigentümer nicht will).

In der Praxis zahlen deshalb eine Wegverbesserung die daran Interessierten.

Es ist, um spätere Streitereien zu vermeiden, von Vorteil, wenn die für das Wegrecht freizuhaltende Fläche baulich etwas anders gestaltet wird (z.B. anderer Belag als Rest des Hofplatzes).

Unterhalten tun Anlagen, die einer Dienstbarkeit dienen, die Begünstigten anteilig ihres Interesses. In der Praxis, nutzen zwei das Wegrecht, teilen sie sich die Kosten für Schneeräumung.

 

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