Wir haben genau das gleiche Problem. Die Lüftungsrohre mit der kalten Zu- und Abluft innerhalb der gedämmten Gebäudehülle wurden nicht gedämmt.
Vor allem wegen den Wärmeverlusten müssen diese aber gemäss Minergie Richtlinien, SIA und kantonalen EnEV Vorschriften gedämmt werden.
Es macht doch wenig Sinn, das ganze Haus mit viel Aufwand lückenlos zu dämmen und zugleich eine riesige Wärmebrücke (= Lüftungsrohre mit Aussentemperatur) im Haus zu tolerieren.
In der Energiesparverordnung des Kanton Aargaus ist zum Beispiel ab einer Temperaturdifferenz von 5 Grad C die minimale Dämmstärke von Lüftungskanälen vorgeschrieben (Tabelle Anhang 8): Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR)
Fazit: Die Anlage wurde nicht fachgerecht gemäss den geltenden Normen und Vorschriften installiert. Nachbesserung durch den Installateur oder Abzug von CHF 1000.-.
Vor allem wegen den Wärmeverlusten müssen diese aber gemäss Minergie Richtlinien, SIA und kantonalen EnEV Vorschriften gedämmt werden.
Es macht doch wenig Sinn, das ganze Haus mit viel Aufwand lückenlos zu dämmen und zugleich eine riesige Wärmebrücke (= Lüftungsrohre mit Aussentemperatur) im Haus zu tolerieren.
In der Energiesparverordnung des Kanton Aargaus ist zum Beispiel ab einer Temperaturdifferenz von 5 Grad C die minimale Dämmstärke von Lüftungskanälen vorgeschrieben (Tabelle Anhang 8): Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts (SAR)
Fazit: Die Anlage wurde nicht fachgerecht gemäss den geltenden Normen und Vorschriften installiert. Nachbesserung durch den Installateur oder Abzug von CHF 1000.-.