Einzelraumregulierung Fussbodenheizung

Bodenseeblick

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16. Mai 2013
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Wir bauen mit einem GU ein EFH mit 3 Etagen und sind noch ganz am Anfang, Bodenplatte und Mauer EG sind fertig. Bis her läuft alles gut, auf Grund von div. Referenzen bin ich auch sicher, dass die Qualität und fachliche Ausführung passen werden, Mehr/ Minderkostenrechnung zeitnah und sehr transparent. 

Nur eine Sache macht mir Kummer, die Fussbodenheizung.  Diese wird ohne Raumthermostate geplant. Hier gehen die Meinungen ja stark auseinander. In der jetzigen Wohnung sind welche verbaut. Wir sind öfter mal länger weg, dann stelle ich frühzeitig die Temperatur etwas runter. Im Haus müsste dann die Heizung durchlaufen loder ich in den Technikraum gehen zum Verteiler und jeden Durchflussregler einzeln bedienen. Wirkt sich das Fehlen der Einzelraumregulierung vielleicht auch negativ auf einen ev. Wiederverkauf aus? 

Habe es mal vorsichtig beim GU angesprochen ob es für einen Mehrpreis möglich wäre. Die Antwort war 1) nicht wirklich notwendig 2) schwierig mit Funkregeln auf Grund der Distanz bis zum Technikraum...

Habe mal diskret beim Heizungsbauer gefragt, dieser äußerte sich natürlich zurückhaltend,  würde aber selber nicht ohne Raumthermostate bauen. Auch auf Hinblick für ev spätere Kühlung. Dies sei aber nicht seine Baustelle sondern die des Elektrikers ... Vorlauftemp. 35, Rücklauf 28 Grad 

Was sagen die Experten???

Habe mal den Ausschnitt aus der Baubeschreibung und was ich ich im Gesetz/Richtlinie gefunden habe eingefügt. 

Vielen lieben Dank!

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Ich bin etwas verwirrt wegen der "Funkregeln". Thermostate werden üblicherweise mit 2 oder 3 dünnen Drähten angeschlossen. Eine Funkverbindung würde ich nicht akzeptieren wollen.

In einem EFH ist üblicherweise nur eine Partei involviert, da kann man dem GU doch sagen "wir wollen das so. Bitte ausführen".

 
Danke für Deine Antwort. Die Frage ist eher ... Habe ich ein Recht darauf, weil es so Vorschrift ist und damit zahlt der GU, oder es wird als Sonderwunsch ausgeführt und ich zahle es selber ?

Vielleicht kennt Pfälzer hierzu die Rechtsgrundlage 😇

 
Kein Experte, wir bauen aktuell ein EFH ohne Raumthermostate. Also ich denke das sollte keine Vorschrift sein - und würde auf Extrawunsch auf eure Kosten hinauslaufen.

 
Diese Angaben kommen wohl aus der MuKEn2014. Die Frage ist, ob der Kanton, respektive die Gemeinde diese schon umgesetzt hat. Dann wäre es eine Vorschrift. Wir haben bei uns keine Raumthermostate. Macht bei einer Niedrigtemperatur Bodenheizung auch keinen Sinn. Es hilft dir ja nicht, wenn du erst 1-2 Tage später etwas bemerkst. Und auch wir kühlen im Sommer. Mir erschliesst sich nicht, was Raumthermostate mit der Kühlung zu tun hat. Das regelt doch eh die Wärmepumpe, wenn man ein "richtige hat. Aber nicht alle Wärmepumpen beherrschen die Kühlfunktion in der "Grundausstattung". Wenn du natürlich im Sommer, unterhalb der "normalen" Raumtemperatur kühlen möchtest, könnte es so oder so noch zu anderen Problemen kommen, wie z.B Kondensation im Unterlagsboden. Unser Heizer war da ganz anderer Meinung als Eurer, zumal das Kühlen mit einer Luftwärmepumpe eh grenzwertig ist.

Hast du denn die Wärmebedarfsberechnung vorliegen?

Gruss Pit

 
Ganz ehrlich... keine Ahnung.  Hoffe die liegt dem GU vor 😇

Naja der Heizungsbauer meinte es benötigt Raumthermostate die auf Kühlfunktion umstellen können. Wir würden bei der Wärmepumpe ein Upgrade nehmen. Als Begründung meinte er, wenn dies nur über Durchfluss geregelt wäre, wäre ja zB das Badezimmer mit dem höchsten Durchfluss im Sommer der kältesten Raum. Aber vermutlich müsste man dort für den Sommer dann den Durchfluss manuell runter regulieren? Weiss jetzt gar nicht mehr ob wir dies wirklich nehmen sollen oder besser ein Klima Split Gerät einbauen lassen wenn wirklich Bedarf besteht.

 
Also wenn du heute ein EFH baust, sollten 30 Grad Vorlauf wohl reichen. Somit ist der Artikel nicht anwendbar. Wir haben eine Sole WP mit Kühlung ohne. Wir haben keine Thermostaten. Alles was ich im Internet gelesen habe, sprach stark dagegen. Ich bin mit unserer Lösung zufrieden. 
Noch zum Thema Regulierung bei Abwesenheit: ich kann am Handy in meiner App die Temperatur der WP runter regeln, ein Klick. Deshalb verstehe ich deine Bedenken auch diesbezüglich nicht. 
 

ja, das Badezimmer ist etwas kühl im Sommer, das ist auch der einzige Raum mit Fliesen bei uns. Aber auch das sehe ich nicht als Problem (Teppich zB)

 
Unsere Erfahrung mit Funk Regelventile:

- wenn du keine Kühlung per Bodenheizung möchtest, kannst du auf die Regelventile verzichten. Und die Temperatur an der Heizung runterregeln.

- ich würde jedoch die Kühlfunktion per Bodenheizung unbedingt wieder einbauen. 
Dazu haben wir in jedem Heizungsverteiler ein Stromanschluss für die Steuerung der Regelventile. Wir haben mit nur 2 Thermostaten gestartet. Einer im Wohnzimmer für die warmen Räume einer im Schlafzimmer für die kühlen Räume. Das reicht bei uns, da alle Räume auf die gleiche Seite ausgerichtet sind, und somit das gleiche Klima aufweisen.  Ein Nachrüsten mit weiteren Thermostaten ist ja jederzeit möglich, da die Verbindung funkbasiert ist und die Zuordnung dynamisch erfolgt. 
Sämtliche Kreise sind bei uns voll offen  (ohne hydraulischen Abgleich) und werden über stufenlose Regler gesteuert. So kann beim Kühlen der maximale Durchsatz erreicht werden.  
- der Funk bis in den Keller ist auch kein Problem. Wenn du ein Lankabel im Keller zur Verfügung hast kannst du ein weiteres Funkmodul dort platzieren. 
 

also! um Regler ready zu sein benötigst du in jedem Verteiler 230V, Im Keller ein LAN Anschluss für die Funk Verlängerung. Und du kannst jeder Zeit nachrüsten.

 
Danke für die Antworten.  Es gibt nur den Verteiler im Technikraum, keine auf den Etagen. Habe etwas recherchiert und anscheinend ist es bei Vorlauftemperaturen über 30 Grad Pflicht, siehe Anhang.  Kontaktiere Montag mal das Bauamt. Werde wohl das Gespräch mit dem GU suchen müssen. Bin dennoch dankbar für weitere Feedbacks.

GNI_Merkblatt3_Einzelraumregelung_D.pdf

 

Anhänge

  • GNI_Merkblatt3_Einzelraumregelung_D.pdf
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Normen sollen den Stand der Technik wiederspiegeln, sind aber keine Gesetze. Du kannst also dein GU nur darauf hinweisen, dass seine Lösung nicht dem Stand der Technik entspricht, soweit es nicht in einem kantonalen Gesetz verankert ist, oder darin auf eine Norm verwiesen wird. Ob es tatsächlich immer der Stand  der Technik ist, oder ob auch Interessenverbände ihren Einfluss geltend gemacht haben, lassen wir hier einmal offen. Anstatt das Bauamt, würde ich die kantonale Behörde wählen. Denn das Bauamt hat eigentlich nicht so viel mit so etwas zu tun.

Wie gesagt erfüllen Raumthermostate bei dieser Art von Bodenheizung nicht den Sinn und Zweck, und können auch den reibungslosen Betrieb der Wärmepumpe stören. Diese ist ja auf einen festen berechneten Volumenstrom  eingestellt. Wenn du an einem Ventil den Durchfluss verringerst, hast du automatisch einen höheren Volumenstrom in den anderen Räumen. Auch die Rücklauftemperatur ändert sich anfangs, dies kann eine Wärmepumpe aber nur begrenzt selbst nachregulieren. Im gesamten können unerwünschte Taktungen die Folge sein.  Was nicht heisst, dass es grundsätzlich so ist, aber man muss es bedenken, womit wir wieder bei den Planungsunterlagen wären. Wenn du etwas sinnvolles für die Zukunft machen möchtest, dann lass die Bodenheizung so anpassen, damit rechnerisch 30° Vorlauftemperatur herauskommt (Verlegeabstand verringern/andere Rohre verwenden usw). Denn solche Sachen lassen sich später nicht mehr optimieren. Dann sparst du auch in der Zukunft Energie, denn die Stromkosten werden tendenziell sicher nicht sinken. Angebote an einen GU müssen halt immer günstig/billig sein, also geht man an die Grenzen was erlaubt ist. Effizient und "ökologisch" muss das nicht zwingend sein.

Du musst auch noch bedenken, dass eine aktive Kühlung (bei Luftwärmepumpen) in etwa die gleiche Energie benötigt wie die Heizung. Etwas anderes ist es bei passiven Kühlungen mit Erdwärmepumpen wie bei uns.

Wir haben mit der passiver Kühlung immer noch eine "angenehme" Badezimmertemperatur. Wenn wir es beim Baden oder Duschen wärmer haben möchten, erledigen wir dies temporär mit einem "Handtuchtrockner" (thermostatgeregelt), denn "normal" heizen kann man einen einzelnen Raum in dieser Zeit so oder so nicht.

Wenn du eine kontrollierte Wohnraumlüftung hast, hättest du auch die Möglichkeit darüber zu kühlen.

Gruss Pit