Entlassung aus dem BGBB, welches Recht wird nun angewendet?

Obiwan68

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04. Juni 2021
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Hallo Zusammen

Wenn ich ein Grundstück kaufe (Kanton Bern) das aus dem BGBB entlassen wurde, steht es ja immer noch in der Landwirtschaftszone, untersteht aber nicht mehr dem BGBB, welches Recht zählt nun wenn ich da zum Beispiel eine Pergola/Wintergarten hinstellen möchte?

Vielen Dank und Gruss

Obiwan

 
Hallo Obiwan

Kanton ZH schreibt:

"Ein Grundstück ausserhalb der Bauzone erhält im Grundbuch die Anmerkung «dem BGBB nicht unterstellt». Das ändert nichts an der Zonenzugehörigkeit. Es gelten die raumplanerischen und baurechtlichen Vorschriften der Landwirtschaftszone."

Wird in BE wohl nicht anders sein.

Gruss MSG

 
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