Gehört die Länge von besonderen Gebäuden PBG zur Fassadenlänge?

Teig

Mitglied
19. Mai 2009
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Hi Zusammen

Mein Nachbar (wie schon ein Tread von mir) baut ein haus das über der normalen länge ist, sodass er den mindestAbstand etwas erhöhen musste.

Nun an und für sich ist diese Gebäude noch länger als für den abstand deklariert, weil in der gleichen Flucht ist noch ein besonderes Gebäude angehängt.

Fur uns ist diese Fassade natürlich jetzt noch Länger und wir sind deshalb der Meinung, dass der Abstand durch dies erhöht werden muss. D.h. wenn wir an das gebäude schauen sehen wir nur eine wand, wenn auch im Bereich das besonderen Gebäudes nur 1-stöckig (die dürfen ja nicht höher sein).

Wie sieht ihr die Rechtslage?

Gruss

teig

 
sollte es sich tatsächlich um ein besonderes gebäude handeln, spricht die rechtslage meiner meinung nach gegen eure interpretation...

schau mal unter: Erlass

allgemeine bauverordnung kt.zürich:

§ 25

Besondere Gebäude im Sinne von § 49 Abs. 3 PBG2 fallen

bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages ausser Betracht, sofern

die Bau- und Zonenordnung nicht etwas anderes bestimmt.

gruss

 
vielen dank für den artikel

habe gesehen, dass dies bei vielen gemeinden so ist (auch im reglement). bei unserer gemeinde steht nichts.

bzw. bei unserer wird von fassadenlängen gesprochen (von allen die nicht mindestens 7m von der grenze entfrernt sind) und wenn man dies 1 zu 1 nimmt, dann würde bei alle gebäudelängen dazuzählen.

sehe es aber auch als eher schwierig an am ende recht zu bekommen

wie auch immer ist dies nicht mein hauptpunkt.

das coole ist, dass unser architekt von isch aus meinte, dass man gegen dieses gebäuse einsprache erheben muss (mehrere gründe).

schaue es morgen mit meinem anwalt an und werde dann entschieden

gruss

teig

 
hoi teig

hm, ich glaube die 7m beziehen sich nicht auf den grenzabstand, sondern auf die gebäudeabstände (art.4.4.3 bau- und zonenordnung gemeinde pfungen) was nicht dasselbe ist...und da im baureglement nichts spezielles zu den besonderen gebäuden steht, kommt die kantonale gesetzgebung zur geltung...

ich wünsche dir viel erfolg bei deinem vorhaben und bin gespannt auf weitere neuigkeiten.

gruss