Gehört ein Lift zur Ausnutzungsziffer?

aag

Mitglied
24. Juli 2010
34
4
8
Mir wurde ein EFH-Neubau vorgeschlagen. Der Architekt sagt, das Haus liegt im Projekt bereits ein kleines bisschen (0.3%) über die zulässige Ausnützungsziffer, aber der Bauplan wurde bewilligt.

Nun möchte ich aber zusätzlich ein Lift einbauen (wenigstens als Rohbau zur späteren Nutzung). Meine Frage lautet: ändert sich dabei die Ausnützungsziffer? Das würde heissen, dass der Lift zulasten des Wohnraums geplant werden müsste, was für mich sehr nachteilhaft wäre.
 
Die Einrichtung eines Lifts kann sich auf die berechnete Ausnützungsziffer auswirken, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Lifts und der Art des Gebäudes. Es ist jedoch nicht möglich zu sagen, wie sich der Lift konkret auf die Ausnützungsziffer auswirkt, ohne detaillierte Informationen über das Gebäude, den Bauplan und andere Faktoren zu haben.

In der Regel werden jedoch zusätzliche technische Einrichtungen wie ein Lift in der Berechnung der Ausnützungsziffer berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Wohnraum möglicherweise reduziert werden muss, um Platz für den Lift zu schaffen und dennoch innerhalb der zulässigen Ausnützungsziffer zu bleiben.

Es ist wichtig, diese Frage mit dem zuständigen Bauamt zu klären, um sicherzustellen, dass die Baugenehmigung nicht verletzt wird und dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um den Lift ordnungsgemäß zu integrieren, ohne in zukünftigen Problemen mit den Behörden zu geraten.
 
Google sagt innerhalb von 2 Minuten Folgendes:
ja das habe ich auch gelesen, aber die Bedeutung erschliesst sie mir nicht. Der Maschinenraum des Lifts ist ausgeschlossen, aber was ist mit dem Lift selbst? Mir ist das nicht klar.
 
Na das geht jetzt aber fix wenn man bedenkt, dass du letzten Dienstag noch auf Feld 0 warst…
 
Na das geht jetzt aber fix wenn man bedenkt, dass du letzten Dienstag noch auf Feld 0 warst…
Na Ja, ganz auf Feld 0 war ich nicht. :) meine lange Liste ist auch nicht erst vorgestern entstanden. Jetzt geht es aber zur Sache! Mittwoch habe ich die wohl entscheidende Sitzung mit Grundeigentümer (der zugleich die Baufirma besitzt, welche den Neubau macht), Makler und Architekt. Sehr lange kann ich sie nicht hinhalten, ich bin ja nicht der einzige Interessent.
 
Da Treppen zur Wohnfläche gerechnet werden, würde ich jetzt mal vermuten, dass es beim Lift ebenso ist.
Vielleicht könnte man das umgehen, indem der Lift (nachträglich) aussen an der Gebäudehülle angebaut und explizit nicht beheizt wird. Sowas kann schon auch hübsch gebaut werden, trotzdem hat das für mich so ein bisschen "bastel" Charakter und das passt in meinen Augen nicht zum Niveau Deines Projektes. Wäre ein Treppenlift oder zumindest die Option bei späterem Bedarf vielleicht eine Alternative?
Hast Du das Baureglement von der Gemeinde (und auch vom Kanton) mal durchgesehen? Das hat mir beim Thema Ausnutzung sehr geholfen zu verstehen, wie das hier funktioniert (wir haben keine Ausnutzungsziffer, sondern eine Grünziffer).
Viel Erfolg Morgen, ich Drück Dir die Daumen!
 
  • Like
Reaktionen: aag
Man kann auch einfach bei der Gemeinde anrufen und fragen.
Treppenlifte sind ein Gräuel.
 
  • Like
Reaktionen: aag
Da Treppen zur Wohnfläche gerechnet werden, würde ich jetzt mal vermuten, dass es beim Lift ebenso ist.
Vielleicht könnte man das umgehen, indem der Lift (nachträglich) aussen an der Gebäudehülle angebaut und explizit nicht beheizt wird. Sowas kann schon auch hübsch gebaut werden, trotzdem hat das für mich so ein bisschen "bastel" Charakter und das passt in meinen Augen nicht zum Niveau Deines Projektes. Wäre ein Treppenlift oder zumindest die Option bei späterem Bedarf vielleicht eine Alternative?
Hast Du das Baureglement von der Gemeinde (und auch vom Kanton) mal durchgesehen? Das hat mir beim Thema Ausnutzung sehr geholfen zu verstehen, wie das hier funktioniert (wir haben keine Ausnutzungsziffer, sondern eine Grünziffer).
Viel Erfolg Morgen, ich Drück Dir die Daumen!
Genau das hat der Architekt auch gesagt. Es darf nicht geheizt werden, und es darf nicht direkt in die bewohnten Räume gehen. Und es wird sehr viel Geld kosten (wobei, wenn das Projekt bei 2'000'000 CHF liegt, da sind 100k Mehrkosten von nur 5%). Prinzipiell finde ich es sinnvoll, aber ich bin noch unschlüssig.
 
100k für unbeheizt und nicht direkt in den Wohnraum ist schon heftig. Der Verwendungszweck wäre für mich auch ein wichtiger Faktor. Angenommen die Küche wäre im 2. Obergeschoss und es geht primär darum die schweren Einkäufe nach oben zu befördern, wäre möglicherweise auch ein Kleingüteraufzug eine Alternative. Wenn es um die persönliche Mobilität geht, würde ich es gesund und ohne Vorerkrankungen vermutlich darauf ankommen lassen und mich dann später bei Bedarf mit einer Nachrüstlösung befassen. Wenn es um den Komfort eines Aufzuges geht, dann wird die Entscheidung noch schwieriger, weil dann nicht nur objektiv argumentiert wird. Manchmal muss man sich auch einfach mal was gönnen und das Geld ist ja investiert und nicht verbraten. Das nur mal so meine Gedanken, vielleicht hilfts in irgend eine Richtung...