Solaranlage in ISOS Zone, Rechtsweg und Erfolgsaussichten

glastar

Mitglied
27. Jan. 2011
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Liebe Leute,

wir leben in einem Dorf, welches im "Inventar der Schützenwerten Ortsbilder der Schweiz" eingetragen ist, Stichwort Dachlandschaft.

Unser Neubau EFH ist am Rande der Dorfkernzone I, in der Klassifizierung ist der Bereich mit Erhaltungsziel B aufgeführt, Erhalten der Struktur, allerdings ist das geplante integrierte Solardach auf die Gegenseite des "geschützten" Strassenzuges. Eine Voranfrage letztes Jahres wurde abgeschmettert, obwohl die BNO Solaranlagen zulässt mit entsprechender Integration. Ich werde nächste Woche die Baueingabe für die Solaranlage nachreichen, rechne aber eventuell mit einem abschlägigen Bescheid. Wenn ich Einsprache gegen den Bescheid mache, kann das Einfluss auf das zuvor eingegebene und bewilligte Hausprojekt haben (Stichwort, Einstellung aller Arbeiten)? Kennt jemand einen Anwalt, der im Bereich Solaranlagen tätigt ist, Erfahrung hat und auch schon Erfolge verbucht hat? Ich denke der HEV ist ja in dem Bereich nicht tätig?

Ist etwas frustrierend, dass man in der heutigen Zeit solche mails schreiben muss, es scheint gewisse Leute verpassen einfach ein wenig den Anschluss an die Anforderungen der Zeit!

Vielen Dank für Eure Hilfe

 
Solaranlage ist nicht gleich Solaranlage.

Wenn Du Stromproduzieren und verkaufen willst, ist der Standort der Anlage nicht wichtig. Du kannst das wo anders tun.

Willst Du Sonnenwärme ernten, so hast Du im Aargau gute Chancen, weil der Standort ist gebunden.

Eventuell musst Du Abstriche machen und eine Flachkollektoranlage montieren.

Der Kanton hat eine entsprechende Broschuere herausgegeben.

Der Link

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/bvu/dokumente_2/bauen/baubewilligungen_1/bewilligungsablauf_1/bauen_ausserhalb_der_bauzone_1/merkblatt_solaranlage.pdf

Gruss, Fred

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Fred,

ich möchte beides machen, wäre aber auch schon mit einer thermischen Teilanlage zufrieden.

Die von Dir erwähnte und verlinkte Broschüre ist die vom September, die macht die Unterscheidung

nicht mehr wie die vorangegangene Broschüre (habe ich noch auf meinem PC), die hatte den Pasus

noch drin, in der neuen findest Du nichts mehr.

Bei der Voranfrage letztes Jahr hiess es keinerlei Solaranlage in Dorfzone I (vor neuem Merkblatt),

aber die Zeichen haben sich eigentlich geändert seit der Zeit (siehe auch neues Merkblatt).Mit einer

guter Integration sollte eigentlich so etwas möglich sein. Ein komplettes Verbot ist rechtlich, meiner

Meinung nach, nicht haltbar , daher die Frage nach Anwalt?

Die Idee ist, dass eine voll integrierte Anlage mit vollflächiger Belegung weniger störend ist wie 4 Kollektoren im Ziegeldach.

integriert1.jpg

Flachkollektoren (Cobra EVO 2.8H) waren von Anfang an geplant.

Das Problem ist, dass in der Zone Ziegelfarbe und Form vorgeschrieben sind, Dachfenster in Form, Grösse und Anordnung eingeschränkt sind etc.

Gruss Werner

 
Reich das Baugesuch ein. Wird es abgelehnt, muss die Ablehnung begruendet sein. Und es muss eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein. Mit Hilfe eines Bauanwaltes ein Wiedererwaegungsgesuch stellen. Nach erneuter Ablehnung die Sache an den Kanton weiterziehen.

In kleinen Gemeinden ohne professionelle Baubehoerde wird manchmal aus den Bauch heraus entschieden.

Das hab ich schon so mitbekommen.

Wobei, wie gesagt, Solarthermie standortgebunden ist, PV nicht.

Im Kanton Basel oder Basel-Land gabs vor Jahren auch so Faelle, auf der einen Strassenseite waren Anlagen erlaubt, auf der andern nicht. Spaeter war diese Regelung nicht mehr haltbar.

Ich an Deiner Stelle wuerds versuchen, und zwar mit Nachdruck.

Gruss, Fred